Dienstag , 16. April 2024
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Tempolimit „Montag bis Freitag“ auch an Feiertagen?

Lesezeit 3 Min.

Tempolimit „Montag bis Freitag“ auch an Feiertagen?

Wie wir wissen, gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten gelten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Straße vor einer Schule handeln, für die die sogenannte Regel „Montag bis Freitag“ zutrifft. Aber gilt diese Regel auch an Feiertagen? In manchen Situationen im Straßenverkehr sind auch erfahrene Autofahrer unsicher und verhalten sich oft falsch. Oftmals gibt es Unsicherheiten in Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur an bestimmten Tagen und bestimmten Uhrzeiten gelten. Es ist die Rede vom oft genutzten Tempolimit 30, welches nur von Montag bis Freitag gilt, weil sich eine Schule in unmittelbarer Nähe befindet. Die große Unsicherheit ist, ob diese Regel auch an einem Feiertag gilt.

Die Antwort lautet: JA!

Das Tempolimit „Montag bis Freitag“ gilt auch an Feiertagen, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Gefällt wurde dieses Urteil, da ein Autofahrer mit 39 km/h geblitzt wurde. Der Blitzer stand an einer Straße, an der die Regel „Montag bis Freitag“ und in der Zeit von 7 bis 16 Uhr gilt. Ferner war am Schild ein Zusatz mit „Schule“ angebracht. Der Autofahrer beschwerte sich, da es sich um einen Feiertag handelte und deshalb um keine Schulzeit.

Tempolimit „Montag bis Freitag“ auch an Feiertagen?

Die Richter beschlossen, dass trotz des Feiertages die Geschwindigkeitsbegrenzung galt. Ferner äußerten sie sich darüber, dass den Verkehrsteilnehmern nicht überlassen werden könne, über das Tempolimit an einem Feiertag zu urteilen. Das Zusatzschild „Schule“ ist zudem lediglich eine Information, welches weder eine Verkehrsregel anordnet noch aufhebt. Das Zusatzschild könne also auch einfach weggelassen werden.

„Montag bis Freitag – auch an Feiertagen“ gilt nicht überall

Erwähnt werden muss, dass ein Jurist vom ADAC sich dazu äußerte, dass die Regel „Montag bis Freitag – auch an Feiertagennicht überall gleich geregelt ist. Im Jahr 2014 hatte beispielsweise das Amtsgericht Wuppertal geurteilt, dass die Regelung an Feiertagen nicht gelte. Was soll der Verkehrsteilnehmer also machen? Im Zweifelsfall sollte das Tempolimit eingehalten werden. Dies dient der allgemeinen Verkehrssicherheit und schützt davor, dass man geblitzt wird.

Tempolimit „Montag bis Freitag“ auch an Feiertagen?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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