Montag , 22. April 2024
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Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?

Lesezeit 6 Min.

Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?

Es gibt am Auto kaum ein Fahrzeugteil, das vor dem Tuning sicher ist. Die technischen Möglichkeiten scheinen unbegrenzt. Reifen, Felgen und Fahrwerk werden besonders gerne geändert. Aber auch die Karosserie ist oft das Ziel der Tuner. Als ein Teil der Karosserie werden auch die Scheinwerfer gerne einmal ausgetauscht. So greift der Tuner gerne auf den Einbau von Xenon- oder LED-Scheinwerfern zurück, um einen besonderen Look zu erschaffen. Aber ist der Aufwand wirklich nötig? Um anderes Licht auf die Straße zu bringen oder eine „besondere Optik“ zu erhalten, reicht da übertrieben gesagt nicht einfach ein Griff in den Farbeimer? Nein! Denn für die Farbe der Leuchtmittel gibt es Vorschriften. Es ist unzulässig, einfach andersfarbige Lampen einzusetzen. Aber was ist mit den durchsichtigen Abdeckungen der Scheinwerfer? Könnte man sie nicht einfach umlackieren? Der Gedanke liegt nicht so fern. Ist das Lackieren von Scheinwerfern grundsätzlich erlaubt oder verboten? Genau darum geht es uns in dem folgenden Tuning-Ratgeber!

Scheinwerfer mit Klarlack lackieren: Darf ich das?

Kurz und bündig hier direkt die Antwort auf die Frage: Durch das Auftragen von Klarlack wird der Scheinwerfer in seiner Bauart verändert. Der Scheinwerfer hat nach dem Farbauftrag keine gültige Bauartgenehmigung mehr. Dabei ist es unerheblich, welche Farbe der Lack hat.

Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?

Wie sieht es mit einer Ausnahmegenehmigung vom TÜV aus?

Rein theoretisch könnte der TÜV einer Lackierung mit etwa eingefärbten Klarlack zustimmen. Dafür müsste man jedoch nachweisen, dass die Funktion der Scheinwerfer oder der Rückleuchten durch diese Maßnahmen tatsächlich verbessert oder zumindest in keinem Fall verschlechtert werden. Die Chance tendiert allerdings gegen null.

Welche Farben sind denn erlaubt?

Scheinwerfer, Rück- und Seitenleuchten gehören zu der Beleuchtungseinrichtung des Kraftfahrzeugs. Dafür gelten die Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Vorne weiß, hinten rot und seitlich gelb. Genau diese Farben sind beim Licht erlaubt. Es gibt da nur eine Ausnahme. Und das ist das Licht der Rückfahrscheinwerfer.

Also ist das Lackieren der Scheinwerfer illegal?

Die Abdeckung der Scheinwerfer, wir sprechen hier von den Streuscheiben, sind heute üblicherweise fest mit den Scheinwerfern verbunden und fast immer aus Kunststoff. Früher wurde noch Glas verwendet. Und der Kunststoff hat den Nachteil, dass er durch die ständigen Umwelteinflüsse dem Verschleiß unterliegt. Steinschlag, Regen und Staub zerkratzen die Oberfläche und machen sie matt. Mitunter ist der Einfluss auf die Lichtstreuung so groß, dass es sogar zu Problemen bei der HU (Hauptuntersuchung) kommen kann. Und neue Scheinwerfer sind teuer. Ist es also wirklich nötig, die alten Scheinwerfer zu ersetzen? Das Internet ist voll mit Angeboten von sogenannten Scheinwerfer-Reparatur-Sets. Und dort sind auch oftmals Hinweise zu finden, dass die Neulackierung nach dem vorherigen Abschleifen verschlissener Scheinwerfer legal sei. Durch das Bearbeiten und den späteren Auftrag von Klarlack sollen die hohen Ausgaben für neue Scheinwerfer verhindert werden. Grundsätzlich sind jedoch immer die Regeln der StVZO zu befolgen. Und die regelt das ziemlich unmissverständlich.

Ein Scheinwerfer ist ein KFZ-Teil, für das verpflichtend eine E-Nummer vorgeschrieben ist. Wird ein Autoteil mit einer E-Nummer verändert, erlischt automatisch dessen Bauartgenehmigung. Und damit erlischt auch die Betriebserlaubnis vom gesamten Fahrzeug. Und das passiert selbst dann, wenn die Scheinwerfer einfach nur mit Klarlack überzogen werden. Die verwendete Farbe spielt keine Rolle. Egal, ob ein schwarzer Farbton oder nur Klarlack gewählt wurde. Und es ist auch egal, ob der Scheinwerfer von innen oder von außen lackiert wurde. Sogar, wenn der primäre Zweck der Lackierung der Schutz des Bauteils vor neuen Schäden war. Es macht keinen Unterschied. Es ist verboten, die Beleuchtungseinrichtungen, die mit einem Fahrzeug fest verbunden sind, zu verändern. Es droht das Erlöschen der Zulassung. Das gilt übrigens für jede denkbare Form der Veränderung eines Bauteils. Aber ist eine Ausnahme wirklich absolut unmöglich? Was wäre, wenn der Scheinwerfer oder die Rückleuchten nur deshalb mit Klarlack überzogen werden, um deren Funktion zu optimieren? Dann kann es vielleicht legal sein. ABER! Grundsätzlich müssen solche Veränderung beim TÜV vorgeführt werden. Nur der TÜV kann die Veränderung absegnen, sodass sie zulässig werden. Und genau das ist nahezu unmöglich!

Bunte Lacke sind in keinem Fall erlaubt!

Vor jeder Änderung am Fahrzeug sollte ein Experte einer Prüforganisation zurate gezogen werden. Nur er kann verlässlich abschätzen, wie wahrscheinlich eine spätere Abnahme der Änderung ist. Und farbige Lacke auf den Scheinwerfern lassen sich in keinem Fall legal verwenden. Welche Leuchtfarben zulässig sind, wird in § 49a StVZO ganz unmissverständlich geregelt. Wegen der Wichtigkeit der Aussage wiederholen wir sie an dieser Stelle noch einmal. Vorne weiß, hinten rot und seitlich gelb. Einzige Ausnahme bleiben die Rückfahrscheinwerfer. Jede andere Farbe ist strikt verboten. Man darf also auch keine vorderen Scheinwerfer gelb oder rot lackieren.

Den Scheinwerfer innen zu lackieren, ist nicht erlaubt. Den Scheinwerfer außen zu lackieren, ist nicht erlaubt.

Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?

Bei Xenon-Scheinwerfern gibt es dafür sogar eine rein technische Begründung. Da die Streuscheiben aus speziellen Kunststoff gefertigt sind, müssen sie von innen besonders beschichtet werden. Nur so können sie der Leuchtkraft der Xenon-Lampen standhalten. Außerdem wird erst durch diese Beschichtung eine optimale Streuung ermöglicht. Durch die zusätzliche Lackschicht kann eine Einschränkung der Funktionalität des Scheinwerfers nicht ausgeschlossen werden. Wenn durch die enorme Hitzeentwicklung im Inneren des Scheinwerfers Lösungsmitteldämpfe entstehen, kann es sogar zu einer Verpuffung kommen, die den gesamten Scheinwerfer zerstört.

Welche Bußgelder werden fällig, wenn ich meine Scheinwerfer lackiere?

Das Lackieren der Scheinwerfer führt zu einem Tatbestand, der in der Folge ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg nach sich ziehen kann. So kostet eine nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung 20 €. Beim Fahren eines Fahrzeugs, das keine gültige Betriebserlaubnis besitzt, werden dann schon 50 € fällig. Wird dabei zu allem Überfluss auch noch die Verkehrssicherheit gefährdet, werden dem Fahrer neben 90 € Bußgeld auch noch 1 Punkt auf seinem Konto in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gutgeschrieben.

Gleiches gilt natürlich auch für „andere Ideen“ wie eine schwarze Strumpfhose über den Scheinwerfern oder diverse Änderungen mittels Klebeband!

Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?
Beispielfoto

Sind lackierte Scheinwerferblenden erlaubt?

Sie möchten nur die Scheinwerferblenden und nicht die Abdeckungen lackieren? Die Funktionsfähigkeit der Scheinwerfer wird durch ihre Lackierung nicht eingeschränkt? Dann sieht das ganze schon anders aus und die Veränderungen bewegen sich im zulässigen Rahmen. Es kann aber nie schaden, im Zweifel einen Fachmann zu befragen. Idealerweise lassen Sie die Scheinwerferblenden vom Fachmann lackieren. So gewinnen Sie die Sicherheit, dass die Bauartgenehmigung auch wirklich nicht erlischt. Tipp: Scheinwerferblenden müssen eine ABE oder zumindest ein Teilegutachten dabeihaben, damit Sie legal verbaut werden dürfen.

Lackierte Scheinwerfer und Rückleuchten: Ist das erlaubt?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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