Kürzlich aktualisiert am 23. September 2020 um 06:38 Uhr
Als wäre der aktuelle Bußgeldkatalog nicht schon genug scheint sich nun auch das diskutierte Fahrverbot für Motorräder am Wochenende immer mehr zu konkretisieren. Und ein erstes Sonntagsfahrverbot für Biker ist nun in Österreich erlassen worden und gilt für Motorräder, die lauter sind als 95 Dezibel. Also keinesfalls nur Custom-Bikes mit Zubehör Auspuffanlage! In Tirol dürfen laute Motorräder in einem speziellen Bezirk ab dem 10. Juni an einem Sonntag NICHT mehr fahren. Und ganz ähnliche Pläne gibt es auch für Deutschland! Auch hier wird seit einigen Wochen über Sonn- und Feiertagsfahrverbote für laute Motorräder nachgedacht. Österreich testet das Verbot vorerst in der Ausflugsregion Reutte in Tirol. Dort dürfen Bikes, die lauter sind als 95 dB, die beliebten Bergstrecken westlich von Garmisch-Partenkirchen ab dem 10. Juni 2020 nicht mehr befahren. Vorerst gilt das Fahrverbot bis zum 31. Oktober an jedem Sonntag. Und es schließt scheinbar sogar Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ein. Soll heißen auch Anwohner dürfen dort nicht mehr mit dem Motorrad unterwegs sein! Hält man sich nicht daran, wird eine Strafe von 220 € fällig.
neue Gruppe: KEIN Motorrad Fahrverbot
Und ganz ähnliche Beschränkungen möchte man auch hierzulande mit Motorrad-Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen erreichen. Lediglich die katastrophal surrenden E-Bikes wären dann noch weiterhin erlaubt. Glücklicherweise hat sich umgehend eine Online-Petition mit dem Titel „Keine Fahrverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen“ gegründet die schon nach kurzer Zeit die nötigen 50.000 Unterstützer für eine Anhörung in den zuständigen Stellen erreichte. Aktuell sind mehr als 145.000 Personen (Stand 03.06.2020) daran interessiert, das Vorhaben zu stoppen. Und auch wir möchten uns beteiligen und haben dafür unsere Gruppe „KEIN Motorrad Fahrverbot„ gegründet die regelmäßig über Informationen zu diesem Thema informieren soll und die Petition unterstützt. Wir hoffen, dass wir damit einen Teil dazu beitragen können um das Vorhaben konsequent zu stoppen. Mal wieder versucht man mit Verboten die freie Entfaltung einzuschränken und das Thema „Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer“ wird hier konsequent missachtet wie wir finden.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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Warum geht man eigentlich vom „Standgeräusch“ aus? Eigentlich fährt man doch auf der Straße und steht nicht herum. Doch das Fahrgeräusch ist oftmals leiser und da würde man nicht die breite Masse treffen. Eine Tuono V4 hat ein eingetragenes Standgeräusch von 103 db, dass Fahrgeräusch ist jedoch nur 79 DB.
Und hat man die Polizei in Österreich nicht erst kürzlich mit der Ducati Multistrada ausgestattet? Die hat 103 db Standgeräusch. Aber da gibt es doch sicher eine Ausnahmeregelung, oder?