Mittwoch , 24. April 2024
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Scheinwerferfolierung: Informationen und rechtliche Aspekte!

Lesezeit 6 Min.

 

Scheinwerferfolierung: Informationen und rechtliche Aspekte!

Die Fahrzeugbeleuchtung unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Folierung der Scheinwerfer ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Es gibt unterschiedliche Methoden, die Farbe der Scheinwerferstreuscheibe zu verändern, die technisch auch meist einfach umzusetzen sind. Die Modifikation der Fahrzeugbeleuchtung ist jedoch streng reguliert. Einfaches Bekleben oder Lackieren ist nicht gestattet, wenn das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt wird. Blinker und Rückleuchten dürfen ebenfalls nicht modifiziert werden. Bei Tuning- und Fahrzeugshows kommt diese Technik jedoch oft zum Einsatz. Der Zubehörmarkt bietet dafür passende Produkte wie Folien, weiße Blinker oder dunkles Rauchglas. Folgend die wichtigsten Informationen zum Folieren von Scheinwerfern.

Ist die Scheinwerferfolierung erlaubt?

Folierte Scheinwerfer haben zweifellos eine schicke Optik. Der Nachteil, der sie im Straßenverkehr unzulässig macht, besteht darin, dass die Lampen nicht mehr ihre volle Ausleuchtung auf die Straße bringen und somit ein Sicherheitsrisiko sind. Daher gibt es klare gesetzliche Vorgaben: Nach vorn gerichtete Leuchten müssen grundsätzlich weiß sein. In bestimmten Fällen sind Nebelscheinwerfer eine Ausnahme, da sie auch gelb sein dürfen. Eine Änderungsabnahme ist jedoch erforderlich.

Scheinwerferfolierung: Informationen und rechtliche Aspekte!

Für Blinker ist Orange als Leuchtfarbe vorgeschrieben. Auch technische Aspekte sprechen gegen die Modifikation von Scheinwerfern. Sie sind nämlich präzise konstruierte Meisterwerke, die eine optimale Ausleuchtung ermöglichen sollen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Beleuchtungskörper, Reflektor und Streuscheibe sind genau aufeinander abgestimmt. Kleine Änderungen können große Auswirkungen auf Lichtstärke und Ausleuchtung haben. Nicht nur die Folierung ist verboten, sondern auch das Laminieren und der Austausch gegen unzulässige Leuchtmittel.

Ist die Heckleuchtenfolierung erlaubt?

Für die Heckleuchten gelten ähnlich strenge Bestimmungen. Brems- und Rückleuchten müssen rot, Rückfahrleuchten weiß und Blinker orange sein. Folieren oder Laminieren ist auch hier nicht erlaubt und kann zu Bußgeldern, Verlust der Betriebserlaubnis und dem Versicherungsschutz führen. Dennoch sind Fahrzeuge mit schwarzen Heckleuchten oft zu sehen – Nachrüstlampen werden von vielen Tuning-Anbietern verkauft. Diese dürfen legal eingebaut werden, wenn sie eine Bauartgenehmigung oder ein E-Prüfzeichen besitzen. Und sind die neuen Rückleuchten komplett schwarz oder weiß (ohne Refklektor), dann müssen in der Regel zusätzliche Rückstrahler am Heck verbaut werden. Bei getönten Blinkern muss darauf geachtet werden, dass eine orange beschichtete Glühlampe eingebaut wird. Doch, die Beschichtung kann sich im Laufe der Zeit lösen, und das Blinklicht leuchtet dann eines Tages weiß. Das Leuchtmittel muss dann ersetzt werden.

Scheinwerferfolierung: Informationen und rechtliche Aspekte!

Häufig gestellte Fragen: Scheinwerferfolierung

Ist das Folieren von Scheinwerfern erlaubt?

  • Nein, jegliche Veränderungen an den Scheinwerfern sind nicht gestattet. Auch das Lasieren oder der Austausch der Leuchtmittel gegen solche ohne Zulassung ist untersagt. Die Hauptscheinwerfer müssen weißes Licht erzeugen, und die Ausleuchtung darf nicht verändert werden. Eine Ausnahme besteht bei Nebelscheinwerfern, die gelb leuchten dürfen, aber durch eine Änderungsabnahme zugelassen sein müssen.

Gibt es Möglichkeiten, die Standardscheinwerfer zu ersetzen?

  • Der Zubehörmarkt bietet Tuningscheinwerfer für viele Fahrzeuge an. Diese können mit anderen Streuscheiben ausgestattet oder beispielsweise als Angel-Eyes konstruiert sein. Die Scheinwerfer müssen aber ebenfalls eine Bauartgenehmigung oder ein E-Prüfzeichen besitzen, da eine Einzelabnahme nahezu unmöglich ist.

Ist es erlaubt, Änderungen an den Heckleuchten vorzunehmen?

  • Wie bei den vorderen Scheinwerfern unterliegen auch die Rückleuchten gesetzlichen Vorgaben. Brems- und Rückleuchten müssen rot, Rückfahrscheinwerfer weiß und Blinkleuchten orange sein. Eine nachträgliche Tönung ist nicht erlaubt. Nur getönte Rückleuchten vom Hersteller oder aus dem Zubehör dürfen eingebaut werden, sofern sie über ein Gutachten oder ein E-Prüfzeichen verfügen.

Kann man die Scheinwerfer folieren, wenn man nicht im öffentlichen Verkehr unterwegs ist?

  • Obwohl das Folieren der Scheinwerfer im öffentlichen Verkehr verboten ist, kann es für Showzwecke oder bei Fahrzeugen, die ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden, erlaubt sein.

Darf man Scheinwerfer folieren, wenn man nur auf der Rennstrecke fährt?

  • Im Rennsport gelten andere Regeln als im öffentlichen Verkehr. Auf Rennstrecken sind eventuell Änderungen an den Scheinwerfern erlaubt, solange sie den Veranstalterregeln entsprechen und keine Sicherheitsrisiken darstellen. Erkundigen Sie sich jedoch vorab bei der Rennstrecke oder dem Veranstalter, um sicherzustellen, dass die Modifikationen zulässig sind.

Kann man Scheinwerfer folieren, um sie vor Steinschlag zu schützen?

  • Es gibt spezielle Schutzfolien (Scheinwerferschutzfolie), die transparent und dazu gedacht sind, Scheinwerfer vor Steinschlag und anderen Schäden zu schützen. Diese Folien sind in der Regel aber auch nicht zulässig, da sie die Lichtausbeute beeinträchtigen (verzerren) können. Nur dann, wenn sie nachweislich 100 % Lichtdurchlässigkeit besitzen, kann das Folieren legal sein.

Sind getönte Scheinwerfer in anderen Ländern erlaubt?

  • Die Gesetze zur Zulassung von getönten Scheinwerfern variieren von Land zu Land. Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie die örtlichen Vorschriften überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeugbeleuchtung den jeweiligen Anforderungen entspricht. Es gibt aber durchaus Länder, da dürfen die Scheinwerfer legal abgedunkelt werden.

Wie kann ich meine Scheinwerfer legal individualisieren?

  • Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten, die Optik der Scheinwerfer zu verändern. Tuning-Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen oder Bauartgenehmigung sind eine Option. Auch können Scheinwerferblenden vorn und hinten legal verbaut werden, wenn Sie ein Prüfzeichen besitzen. Sie können auch nach neuem Herstellerzubehör suchen, das speziell für Ihr Fahrzeugmodell entwickelt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Welche Strafen drohen bei verbotenen Änderungen an den Scheinwerfern?

  • Wenn Sie verbotene Änderungen an den Scheinwerfern vornehmen, kann dies zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg, dem Verlust der Betriebserlaubnis und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Falle eines Unfalls kann dies schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Kann ich meine Scheinwerfer selbst folieren oder sollte ich einen Fachmann beauftragen?

  • Wenn Sie sich für eine erlaubte Folierung entscheiden, wie eine Schutzfolie, ist es grundsätzlich möglich, diese selbst anzubringen. Allerdings ist es ratsam, einen Fachmann zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Folie ordnungsgemäß und ohne Blasen oder Beschädigungen angebracht wird.

Fazit

Das Tönen und jegliche weitere Veränderungen an den Scheinwerfern sind in der Regel verboten. Prinzipiell ist nur der Austausch gegen Tuningscheinwerfer mit einer E-Nummer erlaubt. Auch die Heckbeleuchtung darf nicht beklebt oder lasiert werden.

Thema Zusammenfassung
Gesetzeslage Deutschland Scheinwerfer vorn: Weiß, Scheinwerfer hinten: Rot, Blinker: Gelb. Tönungen außerhalb der erlaubten Farben sind nicht zulässig.
Gesetzeslage Österreich Ähnliche Regelungen wie in Deutschland, aber erlaubt, Splitterschutz-, Tönungs- oder Lochfolien anzubringen, wenn typengenehmigte Folien verwendet werden.
Gesetzeslage Schweiz Ausnahmsloses gesetzliches Verbot für das Anbringen von Folien. Abgedunkelte Scheinwerfer können beim Kauf erworben werden, wenn sie ein Prüfzeichen haben.
Legal Individualisieren Devil Eyes, Angel-Eyes-Scheinwerfer etc. mit E-Nummer und Bauartgenehmigung.
Folierung der Scheinwerfer Erlaubt, wenn die vorgesehene Lichtdurchlässigkeit gewährleistet bleibt. Hellgelbe Folien können erlaubt sein. Klärung vorab erforderlich.
Tönungssprays Gleiche gesetzliche Vorgaben wie beim Folieren. Vorteile: günstig und einfach anzuwenden. Nachteile: Korrekturen beim Auftragen und Entfernen können schwierig sein. Keine Genehmigung im Vorfeld durch den TÜV, muss direkt beim TÜV geprüft werden. In der Regel nicht erlaubt.
Strafen bei verbotenen Änderungen Bußgeld bis zu 50 Euro, möglicher Verlust der Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.

Scheinwerferfolierung: Informationen und rechtliche Aspekte!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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