Vergangenes Jahr kochte mal wieder das Thema Sportauspuffanlagen und insbesondere Klappensysteme und deren „unnötiger“ Lärm hoch. Autos mit einer Auspuffanlage mit Klappenfunktion wären „Übeltäter für unnötigen Straßenlärm“ und im Hinblick auf den Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist wohl das vollständige AUS für alle Klappenssysteme eingeleutet. Ganz so schlimm ist es dann aber nicht, denn Klappenauspuffanlagen sind nicht generell verboten sondern nur eingeschränkt. Doch was ist nun erlaubt und was ist nicht erlaubt? Wie viel Dezibel darf ein Auspuff in die Umwelt Posaunen und welche Änderungen für eine verbesserte Soundkulisse sind überhaupt noch legal erlaubt? Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt das ganz eindeutig. Ein neuer Fahrzeugtyp ab dem 1. Juli 2016 muss gewisse Grenzwerte einhalten. Diese unterteilen sich in verschiedene Wagenklassen. Das Fahrgeräusch muss sich im Bereich von 72 bis 75 Dezibel befinden.
mehr Leistung = mehr Lautstärke
Hat ein Auto ab Werk viel Leistung so darf sich die Geräuschkulisse erhöhen. Ab dem Jahr 2026 sieht der Gesetzgeber allerdings vor die Geräuschkulisse Europaweit schrittweise um bis zu 4 DB zu senken. Und mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich wohl auch im Bezug auf die Klappenanlagen noch einmal was tun. Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft die darauf hinweist, dass Austauschdämpferanlagen grundsätzlich nicht lauter sein dürfen wie die werkseitige Auspuffanlage des Fahrzeugs bzw. die gesetzlichen Grenzwerte. Ist dies der Fall verstößt das System gegen den Paragraphen 30 StVZO. Ältere Auto mit „eingetragenen oder serienmäßigen“ Klappenanlagen haben allerdings Bestandsschutz. Und auch neue Klappenanlagen sind weiterhin eintragungsfähig wenn sie im Messverfahren nicht lauter als die Serie sind.
notfalls bei TÜV, Dekra & Co. nachfragen
Die Autohersteller reizen momentan besonders für die leistungsstarken Modelle die gesetzlichen Grenzen komplett aus. Ein Hyundai i30N steht beispielsweise mit 109 Dezibel im Fahrzeugschein und ist damit nur 6 DB leiser wie ein Lamborghini Huracan Performante. Die sicherste Variante für Tuner ist eine Klappenanlage mit ECE- beziehungsweise E-Prüfzeichen. Hier muss keine nachträgliche Prüfung durch den TÜV vorgenommen werden und auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Darüber hinaus können die Systeme europaweit legal genutzt werden. Das gilt auch für Sportauspuffanlagen mit EWG-Prüfzeichen. Hier allerdings mit der Einschränkung auf die EU-Mitgliedsstaaten. Hat die Auspuffanlage nur ein ABE-Prüfzeichen ist sie grundsätzlich nur in Deutschland ohne Test und zusätzliche Eintragung erlaubt.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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