Montag , 25. März 2024
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Getunte Fahrzeuge müssen den Richtlinien von StVZO & FZV entsprechen!

Lesezeit 4 Min.

Getunte Fahrzeuge müssen den Richtlinien von StVZO & FZV entsprechen!

Intention zielgerichteter Schwerpunktkontrollen und Überwachungen der Tuning- Szene durch Polizeibehörden und Stadtverwaltung, die an beliebten Treffpunkten der Tuning – und Autoliebhaber sowie im Straßenverkehr durchgeführt werden, ist es, technische Modifikation an getunten Fahrzeugen zu prüfen. Verstoßen die entsprechenden vorgenommenen technischen Veränderungen gegen die festgeschriebenen Regularien der StVZO sowie der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung), erhalten die verantwortlichen PKW- Halter, abhängig vom jeweiligen Tatbestand, eine Anzeige oder ein Bußgeld.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Getunte Fahrzeuge müssen den Richtlinien von StVZO & FZV entsprechen!

Schwerwiegende Verstöße diesbezügliche sind in der Regel an ein Erlöschen der Betriebserlaubnis gekoppelt. Autos, die im Nachgang an die technischen Veränderungen in der Praxis nicht die Richtlinien des Pflichtversicherungsgesetzes erfüllen, schleppen die Behörden oftmals direkt ab und legen sie vorübergehend still. Wer sein Fahrzeug gesetzeskonform im Sinne der STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie der FZV (Fahrzeugzulassung- Verordnung) tunen möchte, sollte deshalb zwingend die dafür notwendige Expertise zur Durchführung der Modifikationen besitzen oder sein Schmuckstück gleich in die Hände eines fachkundigen, hochqualifizierten Profis geben. Grundsätzlich gilt: KFZ- Umbauten, die im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben stehen, die durch StVZO und FZV definiert sind, gefährden die allgemeine Verkehrssicherheit und gehen mit Sanktionierungen seitens der verantwortlichen Behörden einher.

Technische Modifikationen sind durch einen Experten transparent zu legitimieren

Getunte Fahrzeuge müssen den Richtlinien von StVZO & FZV entsprechen!

Zur transparenten Untermauerung, dass die technischen Modifikationen tatsächlich nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Richtlinien von FZV und StVZO stehen, ist ein Großteil der Veränderungen von offiziellen Prüfungsorganisationen zu begutachten. Sind die vorgenommenen Arbeiten gesetzeskonform, vermerken die Prüfer einen Prüfziffervermerk, den sie in die Zulassungsbescheinigung eintragen. Gemäß § 19 Abs. 2 STVZO sind zahlreiche technische Modifikationen an Fahrzeugen offiziell nicht zulässig. Lässt der Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht offiziell prüfen, obwohl die durchgeführten Tuning- Maßnahmen die allgemeine Verkehrssicherheit gefährden oder sich im Anschluss an die Arbeiten die Fahrzeugklasse ändert, rechtfertigt dies den Entzug der Betriebserlaubnis. Gleiches gilt, wenn der PKW- Halter sein getuntes Fahrzeug keiner Prüfung unterzogen hat, wenngleich die technischen Änderungen an negative Auswirkungen auf Geräuschpegel bzw. Lärmemission und Schadstoffausstoß gekoppelt sind. Derjenige, der abnahmepflichtige Bauteile nicht prüfen und in die Zulassungsdokumente hat eintragen lassen, riskiert ebenso den Verlust seiner Betriebserlaubnis.

§ 19 Abs. 3 StVZO regelt den Einzug vom Fahrzeug

Laut § 19 Abs. 3 StVZO dürfen Behörden den Wagen tatsächlich einziehen, sofern die von dem Fahrzeug ausgehende Lärmemission nicht zu tolerieren ist. TÜV, DEKRA, KÜS, erlesene Tuning- Werkstätten und zertifizierte KFZ- Gutachter führen Fahrzeugprüfungen durch und erteilen Prüfungsziffervermerke. Tuning- Liebhabern, die eine offizielle Prüfung ihres Wagens im Nachgang an vollzogene technische Änderungen, die offiziell erlaubt sind, unterlassen oder versäumen, droht ebenfalls der Entzug der Betriebserlaubnis. Die Abnahme und Legitimation durch Experten besitzt deshalb absolute Priorität für Tuning- Fans.

ABE oder Teilegutachten

Getunte Fahrzeuge müssen den Richtlinien von StVZO & FZV entsprechen!

FZV und StVZO zufolge sind Änderungen an Felgen, Spoilern, Scheiben, am Beleuchtungssystem und den Reifen generell als abnahmepflichtig zu klassifizieren. Laut Richtlinien der StVZO dürfen Fahrzeuge lediglich mit Bauteilen bestückt sein, die mit den offiziellen Zulassungsvoraussetzungen übereinstimmen. Neue Autoteile müssen sich unbedingt mit den Angaben in dem zugehörigen Fahrzeugschein decken. Eine unsachgemäße Auswahl der Reifen/Felgen mündet im Extremfall ebenfalls oft im Verlust der Betriebserlaubnis. Tuning- Liebhaber kaufen Bauteile im Idealfall deshalb ausschließlich auf dem deutschen Markt und mit Teilegutachten oder einer ABE. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass die Elemente den baurechtlichen Bestimmungen, die in Deutschland Anwendung finden, entsprechen und legal verbaut werden dürfen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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