Dienstag , 16. April 2024
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Gesetzliche Vorgaben beim Tönen der Windschutzscheibe!

Lesezeit 4 Min.

Gesetzliche Vorgaben beim Tönen der Windschutzscheibe!

Da viele Käufer die Optik von getönten Scheiben schätzen, werden viele Neuwagen bereits mit diesen an die Kunden ausgeliefert. Teils ab Werk, teils als aufpreispflichtiges Extra. Jedoch bringen getönte Scheiben viel mehr Vorteile mit als nur die Optik. So heizt sich etwa der Innenraum weniger stark auf, wodurch im Sommer die Klimaanlage oder andere Kühlmaßnahmen weniger beansprucht werden. Außerdem werden die Mitfahrer auf der Rückbank deutlich weniger geblendet. Ebenso wird die Privatsphäre durch getönte Scheiben erhöht, da die direkte Sicht in den Innenraum erschwert oder ganz unterbunden wird.

Nicht alles ist erlaubt!

Gesetzliche Vorgaben beim Tönen der Windschutzscheibe!

Wird das Fahrzeug nicht ab Werk mit getönten Scheiben ausgeliefert oder handelt es sich um ein Gebrauchtfahrzeug ohne getönte Scheiben, gibt es zwei Möglichkeiten, um das Tönen nachträglich durchzuführen. Zunächst können die Scheiben durch fertigt abgedunkelte Scheiben getauscht werden. Diese Option stellt sich jedoch als sehr kostspielig und aufwendig heraus. Die günstigere Alternative ist das Anbringen von Tönungsfolien. Da die Sicht jedoch beim Fahren nicht eingeschränkt sein darf, ist das Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe sowie den vorderen Seitenscheiben für den „Normalo“ nicht zulässig. Es gibt nur eine Ausnahme: Am oberen Rand der Frontscheibe ist ein maximal 10 Zentimeter breiter Streifen Tönungsfolie zulässig. Erlaubt ist dagegen das Tönen aller Seitenfenster ab der B-Säule sowie der Heckscheibe, wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist.

Gesetzliche Vorgaben für Tönungsfolien

Gesetzliche Vorgaben beim Tönen der Windschutzscheibe!

Doch, nicht nur beim Aufbringen der Tönungsfolie sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, sondern auch beim Kauf sowie der Verwendung. Zugelassen sind alle Tönungsfolien, die über eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügen. Diese Folien besitzen eine zugelassene Prüfnummer, die auf jeder Scheibe erkennbar aufgebracht sein muss. Das Anbringen der Folie kann in Eigenarbeit erfolgen oder einem Fachbetrieb überlassen werden. Letztere stellen das fehlerfreie Ergebnis sicher und kümmern sich neben dem Folieren auch um den Kauf zugelassener Materialien.

Gesetzliche Vorgaben beim Tönen der Windschutzscheibe!

Die Preise zum Erwerb zugelassener Tönungsfolien unterscheiden sich je nach Anbieter und Umfang sowie anzubringender Fläche. Sie beginnen bei kleineren Fahrzeugen bei etwa 150 € und können auch mal in den Bereich von über 500 € (SUV/VAN) gehen. Info: Bei illegaler Tönung der Scheiben wird eine Geldbuße von mindestens 10 € erhoben. Ist sogar die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann die Polizei ein Bußgeld von 90 € und einen Punkt in Flensburg veranlassen. Deswegen ist es wichtig, auf das sachgemäße Anbringen und vor allem auf die Verwendung gesetzlich zugelassener Folien zu achten.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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