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Scheinwerfer lackieren: darf man das?

Lesezeit 5 Min.

Scheinwerfer lackieren: darf man das?

Schwarze Scheinwerfer oder Rückleuchten sehen gut aus, aber ist ein Lackieren überhaupt erlaubt? Im Bereich des Fahrzeug-Tunings bleibt kaum ein Fahrzeugteil unberührt. Ganz gleich, ob bei den Felgen, dem Fahrgestell oder der Karosserie. Rein technische Änderungen sind fast überall denkbar und möglich. Tuner aus aller Welt nutzen deswegen auch die Scheinwerfer als Objekt ihrer Individualisierungslust. Und das muss nicht immer die Montage von Xenon-Scheinwerfern bedeuteten, um einen individuellen Look zu erhalten. Der gezielte Griff zum Farbtopf zaubert vielleicht auch buntes Licht auf die Straßen. Aber andersfarbige Leuchtmittel als die gesetzlich vorgeschriebenen sind immer unzulässig. Auch liegt der Gedanke nicht weit entfernt, die durchsichtige Abdeckung der Scheinwerfer zu lackieren. Aber: Dürfen Scheinwerfer überhaupt lackiert werden? Mit unserem nachfolgenden Tuning-Ratgeber haben wir uns damit befasst.

FAQ zum Thema

Scheinwerfer lackieren: darf man das?

Scheinwerfer mit Klarlack lackieren: Ist das erlaubt?

  • Nein, da die Farbe des Lackes keinerlei Bedeutung hat. Sobald Scheinwerfer lackiert werden, erlischt automatisch die Bauartgenehmigung.

Ist eine Ausnahmegenehmigung durch den TÜV möglich?

  • Der TÜV stimmt unter gewissen Umständen einer Lackierung mit Klarlack zu, sobald die Scheinwerfer- oder Rückleuchten-Funktion dadurch verbessert wird.

Die Farbe der Scheinwerfer – Welche sind erlaubt?

  • Die StVZO schreibt eindeutig vor, welche Farben bei Beleuchtungseinrichtungen erlaubt sind oder nicht. Demnach sind nach vorne weiße, nach hinten rote und zur Seite hin gelbe Lichter erlaubt. Für die Rückfahrscheinwerfer gibt es eine Ausnahme.

Lackieren der Scheinwerfer: Illegal oder doch erlaubt?

Bei den Scheinwerferabdeckungen handelt es sich bei den meisten Fahrzeugen um fest verbaute Elemente. Die Kunststoffe können durch Verschleiß mittels Regen, Steinschlag oder anderweitige Umwelteinflüsse mit der Zeit erblinden. Dadurch wird die Abdeckung matt oder zerkratzt. Dies wiederum hat Einfluss auf die Lichtstreuung. Hierfür sofort einen neuen Scheinwerfer einzusetzen, ist fragwürdig. Wer im Internet recherchiert, findet zahlreiche Hinweise und sogar Angebote für die Zulässigkeit den abgenutzten Scheinwerfer aufzuarbeiten und dann mit Klarlack zu lackieren. Damit sollen teure Ausgaben für den Einbau von neuen Scheinwerfern verhindert werden.

Scheinwerfer lackieren: darf man das?
So nicht – lackierte Rückleuchten sind illegal

Vorsicht, denn grundsätzlich gilt: Jede noch so kleine Veränderung an Scheinwerfern und anderen Kfz-Bauteilen mit E-Nummern-Kennzeichnung führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung. Dies gilt zunächst für das betroffene Bauteil, wirkt sich dann aber auf das gesamte Fahrzeug aus. So auch beim Lackieren der Scheinwerfer mit Klarlack. Es ist unerheblich, ob die Scheinwerfer dabei von außen oder innen mit Klarlack versiegelt werden oder ob der Scheinwerfer komplett schwarz lackiert wird. Auch wenn dadurch neue Beschädigungen vermieden werden sollten, gilt, dass die Beleuchtungseinrichtung auf keinen Fall verändert werden darf, ganz gleich in welcher Form, denn damit verliert sie ihre Zulassung.

Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Rückleuchten und / oder die Scheinwerfer mit Klarlack versehen werden, um die Funktionsweise zu verbessern. Diese Veränderung muss jedoch durch eine Prüforganisation geprüft und abgesegnet werden. Deshalb unbedingt vor jeder Veränderung Rücksprache mit den Experten halten, inwieweit eine solche Abnahme erfolgen kann. Auf keinen Fall sind übrigens farbige Lackierungen erlaubt!

In § 49a StVZO werden die zulässigen Leuchtfarben fest definiert:

  • Nach vorne gerichtet: weißes Licht
  • Nach hinten gerichtet: rotes Licht (Ausnahme bilden die Rückfahrscheinwerfer)
  • Zur Seite gerichtet: gelbes Licht

Damit sind alle anderen Farben tabu und Sie dürfen deshalb keinen vorderen Scheinwerfer rot, gelb, oder schwarz lackieren.

Verboten ist zudem die Innenlackierung von Scheinwerfern!

Bei der Bewertung der Zulässigkeit spielt es keine Rolle, ob die Lackschicht außen oder innen aufgetragen wird. Vorsicht ist gerade bei Xenon-Scheinwerfern geboten. Diese verfügen innen über eine besondere Beschichtung, um der Leuchtkraft der Leuchten überhaupt standhalten zu können und eine optimale Streuung zu gewährleisten. Die Beschichtung und damit die Funktionsweise der Scheinwerfer kann durch eine zusätzliche Lackschicht eingeschränkt werden. Zudem können durch die Hitzeentwicklung unangenehme und giftige Lösungsmitteldämpfe entstehen. Eine Verpuffung führt im schlimmsten Fall zur Zerstörung des gesamten Scheinwerfers.

Schweinwerfer-Lackierung/Lasierung: Bußgeldtabelle

Tatbe­stand Buß­geld Punk­te
Fahrzeug geführt mit nicht zugelassenen Beleuchtungs­einrichtungen 20 Euro
Fahrzeug geführt und keine gültige Betriebs­erlaubnis 50 Euro
… mit Gefährdung der Verkehrs­sicherheit 90 Euro 1

Lackieren von Scheinwerferblenden!

Anders verhält es sich beim Lackieren von Scheinwerferblenden, die nicht zur Abdeckung selbst gehören. Wird die Funktionsfähigkeit der Scheinwerfer durch die Lackierung nicht eingeschränkt und die Abdeckung vom Scheinwerfer ist nicht von der Lackierung betroffen, ist diese Veränderung zulässig. Bitte fragen Sie dennoch vor jeder Veränderung bei den entsprechenden Fachleuten nach, ob die Bauartgenehmigung dadurch gefährdet wird oder nicht. Im Idealfall lassen Sie die Scheinwerferblenden von einem Profi lackieren und greifen nicht selbst zur Spraydose.

Scheinwerfer lackieren: darf man das?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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