Kürzlich aktualisiert am 22. Oktober 2018 um 08:22 Uhr
Achtung – jetzt kommt trockene Theorie! Die UNECE-Regelungen sind die Regelungen zu technischen Vorschriften für Radfahrzeuge der UN-Wirtschaftskommission für Europa. Eine irrtümliche Bezeichnung ist “UN/ECE-Regelungen”, die gängige Bezeichnung ist die Abkürzung als “ECE-Regelungen”. Das Kürzel UNECE steht für “United Nations-Economic Commission for Europe”.
Inhalt der UNECE-Regelungen
Die Regelungen wurden erstmals 1958 erlassen und dann fortgeschrieben. Sie enthalten technische Vorschriften für alle Radfahrzeuge (also auch Schienenfahrzeuge), deren Ausrüstungsgegenstände und die Teile, die in ihnen eingebaut werden können. Die für Kraftfahrer und Werkstätten wichtigste globale Festlegung der UNECE-Regelungen ist die gegenseitige Anerkennung von technischen Genehmigungen für Fahrzeugteile durch die teilnehmenden Staaten. Das bedeutet, dass ein in Italien gefertigtes Teil mit ECE-Genehmigung auch in Deutschland genehmigt ist. Im Jahr 2018 gehören zum ECE-Übereinkommen 51 Vertragsparteien. Dabei handelt es sich um 50 Staaten und die Europäische Union als eigene Rechtsperson. Dadurch gilt das Abkommen auch für EU-Mitgliedstaaten, die ihm selbst nicht beigetreten sind (derzeit noch Zypern, Irland und Malta). Wichtig zu wissen: Die Mitgliedsstaaten der EU haben jeweils eigene ECE-Kennziffern (Deutschland die 1), obgleich die Kennziffer 42 für die ganze EU gilt. Das liegt daran, dass die EU selbst keine Genehmigungen erteilt, das machen ihre Mitgliedstaaten. Es gibt viele Signatarstaaten außerhalb der EU, so beispielsweise Russland, Kasachstan, Japan, Aserbaidschan, Australien, Neuseeland, Südafrika, Südkorea, Malaysia, Tunesien und Thailand. Die UNECE-Regelungen erfassen fast alle Teile und Ausrüstungen eines Kraftfahrzeugs und bestimmen, wie dieses bauartlich beschaffen sein muss, damit das Fahrzeug als verkehrssicher gilt. Mit dem technischen Fortschritt erfolgt eine ständige Anpassung der Regelungen.
UNECE-Kennzeichnung und ihre Wirkungen
Die UNECE-Regelungen bestimmen die Art der ECE-Kennzeichnung mit einem “E“ im Kreis und der Länderkennzahl sowie weiteren für die Genehmigung relevanten Zeichen. Teile mit ECE-Kennzeichnung dürfen ohne Teilegutachten im Fahrzeug verbaut oder installiert sein, auch muss der Fahrer keine Bescheinigung zur Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitführen. Es muss sich aber um ein gültiges ECE-Zeichen handeln. Auch Ausrüstungsgegenstände gehören dazu. Ein bekanntes Beispiel ist der Kindersitz, die seit April 2008 europaweit die Prüfnormen ECE 44-03 / ECE 44-04 erfüllen müssen. Ältere Sitze nicht mehr zulässig. Wer sie nutzt, zahlt 30 Euro Verwarngeld. Die ECE-Zeichen gibt es für sehr viele Teile am Fahrzeug, die auch beim Tuning neu verbaut werden. Praktisch alle relevanten Teile des Lichts gehören dazu, aber auch Türschlösser und die Funkentstörung, die Lenkanlage, Räder, Reifen und Bremsen, Sicherheitsgurte und Sitze bzw. ihre Verankerung, Kopfstützen und Hupen, die Heckaufprall-Struktur, Tachometer, Rückspiegel, die Auspuffanlage, Katalysatoren, Heizungssysteme und noch vieles mehr.
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Wichtig um legal zu bleiben – was ist die EG-Typgenehmigung? |
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