Donnerstag , 25. April 2024
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Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

Lesezeit 5 Min.

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es passieren, dass es eine neue HU-Plakette nicht ohne Weiteres erteilt wird. In dem Fall kann man schon mal ins Grübeln kommen, ob man noch einmal eine größere Summe in den Wagen investieren will, um ihn in einen verkehrstauglichen Zustand zu versetzen. Stattdessen kann es auch eine Option sein, das Fahrzeug zu verkaufen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung zu verkaufen. Die Antwort lautet: Ja! Allerdings gibt es auch einige Dinge zu beachten, um ein optimales Verkaufsergebnis zu erzielen.

Lohnt sich eine Instandsetzung, oder ein Verkauf ohne TÜV?

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

Zunächst gilt es abzuwägen, das Fahrzeug vor dem Verkauf besser den Prüfern vorzuführen, oder nicht. Ein Fahrzeug mit gültiger oder gar neuer HU wird im Normalfall einen höheren Verkaufspreis einbringen als eins ohne. Verzichtet man auf die HU-Untersuchung, muss man also Abstriche beim Preis in Kauf nehmen. Die Differenz vom Verkaufspreis kann abhängig von Alter und Zustand des Autos schnell einige hundert oder tausend Euro betragen. Wenn die Kosten für die Instandsetzung und Hauptuntersuchung nicht höher ausfallen als die Differenz zum Verkaufspreis, ist es sinnvoll, das Auto vor dem Verkauf durch die HU zu bringen. Oder anders ausgedrückt: Müssen Sie 1.000 Euro investieren, um ihr Fahrzeug für 700 Euro mehr zu verkaufen, machen Sie wenig überraschend kein gutes Geschäft und sollten besser darüber nachdenken, das Fahrzeug ohne TÜV zu verkaufen.

Welche Verkaufsmöglichkeiten bestehen ohne TÜV?

Dies ist die entscheidende Frage bei einem Fahrzeug ohne TÜV: Wer will überhaupt Fahrzeuge kaufen, die über keine gültige HU verfügen? Doch, es kommen verschiedene Interessenten infrage, die auch ein ungeprüftes Auto in Betracht ziehen. Es gibt eine Vielzahl an potenziellen Käufern:

1. Verkauf an privat

  • Die erste Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu verkaufen, ist es, dieses online zu inserieren und hiermit auf private Käufer zu zielen. Die von Ihnen geschaltete Anzeige sollte allerdings nicht verschweigen, dass das Fahrzeug keine gültige HU vorzuweisen hat. Das wiederum kann abschrecken, da das Fahrzeug dadurch nicht sofort nutzbar ist und weitere Probleme und Risiken für den Käufer mitbringt.

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

Für Verkäufer und Käufer wichtig: Ein nicht TÜV-geprüftes Fahrzeug darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das bedeutet auch, dass es nicht am Straßenrand geparkt sein darf, sondern auf einem Privatgrundstück stehen muss.

  • Die hiermit verbundenen Probleme liegen auf der Hand: Probefahrten mit dem Auto sind nicht möglich und auch die Überführung zum Wohnort des Käufers gestaltet sich schwierig. So werden etwa Kurzzeitkennzeichen nicht an Fahrzeuge erteilt, die über keine gültige HU verfügen. Für Käufer bedeutet das, dass sie für den Transport einen Anhänger benötigen. Dieser Mehraufwand ist natürlich alles andere als attraktiv. Also muss man gegebenenfalls einen sehr niedrigen Preis aufrufen, um dem entgegenzuwirken. Ein Privatverkauf ist also möglich, aber evtl. mit Komplikationen verbunden und erzielt möglicherweise einen geringeren Preis. Für den Fall, dass Sie Ihr Auto einfach nur schnell loswerden wollen, stehen die Chancen aber nicht schlecht.

2. Inzahlungnahme oder Verkauf beim Händler

  • Wenn Sie planen, den Wagen zu ersetzen, können Sie, insofern Sie Ihr neues Fahrzeug in einem Autohaus kaufen, bei den Verhandlungen zum Kauf des neuen nach Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs fragen. Auch hier dürfen Sie aber leider keinen recht hohen Preis für Ihr HU-loses Fahrzeug erwarten. Allerdings lässt sich der Preis direkt mit dem Preis für den Kauf des neuen Fahrzeugs verrechnen. Aber auch wenn Sie keinen Neukauf planen, kostet eine unverbindliche Nachfrage bei einem Autohaus / freien Händler nichts. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Händler oft über ein gewisses Verhandlungsgeschick verfügen und Sie hier im Nachteil sein könnten. Große Beträge dürfen Sie also auch hier für Ihr Gebrauchtfahrzeug nicht erwarten.

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

3. Verkauf als Bastelfahrzeug oder an Export

  • Eine weitere Option besteht darin, das Fahrzeug an einen Händler zu verkaufen, der Fahrzeuge ins Ausland verkauft. Der Wagen wird in dem Fall kostengünstig wieder fahrtauglich gemacht und anschließend exportiert. Ist auch dies hoffnungslos, könnten Bastler interessiert sein. Diese demontieren das Fahrzeug und erzielen ihren Gewinn daraus, dass sie die Einzelteile und wertvolle Komponenten weiterverkaufen. Wenn Ihr Gebrauchtfahrzeug hingegen ein Oldtimer ist, ist es auch möglich, bei einer Autoauktion Glück zu haben. In dem Fall ist es nicht unbedingt nötig, dass ein Fahrzeug unbedingt fahrtüchtig ist.

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

4. Plattformen im Internet

  • Online-Anbieter interessiert es manchmal nicht, ob ein Auto über eine gültige HU verfügt oder nicht. Allerdings sollten Sie auch hier beachten, dass die Angebote preislich eher gering ausfallen werden. Erwähnen Sie einfach in der Beschreibung des Fahrzeugs, dass es über keinen gültigen TÜV verfügt und Sie erhalten anschließend entsprechende Angebote.

Verkauf ohne TÜV – was gilt es zu beachten?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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