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Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Lesezeit 8 Min.

Kürzlich aktualisiert am 25. November 2021 um 01:38 Uhr

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

2019 kochte das Thema Klappenauspuffanlage / Sportauspuffanlage / Soundgenerator ziemlich hoch. Was darf man, was darf man nicht? Wirklich verständlich ist das für den Laien seither nicht mehr. Die gesetzlichen Regelungen sind ähnlich umfangreich wie beim Licht-Tuning und wir möchten Euch jetzt mal über die wichtigsten Dinge zu den Rahmenbedingungen für Tuning am Auspuff aufklären und Euch das Thema verständlich näherbringen. Was ist verboten, was muss man beachten, kann man sich einen Auspuff selbst bauen usw.! ? Setzt man auf eine Klappenauspuffanlage oder reicht ein normaler, gleichbleibender Auspuff, welcher seine Lautstärke nicht verändert, um die Straßenzulassung weiterhin nicht zu gefährden? Unser Beitrag soll Euch genau das erklären.

Viele Änderungen sind verboten!

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Nicht alles ist logischerweise erlaubt. Änderungen an der Auspuffanlage zum Sound-Tuning können schnell folgenschwere Strafen mitbringen. Pauschal kann man sagen, dass ein neues Bauteil ohne Papiere oder ohne eingestanztes Prüfsiegel in der Regel stets unzulässig ist. Ausnahmen bilden hier zwar die Regel, aber wer keine teure Einzelabnahme ohne die Garantie auf eine erfolgreiche Eintragung riskieren will, sollte darauf achten. Und wie laut darf der Auspuff sein? Das erfahrt Ihr HIER!

  1. Wie die Auspuffanlage verändern?
    Möglich ist das mittels Modifikationen am Abgaskrümmer, Downpipe, Katalysator, Vorschalldämpfer, Mittelschalldämpfer, Endschalldämpfer, Endrohr
  2. Darf ich den dB-Killer entfernen?
    Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff zu laut, er ist deshalb vorgeschrieben.
  3. Was, wenn der Auspuff zu laut ist?
    Entspricht er nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dann erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug.
  4. Darf ich einen Soundgenerator nachrüsten?
    Nein. Laut aktueller Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Nachrüstung nicht mehr erlaubt. Vorhandene Systeme genießen aber einen Bestandsschutz.

Dezibel- bzw. dB-Killer

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Sportschalldämpfer sind im Tuningbereich extrem beliebt. Sie ermöglichen besonders tiefe Tonfrequenzen und erzeugen einen sportlichen Fahrzeugsound. Subjektiv empfindet man damit die Leistung vom Fahrzeug mit einem Sportschalldämpfer als gesteigert. Und auch der optische Aspekt spielt eine große Rolle. Ist das Fahrzeug mit einem sogenannten Dezibel- bzw. dB-Killer (dB-Eater / Absorber) bestückt, so darf dieser im Straßenverkehr nicht entfernt werden und selbst auf der Rennstrecke kann das zu Problemen führen.

zu viel Dezibel (dB) = oftmals Fahrverbot

Ein Dezibel ist der zehnte Teil vom sogenannten Bel. Das ist eine nach Alexander Graham Bell benannte physikalische Größe. Ist das Fahrzeug zu laut, sind Strafen und Probleme seitens der Behörden oder dem TÜV garantiert. Sogar eine Nutzungsuntersagung ist möglich, bis die Veränderungen rückgängig gemacht wurden.

Tuning an der Auspuffanlage und die Strafen!

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Abhängig vom Tuning-Ziel darf man Veränderungen an den Schalldämpfern, am Endrohr, am Katalysator und auch am Krümmer vornehmen. Doch haben die neuen Bauteile kein entsprechendes Prüfzeichen und somit eine Zulassung können die folgenden Strafen die Folge sein:

Das ist passiert! Bußgeld Punkte
Belästigung durch zu viel Lärm- und Abgas 80 Euro
Keine ABE oder Bauartgenehmigung 10 Euro
Endrohr steht seitlich/nach hinten
über das Auto hinaus
20 Euro
Unterwegs ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
Unzulässige Abmessungen 60 Euro 1
kein Katalysator verbaut Bußgeld und eventuell ein
Steuerverfahren
Mit der StVO-Novelle wurde das Bußgeld erhöht. Lärm- und Abgas  Verstöße kosteten bis dahin nur 10 Euro.

optische Aspekte oftmals einfach umzusetzen

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?
weniger ist manchmal mehr

Plant man ein Tuning am Endrohr mittels Auspuffblende, so hat das normalerweise keine Auswirkungen auf den Sound des Fahrzeuges. Die Blende darf nur nicht über die eigentliche Endrohrende hinausstehen. Das wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße und kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Prinzipiell ähnlich ist es auch beim Austauschendrohr. Dies ist eine andere Möglichkeit die Optik zu ändern ohne wesentlichen Einfluss auf die Soundkulisse. Das alte Endrohr wird abgeschnitten und das neue angeschweißt. Eine akustische Wandlung geschieht dabei selten, aber es ist möglich. Ersatzrohr und Blende sollten immer ein Teilegutachten oder ein E-Prüfzeichen mitbringen. Bei der Abnahme durch eine staatlich anerkannte Prüforganisation muss die Info vorgelegt oder abgelesen werden können. Die Änderung kann über die zuständige Zulassungsstelle auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

selfmade Änderungen am Auspuff

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Wer das Endrohr mit Löchern durchsiebt (mittels Bohrmaschine etc.) um den Effekt eines Sportauspuffs kostengünstig zu erhalten der wird akustisch mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. Die Soundkulisse ist oftmals blechern und nicht mit der einer richtigen Sportauspuffanlage vergleichbar. Und natürlich sind derartige Veränderungen illegal. Das Ändern einzelner Bauteile in Eigenregie ist unzulässig und hat oftmals direkt den Verlust der Fahrzeugzulassung als Folge. Manipulationen an zugelassenen Bauteilen und selbst gebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zugelassen. Die nächste Verkehrskontrolle oder der nächste TÜV-Termin wären zum Scheitern verurteilt.

Tuning mit einer Sportauspuffanlage

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Ist von einem Sportauspuff die Rede, dann wird oftmals nur der Endtopf gemeint. Eigentlich beschreibt ein Sportauspuff aber den Wechsel der gesamten Abgasanlage. Der Wechsel vom Endtopf ermöglicht oftmals direkt einen satteren Sound und kann sogar die Leistung des Fahrzeuges anheben. Wirklich effektiv ist das aber nur, wenn das gesamte System getauscht wird. Die Schalldämpfer der Sportauspuffanlage sind fast immer mit Stahlwolle (oder anderen Metallen) befüllt. So sind die Systeme robuster und die Ableitung der entstehenden Wärme ist verbessert. Ein Austausch von einzelnen Komponenten der Auspuffanlage ist in den seltensten Fällen wirklich sinnvoll. Ein Sportauspuff sollte, wenn möglich, im Ganzen neu verbaut werden und mit einem Chiptuning sowie einem Sportkatalysator kombiniert werden. Ist zum Endtopf eine ABE oder ein Teilegutachten dabei, dann ist die Nutzung problemlos möglich und auch eine Abnahme kann durchgeführt werden.

Katalysator-Tuning ist möglich!

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Tuning am Katalysator ist beispielsweise mit einem sogenannten Sportkat möglich. Er reduziert weiterhin die schädlichen Abgase und mindert zugleich den Abgasgegendruck. Und der Sound gewinnt auch! Motorsportkatalysatoren gibt es beispielsweise als 100-Zellen oder 200 Zellen Kat. Mit einer ABE kann er in der Regel ohne Hindernisse verbaut werden und ist zugelassen. Mit einem Teilegutachten ist der Einbau allerdings nur mit Besuch beim TÜV gestattet. Die Vorführung und Änderung der Fahrzeugpapiere hat Kosten in Höhe von knapp 80 bis 100 Euro zur Folge. Ein Sportkat ohne Papiere kann vielleicht mittels Einzelabnahme Eingetragen werden.

Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Und den eigentlichen Katalysator ausbauen und mittels Rohr oder KAT Attrappe ersetzen ist natürlich illegal. Der Schadstoffausstoß ist dann nicht mehr gefiltert und der Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist garantiert. Und auch ein Steuerverfahren könnte die Konsequenz (Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung / AO) sein. Doch begeht man damit, wie oftmals behauptet, wirklich Steuerhinterziehung? Hier gibt es die Antwort!

Schalldämpfer-Tuning ist oft möglich!

Wer ein Schalldämpfer-Tuning vornimmt, möchte in der Regel eine akustische Anpassung erreichen. Der Klang soll sportlicher, voller und besonders satt sein. Und auch eine Leistungssteigerung ist oftmals gewünscht. Und durch die Verminderung vom Luftwiderstand kann sie sogar erreicht werden. Veränderungen gefährden allerdings die Betriebserlaubnis vom Auto. Es sollten immer eine ABE oder ein Teilegutachten dabei sein um den legalen Betrieb im Straßenverkehr gewährleisten zu können. Bis zum Jahr 2028 dürfen Fahrzeuge nur noch einen Lärmausstoß von maximal 68 Dezibel haben. Die Bestimmungen gelten jedoch nur für Neuwagen. Aktuell liegt der deutschlandweite Grenzwert bei 74 Dezibel und für leistungsstärkere Kfz bei 75 dB.

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

So laut darf der Auspuff sein!

Natürlich gehört an einen V8 ein tiefes Grummeln, an einen V10 ein lautes Kreischen und der Fünfzylinder sollte richtig bollern. Für einen Tuner ist der richtige Motorsound entscheidend! Und deshalb gilt fast immer das Motto: „Je lauter, desto besser!“ Aber zu laut darf es nicht werden. Treibt man es auf die Spitze und rockt mit Lautstärken jenseits der 100 Dezibel, dann ist Ärger garantiert. Denn es gibt ganz klare Vorschriften, was in Sachen Auspuff-Sound gemacht werden darf. Dazu folgend die wichtigsten Stichpunkte:

  • die Lautstärke regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • neue Fahrzeugtypen dürfen seit dem 1. Juli 2020 die Geräuschgrenzwerte (Fahrgeräusch) von 70 bis 74 Dezibel nicht überschreiten
  • Mehr Motorleistung = mehr genehmigter Auspuffsound
  • Ab 1. Juli 2022 sind die neuen Werte für alle Fahrzeuge Pflicht
  • Maximal-Wert steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Punkt U.3. Das Standgeräusch wird unter Punkt U.1 aufgeführt
  • Werte im Fahrzeugschein sind verbindlich und gelten auch, wenn sie unter den gesetzlichen Werten liegen
  • erneute Verschärfung des Lärmschutz-Gesetztes soll im Juli 2024 in Kraft treten für neue Fahrzeugtypen
  • erneute Verschärfung des Lärmschutz-Gesetztes soll im Juli 2026 dann für Neuzulassungen in Kraft treten (Grenzwerte sinken dann EU-weit auf 68 bis 72 Dezibel)
  • erlaubt sind: Sportabgasanlagen / Klappen-Auspuff-Systeme mit Zulassung. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge, gelten die alten Geräuschgrenzwerte. Sound-Generatoren, die Teil einer Auspuffanlage sind und den Sound verändern, aber nicht über das erlaubte Maß hinaus verstärken
  • erlaubt sind nicht: Sound-Generatoren als Nachrüst-Lösung. Strafe: 90-Euro-Bußgeld / 1 Punkt in Flensburg
  • Sportauspuffanlagen werden mittels standardisierter Prüfverfahren für die Typgenehmigung meist mit geschlossenen Klappen geprüft. Und zwar so, das sie während der Messung grenzwertkonform sind. Im Fahrbetrieb öffnen sich die Klappen aber und somit ist der Auspuff deutlich lauter. Das ist erlaubt! Je nach Drehzahl, Gaspedalstellung, Fahrprogramm usw. werden die Klappen mittels Steuergerät geöffnet oder geschlossen. Viele Fahrzeuge ermöglichen das auch auf Knopfdruck mittels Handy-App oder mittels Schalter im Cockpit.

Tuning am Auspuff – was ist eigentlich noch erlaubt?

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

3 Kommentare

  1. Sehr geehrtes Team von Tuningblog,

    habe mal ne Frage zu dem Thema. Wurde nämlich heute rausgezogen und es gab ziemlich ärger -.-
    Habe einen Eisenmann Sportauspuff dran, ist auch eingetragen und das schon seit 13 Jahren.
    In den Papieren steht drin 79 db bei 4.950 U/min, gemessen hat die Polizei 90 db. Der Topf hat sich leer angehört und die Vermutung bestand, dass der Topf leergeräumt wurde. Ich habe den Topf dann noch am selben Tag prüfen lassen und da wurde nichts geöffnet und wieder verschweißt, also absoluter Originalzustand. Mein Mechaniker meinte, die Dämmwolle ist wohl einfach mit der Zeit ausgebrannt. Ist es dann trotzdem möglich die Straßenzulassung zu entziehen, obwohl der Topf noch komplett funktionsfähig ist und nicht manipuliert wurde? Einfach nur weil die Wolle in die Jahre gekommen der Rest aber noch im absolutem Topzustand ist? Und besteht die Möglichkeit die Zulassung zu verlieren, wenn der Topf geöffnet, neue Dämmwolle eingesetzt und er Topf wieder verschweißt wird?

    Danke und mit freundlichen Grüßen,

    Eddy

    • Hi Eddy,

      wir können zwar keine Rechtsberatung erteilen, aber die Antwort dürfte relativ einfach sein. Im Prinzip ist es wie mit einem Reifen. Wenn der abgefahren ist, dann ist er auch nicht mehr legal nutzbar. Da spielt es keine Rolle, das er im Neuzustand einmal 8 mm Profil hatte. So ist das auch bei Deinem Auspuff. Die Wolle ist raus, also ist er quasi „defekt und verschlissen“ und muss ersetzt werden. Grundsätzlich ist der Fahrer für den Zustand vom Fahrzeug verantwortlich und muss die Betriebstauglichkeit prüfen.

      VG Tom vom tuningblog

  2. Wie sieht es aber aus wenn man Modifikationen am ESD vornimmt damit er leiser wird? Beispiel an meinem E36 328i: der hat werkseitig einen Klappenauspuff der über Unterdruck gesteuert wird. Diesen habe ich durch einen Sportendschalldämpfer ersetzt. Nun ist dieser aber mit der Zeit zu laut geworden. Also überlege ich, an dem Sport ESD die Klappenfunktion zur Geräuschreduktion nachträglich einzubauen. Steuerung würde wieder über die Unterdruckleitung wie werkseitig geschehen. Ist sowas zulässig?

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