Mittwoch , 24. April 2024
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Ein Unfall mit dem Leasingauto – Das müssen Sie wissen!

Lesezeit 6 Min.

Ein Unfall mit dem Leasingauto – Das müssen Sie wissen!

Nach einem Unfall ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Dies gilt primär dann, wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer/Halter gehört, sondern gemietet oder geleast ist. In diesem Fall sollten Sie Folgendes tun: Wenn Sie einen Unfall haben, ist es irrelevant, ob Sie Ihr Auto leasen, kaufen oder mieten. Als Erstes muss die Unfallstelle abgesichert und falls nötig Erste Hilfe geleistet werden. In Fällen, in denen Personen verletzt wurden oder ein größerer Schaden entstanden ist, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Bei Bagatellschäden (abgefahrene Spiegelkappe etc.) genügt es in der Regel, die Personalien und Versicherungsdaten der beteiligten Person auszutauschen. Die Polizei sollten Sie aber auf jeden Fall hinzuziehen, wenn:

  1. Der Schuldige nicht eindeutig ist;
  2. Drogen bzw. Alkohol konsumiert wurden;
  3. Schwere Sach- oder Personenschäden entstanden sind;
  4. Unbeteiligte Autos in den Unfall verwickelt wurden und der Besitzer dieser Autos nicht am Unfallort ist.

Nachdem die ersten Schritte beim Unfall mit dem Leasingfahrzeug gemacht haben, ist es an der Zeit, den Leasinggeber zu informieren. Dies ist erforderlich, weil der Leasinggeber des Fahrzeugs der eigentliche Eigentümer ist. Um das weitere Vorgehen zu planen, sollten Sie zudem Kontakt mit dem Leasinggeber aufnehmen, um gemeinsam einen Weg zu finden, der für beide Parteien gerecht ist. Und die Meldung an Ihre Kfz-Versicherung ist auch unerlässlich, um die Schäden regulieren zu können. Bitte erledigen Sie dies so schnell wie möglich und spätestens zwei Tage nach dem Unfall.

Wer trägt die Unfallschuld?

Ein Unfall mit dem Leasingauto – Das müssen Sie wissen!

In diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Leasingnehmer drei mögliche Optionen haben:

  1. Sie sind nicht schuld am Unfall;
  2. Sie sind beim Unfall mitverschuldet;
  3. Sie sind Schuldiger.

In dem Fall, dass Sie keine Schuld am Unfall tragen, hängt das weitere Vorgehen von den Regelungen Ihres Leasingvertrages ab. In vielen Fällen ist es bereits vorher vertraglich festgehalten, ob Sie Ihr Fahrzeug wieder in Ordnung bringen oder ob Sie das vorher mit Ihrem Leasinggeber abstimmen müssen. Wenn der Schaden am Auto repariert wird, können Sie die Kosten bei der gegnerischen Versicherung einfordern. In seltenen Fällen stellt eventuell auch der Leasinggeber den Schadensersatzanspruch und regelt das Ganze mit der gegnerischen Kfz-Versicherung. In vielen Fällen wird festgestellt, dass beide eine Mitschuld haben. Dann ist jeder selbst dafür verantwortlich, die Kosten für den Unfall des eigenen Wagens zu übernehmen. Haben Sie eine GAP-Versicherung (spezielle Absicherung für Leasingfahrzeuge) abgeschlossen, sollte dies jedoch kein Problem sein.

Ein Unfall mit dem Leasingauto – Das müssen Sie wissen!

In einem selbst verschuldeten Unfall als Leasingnehmer haften Sie für die entstandenen Reparaturkosten und etwaige Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs. Wenn Sie mit Ihrem Leasingauto einen Unfall verursachen, müssen Sie sich wahrscheinlich sowohl mit Ihrer eigenen Versicherung als auch mit der Versicherung des anderen auseinandersetzen. Im besten Fall haben Sie als Leasingnehmer eine Vollkaskoversicherung, die im Falle eines Schadens am Fahrzeug aufkommt. Die meisten Leasingverträge beinhalten eine Klausel, die den Abschluss einer Vollkaskoversicherung vorschreibt. Wenn Sie zusätzlich noch eine GAP-Versicherung wählen, sind Sie in jedem Schadensfall bestens abgesichert. Damit auch andere Familienmitglieder bei einem Unfall mit dem Leasingwagen versichert sind, sollte dies im Vertrag mit aufgenommen werden.

Wer haftet nun beim Unfall?

In dem Fall, dass Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, muss die Versicherung des Gegners für die Schäden aufkommen, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Wenn Sie einen Unfall verursachen, für den Sie die Mitschuld tragen oder vollständig allein verantwortlich sind, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst übernehmen. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt sie Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie verursacht haben. Allerdings zahlt die Versicherung nicht den vollen Wert des Wagens, sondern nur den Wiederbeschaffungswert. Der Wertverlust Ihres Leasingfahrzeugs kann höher sein als der Restbetrag aus dem Leasingvertrag. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst übernehmen. Hier hilft Ihren wieder die GAP-Versicherung, die diese Differenz begleicht.

Was ist bei der Reparatur zu beachten?

Nach dem Unfall soll das Fahrzeug natürlich so schnell wie möglich repariert wird. In den meisten Fällen ist es ratsam, mit dem Leasinggeber Absprache zu halten, da in der Regel eine autorisierte Fachwerkstatt vorgeschrieben ist. Die Werkstattbindung wird oftmals bereits im Leasingvertrag festgeschrieben. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, die Forderungen des Leasinggebers zu erfüllen. Dennoch kann es in manchen Fällen vorkommen, dass Sie in Konflikt mit Ihrer Versicherung geraten, die Ihnen in der Regel günstigere Werkstätten vorschlagen wird. Nachdem Sie eine fachkundige Werkstatt gefunden haben, in der Ihr Fahrzeug repariert wurde, wird die Rechnung normalerweise an Sie geschickt.

Nun tragen Sie dafür Sorge, dass die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung ankommt, sodass diese ausgeglichen werden kann. Aber es ist auch möglich, dass – falls bereits alles im Vorfeld abgeklärt wurde – die Werkstatt die Rechnung direkt zur gegnerischen Versicherung schickt. Auf diese Weise müssten Sie nichts mehr tun und haben keinen Stress mit Papierkram. Wenn Ihre Kaskoversicherung für einen Unfall aufkommen muss, den Sie verschuldet haben, hängt es davon ab, wie Ihre Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Sie können den kompletten Schaden selbst bezahlen und die Versicherung gar nicht erst einschalten – was eventuell Ihren nächsten Versicherungsbeitrag senken könnte – oder Sie schicken die Rechnung an die Versicherung. Dann wird der Betrag an die Werkstatt gezahlt und Ihre Selbstbeteiligung verrechnet.

Müssen Leasingraten auch während der Reparatur gezahlt werden?

Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, kann dieses während der Reparatur nicht genutzt werden. Dies führt zwar zu Leistungsausfällen, doch diese sollte kein Grund sein, die Mietraten nicht weiter zu zahlen. Wenn der Unfallverursacher nicht Sie waren, können Sie sich die Kosten für ein Ersatzfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung wiederholen, allerdings tragen Sie die Raten in jedem Fall selbst weiter.

Sie können den Wertverlust geltend machen!

Das Auto hat nach dem Unfall zwar einen geringeren Wert, jedoch kann dieser Verlust durch die geleisteten Ratenzahlungen wieder ausgeglichen werden. Sind Sie jedoch selbst schuld am Unfall, kann der Leasinggeber Ihnen den Wertverlust des Fahrzeugs in Rechnung stellen. Ein Auto ist nach einem Unfall nämlich schwierig zu verkaufen und kann außerdem nicht mehr für den eigentlichen Wert des Fahrzeugs verkauft werden. Ist jemand anderes am Unfall Schuld, hat die gegnerische Versicherung für den Wertverlust aufzukommen.

Was ist, wenn ein Totalschaden entstanden ist?

Ein Fahrzeug kann aus unterschiedlichen Gründen einen Totalschaden erleiden. Dies muss durch eine fachkundige Person in einem Gutachten festgestellt werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, so übersteigen die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur den Restwert des Fahrzeugs. Ist ein technischer Totalschaden vorhanden, ist eine Reparatur nicht mehr möglich und der Restwert des Fahrzeugs beträgt 0 €. In beiden Fällen ist es ratsam, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung auch eine GAP-Versicherung abzuschließen. Diese zahlt Ihnen dann die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und den noch offenen Leasingraten aus.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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