Kürzlich aktualisiert am 3. Juni 2021 um 11:38 Uhr
Nicht jedes „Wunschkennzeichen“ und auch nicht jede Kennzeichenkombination ist hierzulande erlaubt. In Deutschland gibt es nämlich auf Nummernschildern verbotene Buchstabenkombinationen. Die Mehrzahl der Fahrzeugbesitzer will mit dem Nummernschild eine spezifische Botschaft übermitteln, zum Beispiel mit den Initialen des Kindes, den eigenen oder auch für Firmenfahrzeuge. Allerdings sind hierzulande nicht alle Buchstabenkombinationen erlaubt. Der folgende Beitrag informiert darüber welche Kombinationen auf Nummernschildern bundesweit und in einigen Bundesländern verboten sind.
Bundesweit verbotene Kombinationen
Die gesetzliche Grundlage für das Verbot bestimmter Buchstabenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen bildet Paragraf 8, Absatz 1 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). In diesem Absatz steht sinngemäß, dass weder Erkennungsnummern noch Buchstabenkombinationen sittenwidrig sein dürfen. Deshalb sind generell in Gesamtdeutschland die Buchstabenkombinationen „SS“, „SA“, „KZ“ und „HJ“ verboten. Der Grund dafür ist, dass es sich bei diesen Buchstabenkombinationen um Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus handelt.
- „SS“ steht als Abkürzung für Schutzstaffel, die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP von 1920 bis 1945.
- „SA“ ist die Kurzform von Sturmabteilung. Sie war in der Zeit von 1933 bis 1945 maßgeblich für den Holocaust verantwortlich.
- „KZ“ steht als Abkürzung für Konzentrationslager. Von 1933 – 1945 wurden auf Befehl der NSDAP-Führung in Konzentrationslagern unzählige Menschen ermordet.
- „HJ“ wurde als Abkürzung für Hitler-Jugend, die Nachwuchs- und Jugendorganisation der NSDAP, benutzt.
Verbotene Zahlen- und Nummernkombinationen in verschiedenen Bundesländern
Jedes Bundesland ist darüber hinaus zum Verbot weiterer Zahlen- und Nummernkombinationen auf Kfz-Kennzeichen berechtigt.
- Thüringen: Zusätzlich zu den bundesweit verbotenen Kombinationen verbietet Thüringen die Buchstabenkombination „NS“ (Nationalsozialismus).
- Schleswig-Holstein: Auch Schleswig-Holstein hat die Verwendung der Kombination „NS“ auf Nummernschildern verboten.
- Sachsen-Anhalt: In diesem Bundesland gilt ein Verbot für die Kombinationen „88“ und für die Buchstabenkombination „“SK-IN“ (Abkürzung für Skinhead).
- Sachsen: Auch in Sachsen ist die Buchstaben-Kombination „NS“ auf Fahrzeug-Kennschildern verboten.
- Saarland: Außer den bundesweiten Verboten existieren im Saarland keine weiteren Verbote.
- Nordrhein-Westfalen: In Köln besteht für Nummernschilder ein Verbot für den Buchstaben „Z“, da damit die Bildung der Abkürzung „KZ“ ermöglicht wird.
- Niedersachsen: Dieses Bundesland verbietet zusätzlich die Buchstaben „NS“ (Nationalsozialismus) auf Kfz-Kennzeichen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Auch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat ein Zusatzverbot für die Buchstabenkombination „NS“ erlassen.
- Hessen: Hessen verbietet die Vergabe von Nummernschildern mit der Buchstabenkombination „SD“. „SD“ war die gebräuchliche Abkürzung für Reichssicherheitsdienst, einer Personenschutzeinheit für den NSDAP-Chef Adolf Hitler.
- Hamburg: Es gilt ein Zusatzverbot für die Buchstabenkombinationen „SD“ und „NS“.
- Bremen: Außer den bundesweit verbotenen Kombinationen ist in Bremen die Kombination „NS“ auf Nummernschildern verboten.
- Brandenburg: Eine Vielzahl zusätzlicher Verbote gibt es in Brandenburg. Verboten sind die Zahlen 8188, 8888, 1888, 188, 88, 28, 18 und 14. Die Ziffer 14 ist laut Auskunft vom Verfassungsschutz in Brandenburg deshalb verboten, weil sie als Abkürzung für die Parole des Neonazi-Führers David Lane, verwendet wurde.
- Berlin: In Berlin gilt ein Zusatzverbot für „NS“.
- Baden-Württemberg: Verboten sind die Buchstaben „NS“.
- Bayern: Verboten sind „HH“, „AH“, „28“, „88“ und „18“ verboten. In Nürnberg sind zudem „N-SU“ und „N-PD“ nicht erlaubt.
auch diese Autokennzeichen gehen zu weit
Auch das Kennzeichen „HH 1933“ wurde kürzlich erst von einem Gericht verboten – wegen Nazi-Bezügen. Leider ist der exakte Name und das Geburtsdatum der Person zu diesem Verfahren nicht bekannt. Fakt ist aber, der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ging verloren. Das Fahrzeug wurde im Landkreis Viersen (VIE) mit der Buchstaben-Zahlen-Kombination „HH 1933“ zugelassen. Das Straßenverkehrsamt hatte das Nummernschild erst erlaubt, zog es nach einer Bürgerbeschwerde aber wieder ein. Dies war die Grundlage für die Klage des Fahrzeughalters. Das VG Düsseldorf hat die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes aber bestätigt und das Kennzeichen eingezogen (Az.: 6 L 175/19).
„N-SU“ ist verboten – „S-EX“ ist erlaubt
Andere Themen werden da nicht (oder nicht mehr) so streng gehandhabt. Eine Zeit lang war „S-EX“ als Kennzeichen in Stuttgart nicht erlaubt. Jetzt aber schon. Gleiches gilt für andere Kombinationen wie „S-AU“, „S-OS“, „S-KY“ und selbst „SE-XY“ ist nicht mehr wirklich ein Problem. Ein Grund sind wohl auch die Kosten. Die Kommunen lassen sich ein „Wunschkennzeichen“ durchaus gut bezahlen. Allein Berlin nimmt im Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag mit Wunschkennzeichen ein.
PS: Es gibt auch jede Menge lustige Kennzeichenkombinationen. Eine große Übersicht haben wir in unserem Beitrag „Lustige Autokennzeichen – wir haben die Spaß-Liste!“ für Euch.
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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