Ein langer Tag, früh aufgestanden, viele Eindrücke, lange gefahren und erst spät am Abend geht es heimwärts. Wenn dann noch eintöniges Fahren auf der Autobahn hinzukommt, kann sich schnell eine starke Müdigkeit einstellen. Der gefährliche Sekundenschlaf droht, da auch die zur Pause mahnenden Assistenzsysteme, nur bedingt helfen. Diese Situation ist vielen Autofahrern sicher bekannt. Daher muss ein jeder selbst an dieser Stelle eigenverantwortlich handeln und sich eine Auszeit nehmen. Tatsache ist nämlich, dass man im Falle eines Unfalls, wegen Fahrlässigkeit belangt werden kann. Die Frage ist jetzt aber, ob man weitestgehend überall (Parkplatz, Straßenrand) zum Schlafen stehen darf oder nicht.
Schlafen im Auto: Dann ist es erlaubt – und wann Strafen drohen!
Grundsätzlich ist das Schlafen im Auto, wenn es durch eine Beschilderung nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt. Das heißt, jeder Parkplatz, der als solcher ausgewiesen ist, darf zum Übernachten, also zur „Herstellung der Fahrtüchtigkeit“, genutzt werden. Normalerweise kann man von einem erlaubten Zeitraum von 10 Stunden ausgehen. Es gibt hier keine klar definierte Grenze. Dies gilt aber nur für Deutschland. Für andere Länder gelten eventuell ganz andere Regeln. Man sollte sich also vorher erkundigen. Wenn allerdings verbotswidrig geparkt wird oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet werden, dann kann bei einer Kontrolle eine (Geld-) Strafe verhängt werden. Das gilt prinzipiell auch für ein überziehen der 10 Stunden (wenn es zeitlich gestoppt werden würde).
Schlafen im Auto: Auch volltrunken?
Erst einmal lautet die Antwort „Ja“. Seinen Rausch im Auto ausschlafen ist erlaubt, solange keine Fahrabsicht mit Promille festzustellen ist, also der Schlüssel im Zündschloss steckt oder die Zündung über den Start-Knopf aktiviert ist. Bei einer Polizeikontrolle ist die Aussage, man wolle vor dem Schlafen nur die Heizung laufen lassen oder das Radio bzw. das Handy aktivieren, dann eine ganze schlechte Ausrede. Man erweckt so nämlich den Eindruck, gleich losfahren zu wollen. In der Situation nimmt die ganze Sache dann ihren Lauf … Alkoholtest, Wache, Blutentnahme … ab einem Promillewert von 0,5 ist das eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Die Konsequenzen wären in den meisten Fällen, dass der Führerschein weg ist, eine Geldstrafe bis zu 1.500 € und mindestens zwei Punkte in Flensburg.
Und dann ist da noch der Punkt, des „wilden Campierens“, also die „genehmigungspflichtige Sondernutzung“. Das heißt, wer mehrere Nächte schlafend im Auto gesehen wird, insbesondere als Wohnmobilfahrer lange auf öffentlichem Grund steht, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Höhe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, 100 € sind aber keine Seltenheit.
Schlafen im Auto: Wer richtig wohnt, macht sich strafbar!
Weitere Anschuldigungen, z.B. der Verstoß gegen das Meldegesetz, drohen, wenn man sich dauerhaft auf einem öffentlichen Parkplatz niederlässt. Die Strafen können dann deutlich höher ausfallen, vor allem, wenn man zudem unachtsam und rücksichtslos seinen Müll in die Natur schmeißt. Da ist man schnell mit bis zu 100.000 € dabei.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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