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Tuning vom E-Bike! Das sind die Risiken und Strafen!

Lesezeit 7 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Januar 2021 um 11:11 Uhr

Tuning vom E-Bike! Das sind die Risiken und Strafen!

Wie auch beim Auto, gibt es Menschen, die sind mit der Leistung ihres E-Bikes einfach nicht zufrieden und würden es gern tunen. Sie wissen aber offensichtlich nicht, welches Risiko sie damit eingehen. Mehr als ein Internet-Zugang und eine entsprechende Webseite für derartige Tuningartikel sind für das Vorhaben allerdings nicht wirklich notwendig. Auf einschlägigen Webseiten gibt es geänderte Software für mehr Leistung des E-Bikes. Die Folgen eines solchen unerlaubten Tunings sind vielen Bastlern aber noch nicht klar. Wenn sie erwischt werden, drohen Strafen der Polizei und bei Unfällen mit Personenschaden gibt es sogar Ärger mit der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt aber auf den ersten Blick viele Gründe, die für das Tuning von E-Bikes oder Pedelecs (Pedal Electric Cycle) zu sprechen scheinen.

E-Bike Tuning ist nicht schwer

Tuning vom E-Bike! Das sind die Risiken und Strafen!

S-Pedelecs (Speed-Pedelec) unterstützen bis zu 45 km/h den Fahrer mit dem E-Motor. Sie sind aber schon offizielle Kleinkrafträder und müssen versichert werden. Es besteht sogar eine Helmpflicht und Fahrer müssen mindestens einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Das E-Bike ist etwas langsamer. Deshalb wird hier besonders oft Hand angelegt um mindestens auf das Niveau eines Pedelec zu kommen. Ein E-Bike zu tunen und dadurch beispielsweise die Motorunterstützung auf über 25 km/h zu erreichen, ist keine große Kunst. Dazu bestellen sich Interessenten ganz legal das passende Tuning-Kit über das Internet und schließen es an ihr E-Bike an. Allerdings ist nach dem Einbau des Tuning-Kits das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr zulässig. Der Tacho eines legalen E-Bikes gibt die Geschwindigkeit korrekt an. Bei 25 km/h wird die Unterstützung vom Motor dann abgeschaltet und man wird nur dann noch schneller, wenn es die eigene Muskelkraft erlaubt. Weitere Sensoren, die den Stromverbrauch des Antriebs oder die Drehzahl des Motors messen, bestimmen übrigens auch die Geschwindigkeit.

Wie wird das Tuning durchgeführt?

Tuning vom E-Bike! Das sind die Risiken und Strafen!

  1. Tuning-Chips der Preisspanne 50 bis 150 EUR aus dem Internet werden einfach angeschlossen und geben nur jedes zweite Signal an die Elektronik im Tacho weiter und teilen damit das Geschwindigkeitssignal. Somit zeigt die Elektronik nur die halbe Geschwindigkeit an. Das heißt, wenn der Motor scheinbar bis zu 50 Kilometer pro Stunde läuft, zeigt er nur 25 Kilometer pro Stunde an. Begründet durch die irgendwann eingeschränkte Leistung des Antriebs sind von der praktischen Seite her ca. 40 reale km/h mit dieser Art von Tuning möglich. Die bisher angezeigten, gefahrenen Kilometer werden aber, wie erwähnt, nicht korrekt angezeigt.
  2. Tuning-Chips der Preisspanne 150 bis 200 EUR arbeiten anders. Sie teilen das Signal erst ab höherer Geschwindigkeit. Der Kilometerstand wird so zwar auch falsch angegeben, aber nicht ganz so auffällig, wie bei den günstigeren Chips. Dadurch kann die Polizei ein Frisieren des Bikes nicht so leicht erkennen. Machbar ist es für die Ordnungshüter aber natürlich trotzdem.
  3. Tuning-Chips der Preisspanne 200 bis 350 EUR zeigen sogar zu jeder Zeit die korrekte Höchstgeschwindigkeit, die Durchschnittsgeschwindigkeit, den Tageskilometerstand oder das Intervall an. Je nach Fahrrad können dann auch noch höhere Geschwindigkeiten erreicht werden. Ein hochwertiges E-Bike erreicht mit einer geeigneten Tuning-Software auch eine Motorunterstützung bis echte 50 km/h.
  4. Umprogrammierung durch einen „Remover“: Damit lässt sich die Begrenzung manuell höher setzen. Dieses Tool wird zwischen Konsole und Akku verbaut und über ein mitgeliefertes Display bedient. Die maximale Geschwindigkeitsunterstützung kann dann auf Stufen wie 25 / 35 / 45 / 55 oder 65 km/h gesetzt werden. Der Remover ändert die Programmierung des Systems und kann nach der Modifikation wieder entfernt werden. Die Modifikationen lassen sich auch wieder rückgängig machen.
  5. Übervolten oder schnelldrehendere Motoren: Durch Anlegen einer höheren Spannung können ebenfalls neue Spitzengeschwindigkeiten erreicht werden. Übervolten kann man Motoren, bei denen sich die Umdrehungen des Motors pro Minute direkt proportional zur Spannung in Volt verhält.
  6. Größerer Pedelec-Radnabenmotor: Verbaut man einen Motor, der eigentlich für eine kleinere Felge konzipiert ist, dann werden die Höchstgeschwindigkeit und das Drehmoment gesteigert. Natürlich zu lasten vom Motor.

Simpler Einbau, auch für den Laien!

Sämtliche Chips können ohne technische oder handwerkliche Erfahrung eingebaut werden. Sie werden einfach per USB Plug-and-play an die Elektronik des E-Bikes angebracht und fertig. Vereinzelt gibt es auch Varianten, die verlötet werden müssen. Aber auch hier ist der Einbau sehr simpel und in wenigen Minuten dank beiligender Bedienungsanleitung erledigt.

Mehr Leistung durch verfälschte Software!

Schon immer tunen junge Leute ihre Roller. Dieses klassische Tuning ist in der heutigen Zeit bei einem aktuellen E-Bike oder Pedelec mit einem Chip auch möglich. Normale E-Bikes erleichtern dem Fahrer per Motor bis zu 25 km/h die Fahrt. Darüber hinaus wird die Elektronik abgeschaltet. Natürlich können E-Bike Besitzer ohne Hilfe der Elektronik schneller fahren als 25 km/h. Aber eben nur mittels Muskelkraft! Ein Tuning Kit löst die elektronische Sperre mit negativen Folgen für das ganze E-Bike. Die rechtlichen Folgen für den Fahrer sind allerdings sogar noch deutlich beträchtlicher. Speed-Pedelecs mit Elektromotor erlauben dem Fahrer, wie eingangs bereits erwähnt, sogar eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Daher gehören sie zur Kategorie der Kleinkrafträder und bedürfen einer Haftpflichtversicherung. Der Fahrer hat einen Führerschein der Klasse AM bei sich zu führen und muss einen Helm tragen. Das alles ist im Falle eines frisierten E-Bikes nicht der Fall.

Konsequenzen für ein frisiertes E-Bike?

Unterstützt ein E-Bike mehr als das vorgeschriebene Tempo, zählt es nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern rechtmäßig zu den Kraftfahrzeugen. Demnach muss das E-Bike zugelassen und versichert werden. Allerdings sind die getunten E-Bikes für eine Zulassung unzureichend ausgestattet. S-Pedelecs hingegen sind perfekt für den Straßenverkehr tauglich, sie können zugelassen und versichert werden. Werden aber getunte E-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt, verstößt der Fahrer gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Fahrzeug ist in diesem Fall nicht haftpflichtversichert. Wird der Fahrer erwischt, droht ihm eine Anzeige und er wird später aufgrund eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestraft. Und das Fahrzeug wird in der Regel sichergestellt.

Hersteller und Gutachter kennen sich aus!

Hersteller und Gutachter werden leicht erkennen, wie das E-Bike getunt wurde. Aus Erfahrung ist es beispielsweise ein Hinweis, wenn der Kilometerstand im Verhältnis zum Ladezyklus nicht stimmig ist. Der Akkuverbrauch ist bei einem modifizierten E-Bike nämlich erheblich höher als bei einem nicht getunten. Gutachter erkennen auch eventuelle Manipulationen durch die Änderung der Firmware vom E-Bike oder gar irgendwelche Eigenbauten am Gasgriff im Falle eines Pedelec.

Getuntes E-Bike und die Konsequenzen!

Ist ein getuntes E-Bike an einem Unfall beteiligt, drohen dem Fahrer Konsequenzen:

  • Er muss definitiv mit einem ein Bußgeld rechnen
  • Er zahlt die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen
  • Für den Schaden haftet keine Versicherung
  • Schlimmstenfalls bekommt er eine Freiheitsstrafe wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz
  • Der Garantieanspruch für das E-Bike entfällt
  • Keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse

Durch die fehlende Haftpflichtversicherung sind die persönlichen und finanziellen Risiken erheblich:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung. Wer mit einem frisierten E-Bike fährt, handelt vorsätzlich. Paragraf 52 des 5. Sozialgesetzbuchs berechtigt die Krankenkasse bei erwiesenem Vorsatz, ihren Versicherten in vertretbarer Höhe an den entstandenen Kosten zu beteiligen. Ebenso ist die Krankenkasse berechtigt, das gezahlte Krankengeld zurückzufordern.
  2. Fast alle Teile des E-Bikes verschleißen durch das Tuning schneller. Das E-Bike wird im Laufe der Zeit unsicherer, weil seine Einzelteile auf die standardmäßige Geschwindigkeit von 25 km/h ausgerichtet sind.
  3. Bei eigenen Eingriffen erlischt der Garantieanspruch. Der Hersteller wird erklären, dass in diesem Fall die Mängel selbst verursacht sind. Eine notwendige Reparatur fällt demnach zu Lasten des Fahrers.

Getuntes Pedelec und die Konsequenzen!

Es ist in jeder Hinsicht ein Risiko, mit einem getunten E-Bike illegal auf öffentlichen Wegen zu fahren. Es ist dann mit einer Anzeige zu rechnen und bei einem Unfall werden Sie in der Regel für alle oder zumindest fast alle Schäden aufkommen müssen. Der Hersteller des E-Bikes wird Ihnen dazu jegliche Garantieleistungen versagen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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