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Teure Strafe – BMW Fahrer zeigt Blitzer den Mittelfinger!

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Oktober 2020 um 06:46 Uhr

Teure Strafe – BMW Fahrer zeigt Blitzer den Mittelfinger!
Foto & Infos: Polizei Oberfranken

Wer schon einmal von einem Blitzer aufgrund zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, kennt das damit verbundene Gefühl. Die meisten Menschen ärgern sich in so einer Situation gewaltig und lassen mitunter ihren Emotionen freien Lauf. So auch ein BMW X5-Fahrer, welcher auf der B289 in Fahrtrichtung Mainleus „nur“ 11 km/h außerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde. Aufgrund der Situation hat der Mann aber seinen Mittelfinger in den Blitzer gehalten. Das Resultat dieser Handbewegung: Ein Bußgeld von 1.500 Euro wurde fällig. Die Story war für uns ein Grund, das Thema „Beleidigungen im Straßenverkehr“ aufzugreifen und in unsere Gesetzes-Wiki aufzunehmen.

alles zum Thema Beleidigungen im StraßenverkehrTeure Strafe – BMW Fahrer zeigt Blitzer den Mittelfinger!

Doch vorerst zurück zum konkreten Fall: In Oberfranken hatte im April 2020 der 25-jährige Mann dem Blitzer den Stinkefinger gezeigt, da er beim zu schnell fahren fotografiert wurde. Anstelle von vorgeschriebenen 70 km/h fuhr der junge Mann 81 Kilometer pro Stunde. Laut der aktuellen Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit wäre für die Tempo Überschreitung ein Bußgeld in Höhe von lediglich 20 Euro fällig gewesen. Jedoch wurde aus diesem Betrag durch den ausgestreckten Mittelfinger schnell eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro. Und nicht nur das!

Grund für Bußgeld: das Zeigen des Mittelfingers im Straßenverkehr!

Grundsätzlich werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit Bußgeldern bestraft wenn es zur Anzeige kommt. Hierzu gehört natürlich auch das Ausstrecken vom Mittelfinger. In diesem Fall hatten die betroffenen Messbeamten den Mann wegen der Beleidigung angezeigt. Daraufhin hat das Amtsgericht Kulmbach ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro verhängt und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Dumm gelaufen, mit nur einer Geste die Strafe auf das Fünfundsiebzigfache zu erhöhen!

Teure Strafe – BMW Fahrer zeigt Blitzer den Mittelfinger!

Beleidigung im Straßenverkehr – Bußgeldkatalog 2020

Sanktionen und entsprechende Urteile gegen den Wutausbruch am Steuer gibt es schon seit vielen Jahren. Wer aufgrund vom morgendlichen Berufsverkehr, dem Stau auf der Autobahn, dem Verfahren in einer unbekannten Stadt oder dem zu langsam abbiegenden Vordermann eine vulgäre Geste zeigt oder diesen direkt verbal Beleidigt, der muss mit teils harten Konsequenzen rechnen. Aggressivität oder Beleidigungen anderer Verkehrsteilnehmer sind kontraproduktiv und gefährden die Verkehrssicherheit, da man vom aktuellen Geschehen auf der Straße abgelenkt ist.

Thema Beleidigung im Straßenverkehr

Teure Strafe – BMW Fahrer zeigt Blitzer den Mittelfinger!

  1. Was ist eine Beleidigung?
    – Eine Beleidigung ist eine Straftat. Allerdings nur ein sogenanntes Antragsdelikt. Wenn Tatbestand der Beleidigung besteht und fristgemäß (innerhalb 3 Monate) Strafantrag gestellt wird, beginnt das Verfahren.
  2. Welche Sanktionen gibt es?
    – seit der Neuregelung des Punktesystems gibt es keine Punkte mehr für Beleidigungen im Straßenverkehr. Vorher gab es bis zu 5 Punkte. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird in der Regel NICHT ausgesprochen. Richter kann mittels Nebenstrafe aber ein zeitweiliges Fahrverbot aussprechen (siehe X5 Fahrer aus dem Beitrag weiter oben).
  3. Gibt es Infos im Bußgeldkatalog zum Nachlesen?
    – Infos gibt es, aber es gibt keine festgelegte „Bußgeldtabelle“ für Beleidigungen im Straßenverkehr. Jeder Fall wird individuell verhandelt.
  4. Was kosten die verschiedenen Beleidigungen?
    – Die folgenden Strafen stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie können je nach Fall aber abweichen und richten sich auch nach dem Verdienst des Schuldigen.
    Zunge rausstrecken
    Urteil – 150 €
    „Du Mädchen!“
    (zum Polizisten)
    Urteil – 200 €
    „Bekloppter“
    Urteil – 250 €
    „Dumme Kuh“
    Urteil – 300 €
    „Leck mich doch!“
    Urteil – 300 €
    „Du blödes Schwein“
    Urteil – 475 €
    „Alte Sau“
    Urteil – 2.500 €
    „Du Wichser“
    Urteil – 1.000 €
    „Was willst du,
    du Vogel?!“
    Urteil – 500 €
    „Asozialer“
    Urteil – 550 €
    „Dir hat wohl
    die Sonne das
    Gehirn verbrannt!“
    Urteil – 600 €
    Einen Polizisten duzen
    Urteil – 600 €
    „Du Holzkopf!“
    Urteil – 750 €
    Einen Vogel zeigen
    Urteil – 750 €
    „Bei dir piept’s wohl!“
    Urteil – 750 €
    Scheibenwischer-
    Geste
    Urteil – 1.000 €
    Stinkefinger
    zeigen
    Urteil – 4.000 €
    „Idiot“
    Urteil – 1.500 €
    „Am liebsten
    würde ich jetzt
    Arschloch zu
    dir sagen!“
    Urteil – 1.600 €
    „Schlampe“
    Urteil – 1.900 €
    „Fieses Miststück“
    Urteil – 2.500 €
  5. Ist die Beleidigung im Straßenverkehr eine Straftat?
    – Ja, es ist eine Straftat. § 185 Strafgesetzbuchs (StGB). Es kann also strafrechtlich verfolgt werden wenn der Betroffene Strafantrag stellt!
  6. Was ist eigentlich die “Beamtenbeleidigung”?
    – Neben der Beleidigung von anderen Verkehrsteilnehmern gibt den Fall der Beamtenbeleidigung (aber nur im Volksmund). Das ist die Beleidigung von Amtsträgern (Polizisten, Zollbeamten usw.). Beamtenbeleidigung ist jedoch kein gesonderter Straftatbestand. Die Strafe fällt ebenso hoch aus, wie bei einer Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer.

PS. Wurde ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein sogenanntes Gnadengesuch bei Gericht zu stellen. Mehr zu diesem Thema gibt es im folgenden Beitrag! PPS: Kennt Ihr die kuriosesten Bußgelder im Straßenverkehr hierzulande und im Ausland? Wir haben sie zusammengefasst:

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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