Freitag , 19. April 2024
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Der Samstag im Verkehrsrecht: ist er ein Werktag?

Lesezeit 3 Min.

Der Samstag im Verkehrsrecht: ist er ein Werktag?

Samstags fahren viele in die Stadt zum Einkaufen, zum Bummeln oder um die Familie zu besuchen. Ist ein Parkplatz im Parkhaus oder an einer Straße gefunden, stehen da oftmals diverse Hinweisschilder mit dem Text: gebührenpflichtig an Werktagen. Viele überlegen dann, ob der Samstag ein Werktag ist? Auch auf den Kassenautomaten sind die Hinweisschilder aufgedruckt, und ein Parkplatz in der Innenstadt ist nicht besonders günstig. Auch wenn Sie nur auf einen Kaffee mit Freunden verabredet sind, gelten für die kurze Zeit Parkgebühren. Doch ist der Samstag nun ein Werktag, oder nicht? Wenn Sie am Samstag einen Parkplatz in der Innenstadt gefunden haben, müssen Sie Parkgebühren zahlen. Bei Parkplatzgebühren gilt nämlich: Der Samstag zählt als Werktag. Im Bundesurlaubsgesetz ist es festgelegt, dass alle Kalendertage Werktage sind, außer Sonn- und gesetzliche Feiertage.

laut Verkehrsrecht ist der Samstag ein Werktag

Der Samstag im Verkehrsrecht: ist er ein Werktag?

Also muss auch am Samstag auf Parkplätzen, die mit einem Kassenautomaten ausgestattet sind, ein Parkschein gelöst werden. Entsprechende Hinweise sind am Straßenrand zu sehen, die auf die anfallenden Parkgebühren hinweisen. Wer nicht von der Polizei oder von Politessen aufgeschrieben werden will, zahlt besser die Parkgebühren als das Knöllchen. Strafgebühren von der Polizei sind nämlich wesentlich teurer. Eine Ausnahme von der Werktagsregelung sind übrigens Mietzahlungen. Diese sind aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch spätestens am dritten Werktag eines Monats zu entrichten. Hier gilt der Samstag nicht als Werktag. Die Zahlungsmodalitäten sind in diesem Fall an die Bankarbeitstage angepasst, die die Werk- und Arbeitstage von Montag bis zum Freitag umfassen.

Der Samstag im Verkehrsrecht: ist er ein Werktag?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Gut zu wissen, was der Samstag im Verkehrsrecht bedeutet. Da es wohl als Werktag gilt, gelten dann auch die üblichen Parkregeln. Das zahlt man wohl besser die Parkgebühren auch am Samstag.

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