Das Ziel vom neuen Bußgeldkatalog war es, die Regeln im Umgang mit Verkehrssündern zu erneuern. Im Fokus standen hier vor allem Raser, welchen endgültig das Handwerk gelegt sollte – zum einen durch Abschreckung, zum anderen durch die teils enormen Sanktionen. Das klingt erst mal gut und könnte sicherlich auch mit der richtigen Umsetzung bei der Bevölkerung punkten. Das dachte sich auch Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), der hoffte, dass er mit der neuen Version der StVO Anklang bei den Bürgern finden würde. Doch leider war das komplette Gegenteil der Fall.
Gute Idee, schlechte Umsetzung
Das eigentliche Ziel, nämlich extreme Verkehrssünder hart zu bestrafen, mag ja sinnvoll und auch lobenswert sein. Die neuen Regeln waren aber derart streng, dass sich selbst nicht betroffene Bürger umfangreich über die zu strengen Vorschriften beschwerten. Und es wurde nicht besser: Nachdem Andreas Scheuer versucht hatte zurückzurudern, wurde die neue Version der StVO noch einmal juristisch überprüft. Und die geplante Kompromisslösung wurde vor Kurzem vom Bundesrat abgelehnt – keine guten Nachrichten für den Verkehrsminister. Was ursprünglich kein großes Drama auslösen sollte, endete nun in einer politischen Debatte: die CSU wehrt sich gegen härtere Sanktionen, die Grünen sind dafür und ein Teil der CDU kann sich nicht so recht entscheiden.
Wie steht es wirklich um die Wirksamkeit der Novellen?
Im Gegensatz zu den politischen Debatten ist die rechtliche Lage klar und deutlich: Aktuell sind alle StVO- Novellen unwirksam. Und damit ist nicht nur die aktuellste gemeint, nein, alle Novellen seit 2009 sind unwirksam! Dies liegt daran, dass gegen das Zitiergebot in Artikel 19 des Grundgesetzes verstoßen wurde – es wurde nicht auf die Verordnungsermächtigung verwiesen, die es erlaubt, die Schwellenwerte für Fahrverbote herabzusetzen. Bis das gesamte Verfahren erneut durchlaufen wird, dauert es wohl jetzt noch eine ganze Weile und solang sind ausnahmslose alle Regeln, bei denen der Formfehler gemacht wurde, unwirksam.
Was kann ich als Betroffener tun?
Anwälte raten dazu, Einspruch gegen die entsprechenden Bußgeldbescheide einzulegen und auf die Rechtswidrigkeit hinzuweisen. Ist der Bescheid rechtskräftig, sollten Sie einen Vollstreckungsaufschub beantragen und mittels Gnadenverfahrens kann aufgrund der Rechtswidrigkeit die Herausgabe beschlagnahmter Führerscheine beantragt werden.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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