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Info: Saisonkennzeichen nur im erlaubten Zeitraum nutzen!

Lesezeit 4 Min.

Info: Saisonkennzeichen nur im erlaubten Zeitraum nutzen!

Die Option, ein Saisonkennzeichen zu nutzen, die gibt es schon seit dem Jahr 1997. Vor allem, wenn man das Fahrzeug nicht ganzjährig fahren mag, lohnt es sich, die Option des Saisonkennzeichens in Betracht zu ziehen. Dadurch können diverse Gebühren umgangen (reduziert) werden und es fällt auch das mühselige An- und Abmelden aus. Sie können sich den Zeitraum der Nutzung für ihr Kraftfahrzeug selbst aussuchen. Der Zeitraum der Nutzung betrifft immer einen vollen Monat, welcher mit den Ziffern der betreffenden Monate auf dem Kennzeichen dargestellt wird. Die Ziffern 3 bis 9 würden dann bedeuten, dass das Kennzeichen vom 01.03. bis zum 30.09. des betreffenden Jahres gültig ist. Außerhalb dieser Zeitspanne darf das Kraftfahrzeug am Straßenverkehr nicht teilnehmen, da das Saisonkennzeichen dann ungültig ist.

Vorteile vom Saisonkennzeichen:

  1. An- und Abmeldung sind nicht erforderlich
  2. Keine Kfz-Steuer für die Monate außerhalb der Nutzung
  3. Versicherungskosten nur innerhalb des Nutzungszeitraumes
  4. Mindestzeitraum bereits ab zwei Monaten

Was unterscheidet ein Saisonkennzeichen von einem Wechselkennzeichen?

Info: Saisonkennzeichen nur im erlaubten Zeitraum nutzen!

Ein Wechselkennzeichen wird für zwei verschiedene Kraftfahrzeuge verwendet, welche dann ganzjährig abwechselnd genutzt werden können, jedoch nicht gleichzeitig. Das Saisonkennzeichen darf immer nur für ein festgelegtes Fahrzeug und für einen festgelegten Zeitraum genutzt werden. Wer außerhalb des Zeitraumes fährt, riskiert hohe Strafen! Achten Sie deshalb genau auf den Zeitraum des Saisonkennzeichens und fahren Sie ihr Fahrzeug nur innerhalb der gültigen Monate. Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen, verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Fahrten zur Überführung oder in die Werkstatt gelten übrigens nicht als Ausnahme. Deshalb müssen Sie ihr Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraumes mindestens auf einem privaten Parkplatz parken. Besser in einer Garage oder einem Carport. Ansonsten drohen zwei Arten von Strafen mit Bußgeldern:

  1. Fahrzeug wurde außerhalb des Zulassungszeitraumes in Betrieb genommen – 50 €.
  2. Fahrzeug wurde außerhalb des Zulassungszeitraumes auf einer öffentlichen Straße abgestellt – 40 €.

Die Abschleppkosten müssen ebenfalls gedeckt werden, da Ihnen die weitere Nutzung untersagt ist. Zudem werden Ihnen in Flensburg für beide Vergehen bis zu 3 Punkte angerechnet. Und die Nutzung des Autos mit abgelaufenem Saisonkennzeichen führt bei einem Unfall zu noch höheren Kosten und Strafen. Dies rührt daher, da bei Unfallschäden die Person mit dem abgelaufenen Saisonkennzeichen IMMER haftet, egal, wer schuld ist. Das Fahrzeug ist zwar in der Regel trotzdem versichert, da aber ein Vergehen begangen wurde, muss die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommen und Sie haften mit ihrem Privatvermögen für Personen- und Sachschäden. Dies gilt auch, wenn Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, denn haften tut die Person mit dem ungültigen Saisonkennzeichen.

die Wahl des Parkplatzes beachten

Info: Saisonkennzeichen nur im erlaubten Zeitraum nutzen!

Deshalb sollte auch die Wahl des Parkplatzes auf einen sicheren Ort außerhalb der öffentlichen Bereiche, wie öffentliche Parkplätze oder Straßen, fallen. Ein privates Grundstück, auf dem Sie Ihr Fahrzeug über den gewünschten Zeitraum abstellen können, eignet sich hier am besten. Falls Sie sich dazu entscheiden einen externen Stellplatz zu mieten, sollten Sie die Vertragsbedingungen durchgehen. Denn es besteht die Möglichkeit, dass der Parkplatz nur für angemeldete Fahrzeuge genehmigt ist. Dies schließt ein Fahrzeug mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen aus.

Die Schadenfreiheitsklasse der Versicherung verbessert sich bei einem Saisonkennzeichen mit einer Gültigkeit von unter sechs Monaten übrigens nicht. Falls der Nutzungszeitraum des Saisonkennzeichens jedoch mehr als sechs Monate beträgt, werden auch die restlichen Monate des Jahres einbezogen und Sie können von einer Verbesserung der Schadensfreiheitsklasse profitieren, sofern Ihnen kein Unfall passiert. Deshalb kann sich eine Verlängerung des Saisonkennzeichens auf sechs Monate finanziell lohnen, zum Beispiel, falls Sie den Zeitraum ohnehin auf 5 Monate festlegen wollten.

Fazit:

  • Ein Saisonkennzeichen bietet zahlreiche Vorteile. Bei nicht-einhalten der Saisonkennzeichenangaben drohen jedoch unangenehme Konsequenzen wie drei Punkte in Flensburg und diverse Geldstrafen bis zu Fahrverboten. Bei einem Unfall sind die Folgen sogar noch schwerwiegender, denn Sie haften unter allen Umständen für die entstandenen Schäden. Eine weitere Hürde kann das Parken von einem Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen darstellen. Deshalb sollte man sich früh genug um einen geeigneten und zulässigen Stellplatz kümmern.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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