Donnerstag , 25. April 2024
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Das US-Standlicht wird nur selten vom TÜV zugelassen!

Lesezeit 5 Min.

Das US-Standlicht wird nur selten vom TÜV zugelassen!

Wie eine vorschriftsmäßige Beleuchtung am Fahrzeug auszusehen hat, ist in Deutschland bekanntlich gesetzlich genau definiert. Diese Regelungen betreffen sowohl in- als auch ausländische Fahrzeuge. Das bedeutet, ein importiertes Fahrzeug, das mit besonderer Beleuchtung ausgestattet ist, muss diese gesetzlichen Auflagen ebenfalls erfüllen. Dazu gehört auch das US-Standlicht. Erfüllt das Fahrzeug diese Auflagen nicht, erlischt seine Betriebserlaubnis und es muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn dennoch damit auf öffentlichen Straßen gefahren wird oder das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abgestellt ist.

Was ist ein US-Standlicht?

Das US-Standlicht wird nur selten vom TÜV zugelassen!

Stehende oder abgestellte Fahrzeuge müssen für die anderen Verkehrsteilnehmer ebenso gut erkennbar sein wie solche, die aktiv am Verkehr teilnehmen. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein solches Fahrzeug per Standlicht beleuchtet sein muss. Sowohl die Vorder- als auch die Rückseite werden durch das Standlicht kenntlich gemacht. Dabei ist die Leuchtkraft der vorderen Scheinwerfer deutlich geringer als die Leuchtkraft des Abblendlichts. Für die hintere Seite des Fahrzeugs werden hingegen die Rücklichter in Kombination mit der Kennzeichenbeleuchtung verwendet.

Vorgaben innerorts als auch außerorts!

Diese Form der Beleuchtung ist sowohl innerorts als auch außerorts notwendig, sobald ein Fahrzeug an einer dunklen Stelle abgestellt wird. Reguliert wird das Ganze gemäß § 17 der StVO (Straßenverkehrsordnung). Wie die Beleuchtung dabei auszusehen hat, ist wiederum in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) definiert. Von Bedeutung sind dabei § 50 und § 51 der StVZO. Die StVZO definiert, dass sowohl Begrenzungs- und Parkleuchten als auch nach vorne wirkende Scheinwerfer mit weißem Licht ausgestattet sein müssen. Die nach hinten wirkenden Leuchten müssen hingegen rot sein. Markierungen, die sich an den Seiten befinden, dürfen hingegen entweder gelb oder orange sein.

Das US-Standlicht wird nur selten vom TÜV zugelassen!

Wie auch in Deutschland leuchten die Blinker in den USA gelb oder orange. Der Unterschied ist allerdings, dass der Blinker dort auch teilweise seitlich strahlt. Das liegt daran, dass der Blinker und das Standlicht oftmals kombiniert zu finden sind. Deshalb leuchtet das Licht permanent schwach oder stark, sobald der Blinker betätigt wird. Ein solches integriertes Begrenzungslicht im Blinker sorgt dafür, dass das US-Standlicht entweder weiß, gelb oder auch orange leuchten kann.

Die Beleuchtung stellt im Tuning ein beliebtes Element dar. Denn mit Veränderungen ist es möglich, das Auto optisch zu verändern. (Hier gehts zu unserem großen „Scheinwerfer-Tuning“ Special) Bei dem Umbau wird wiederum gerne auf das US-Standlicht gesetzt. Auch die Codierung der Beleuchtung, um den US-Effekt zu erzielen, ist dabei beliebt. Und auch die Versuchung, die Beleuchtung des US-Standlichtes beizubehalten, ist groß.

US-Standlicht: In Deutschland gelten Regelungen!

Der Einsatz von gelben oder orange leuchtenden US-Standlichtern ist in Deutschland an Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig. Damit die Betriebserlaubnis bestehen bleibt, muss die Beleuchtung von Pkw, Motorrad oder Lkw, den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Eintragung eines US-Standlichtes, das von diesen Regeln abweicht, ist in der Regel nicht möglich. Diese Regelung betrifft sowohl importierte Autos als auch deutsche Fahrzeuge, bei denen das Standlicht entsprechend aufgerüstet wurde. Da importierte Autos vom TÜV abgenommen werden müssen, wird das US-Standlicht ebenfalls geprüft.

Ausnahmegenehmigung als Lösung!

Hier werden die Leuchtmittel entweder akzeptiert oder es wird festgelegt, dass diese ausgetauscht werden müssen. Ist das Fahrzeug mit weißem Licht ausgestattet, ist es möglich, dass eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt wird. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung. Ob dies möglich ist, wird durch die Importfahrzeug-Richtlinien festgelegt. Ist das Licht hingegen gelb oder orange, muss es auf weißes Licht umgerüstet werden. Andernfalls darf es nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Denn in diesem Fall wird vom TÜV keine Zulassung erteilt. Wird das Standlicht nachträglich umgebaut, handelt es sich um einen Eingriff in die Bauartgenehmigung. Verfügt das verbaute US-Standlicht über keine Zulassung oder weicht von der europäischen ECE-Regelung ab, erlischt demnach die Betriebserlaubnis.

Auch Codierung kann zu Problemen führen!

Für das gewünschte US-Standlicht kann beispielsweise ein Modul eingebaut werden. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit der Codierung bei vielen Fahrzeugen, damit die vorhandenen Leuchten entsprechend genutzt werden können. Allerdings erlischt auch in diesem Fall die Betriebserlaubnis. US-Standlicht Module, Codierungen mittels VCDS & Co., alles illegal! Sollte das Fahrzeug dennoch gefahren werden, muss mit Sanktionen gerechnet werden. Diese Sanktionen machen sich deutlich bemerkbar, denn sie betreffen nicht nur die unsachgemäße Beleuchtung, sondern ebenfalls die erloschene Betriebserlaubnis.

US-Standlicht: Bußgeld und Punkte!

Trotzdem kann es zu einem Bußgeld und Punkten kommen. Wird gegen die Beleuchtungsvorschrift verstoßen, wird meist ein Verwarngeld verhängt. Dieses beträgt 15 bis 20 Euro. Die Fahrt mit erloschener Betriebserlaubnis hingegen kostet 50 Euro. Wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder die Sicherheit gefährdet, dann kann das Bußgeld zwischen 90 und 135 Euro liegen. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Aufgrund der Mängelanzeige, die der Fahrzeughalter in diesem Fall erhält, muss das US-Standlicht letztlich zurückgebaut oder ausgetauscht werden, sodass es den europäischen Vorschriften entspricht.

Das US-Standlicht wird nur selten vom TÜV zugelassen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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