Samstags fahren viele in die Stadt zum Einkaufen, zum Bummeln oder um die Familie zu besuchen. Ist ein Parkplatz im Parkhaus oder an einer Straße gefunden, stehen da oftmals diverse Hinweisschilder mit dem Text: gebührenpflichtig an Werktagen. Viele überlegen dann, ob der Samstag ein Werktag ist? Auch auf den Kassenautomaten sind die Hinweisschilder aufgedruckt, und ein Parkplatz in der Innenstadt ist nicht besonders günstig. Auch wenn Sie nur auf einen Kaffee mit Freunden verabredet sind, gelten für die kurze Zeit Parkgebühren. Doch ist der Samstag nun ein Werktag, oder nicht? Wenn Sie am Samstag einen Parkplatz in der Innenstadt gefunden haben, müssen Sie Parkgebühren zahlen. Bei Parkplatzgebühren gilt nämlich: Der Samstag zählt als Werktag. Im Bundesurlaubsgesetz ist es festgelegt, dass alle Kalendertage Werktage sind, außer Sonn- und gesetzliche Feiertage.
laut Verkehrsrecht ist der Samstag ein Werktag
Also muss auch am Samstag auf Parkplätzen, die mit einem Kassenautomaten ausgestattet sind, ein Parkschein gelöst werden. Entsprechende Hinweise sind am Straßenrand zu sehen, die auf die anfallenden Parkgebühren hinweisen. Wer nicht von der Polizei oder von Politessen aufgeschrieben werden will, zahlt besser die Parkgebühren als das Knöllchen. Strafgebühren von der Polizei sind nämlich wesentlich teurer. Eine Ausnahme von der Werktagsregelung sind übrigens Mietzahlungen. Diese sind aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch spätestens am dritten Werktag eines Monats zu entrichten. Hier gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Zahlungsmodalitäten sind in diesem Fall an die Bankarbeitstage angepasst, die die Werk- und Arbeitstage von Montag bis zum Freitag umfassen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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Gut zu wissen, was der Samstag im Verkehrsrecht bedeutet. Da es wohl als Werktag gilt, gelten dann auch die üblichen Parkregeln. Das zahlt man wohl besser die Parkgebühren auch am Samstag.