Kürzlich aktualisiert am 19. Juni 2018 um 10:38 Uhr
Für viele ist Sie ein absolutes „MUSS“! Die Klappenauspuff-Anlage am getunten Auto. Tausende Hersteller und Nachrüstfirmen (Tuner) bieten für nahezu jedes Automodell ab Werk, oder aus dem Zubehör Sportauspuffanlagen mit Klappenfunktion an. Doch nun scheint sich in der europäischen Gesetzgebung etwas zu tun das diesem Spaß schon bald ein Ende setzen könnte!
Durch eine neue Verordnung in Form der EU-Verordnung 540/2014, über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen, soll es bereits ab 1. Juli 2016 auf unseren Straßen deutlich leiser werden. Die neue Verordnung sagt nämlich folgendes aus: „Alle von der Serie abweichenden Abgasanlagen müssen die gleiche Lautstärke wie die serienmäßige, und ab Werk verbaute, Anlage haben“! Theoretisch würde das bedeuten das sogar die ab Werk erhältlichen Sportauspuffanlagen (Beispiel von: M-Performance Parts, Mercedes AMG etc.) den Lärmpegel der Standardanlage nicht überschreiten dürfen.
Ab Juli kommendes Jahres liegt dieser Pegel übrigens zwischen 72 und 75dB je nach Fahrzeugkategorie. Natürlich sind, wie auch bei der Regelung zum Tagfahrlicht, aktuelle Modelle vorerst ausgenommen. Bis zum Jahr 2024 will die EU die Lärmgrenze übrigens noch weiter senken, auf 68 bis maximal 72 dB, was dann einem BMW I3 oder I8 entsprechen dürfte.