Donnerstag , 25. April 2024
Menu

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 2. Dezember 2022 um 03:44 Uhr

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Üblicherweise müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre eine Begutachtung durch den TÜV erhalten, damit sie weiter im Straßenverkehr geführt werden dürfen. Eine Ausnahme gibt es nur für neue Fahrzeuge, die nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren wieder geprüft werden müssen. Für Fahrzeuge, die gar nicht erst in Betrieb genommen worden sind oder aber über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb waren, muss ein sogenanntes Vollgutachten zur Wiederzulassung erstellt werden.

Voraussetzungen für ein Vollgutachten

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Das Vollgutachten ist im § 21 der StVZO geregelt. Hier finden sich die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Insbesondere muss ein Vollgutachten für Fahrzeuge erstellt werden, die länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt waren. Zusätzlich ist eine Voraussetzung für das Vollgutachten, dass die Unterlagen für eine Wiederzulassung nicht mehr vorliegen, wie beispielsweise eine Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung oder eine Datenbestätigung. Betroffen von diesen Regelungen sind oftmals auch Importfahrzeuge, die hierdurch einer ausführlicheren Prüfung bedürfen. Liegen diese Voraussetzungen vor, muss ein Vollgutachten für das Fahrzeug erstellt werden. Hierzu wird der technische Zustand und die Verkehrssicherheit des KFZ vollumfänglich geprüft. Vergleichbar ist die Prüfung mit der bekannten Hauptuntersuchung, die gebrauchte Fahrzeuge alle zwei Jahre absolvieren müssen. Nach weiteren Zusatzprüfungen wird dann durch den Sachverständigen eine Datenerfassung für das Gutachten vorgenommen, sodass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erstellt werden kann. So kann das Fahrzeug dann mittels des Vollgutachtens erstmalig oder erneut wieder in den Verkehr gebracht werden.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Fahrzeuge, für die gar keine Papiere vorliegen, müssen vor der Zulassung mit einem Vollgutachten geprüft werden. Aber auch Fahrzeuge, die schon etliche Jahre nicht zugelassen waren, müssen, bevor sie wieder in den Verkehr gelassen werden, vollständig geprüft werden. Weiterhin benötigen auch Importfahrzeuge ein entsprechendes Gutachten, wenn die nötigen Papiere zur Zulassung noch nicht erstellt worden sind. Die Begutachtung der entsprechenden Fahrzeuge wird von einem amtlich bestellten Sachverständigen vorgenommen. Der technische Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs können auch beispielsweise vom TÜV, der Dekra oder GTÜ geprüft werden.

Was wird zusätzlich für das Vollgutachten untersucht?

Generell wird geprüft, ob das vorgestellte Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Hierzu werden alle Grenzwerte und Regeln zu Grunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten. Dabei wird auch geprüft, ob das Fahrzeug in Teilbereichen umzurüsten ist oder ob für einige Dinge eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Der Blickwinkel richtet sich beispielsweise auf die Scheinwerfer und die Typenschilder. Sollten nicht alle Daten für das betreffende Fahrzeug vorhanden sein, müssen diese vom Sachverständigen aufwendig gemessen werden, damit sie im Fahrzeugbrief eingetragen werden können. Wird das Fahrzeug letztlich zugelassen, erhält es eine Hauptuntersuchungsplakette für zwei Jahre und kann in der Folge ohne Vollgutachten zur HU. PS: Für Oldtimer gibt es übrigens die sogenannten Oldtimer Vollgutachten. Sie sind aufwendiger und auch teurer gegenüber standardisierten PKW-Gutachten.

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

das VOLLGUTACHTEN GEMÄSS §21 STVZO:

  • Vollgutachten sind Pflicht für KFZ, die über 7 Jahre abgemeldet waren und für die keine Unterlagen wie eine Datenbestätigung, eine
    Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen
  • Vollgutachten benötigt man bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland (gilt nicht für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit EWG-Betriebserlaubnis / EG-Übereinstimmungserklärung) die sich schon im Verkehr befinden
  • sollten Umrüstungen an beispielsweise der Auspuffanlage, den Scheinwerfern, Rückstrahlern oder Typenschildern notwendig sein, legt der Sachverständige das vor Ort fest
  • gebrauchten Fahrzeugen müssen eine Abgasuntersuchung (AU) machen
  • vereinzelte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum wie den USA oder Kanada benötigen immer ein Vollgutachten
  • geprüft wird der technische Zustand und die Verkehrssicherheit in Anlehnung an die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO, Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften in Bezug auf Bremsanlage, Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Beleuchtungseinrichtungen etc. (das Fahrzeug muss die Grenzwerte und Vorschriften einhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren)
  • Sachverständige muss die Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II ermitteln

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Vollgutachten (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Komplettgutachten, Autogutachten, Fahrzeuggutachten, KFZ-Gutachten, Einzelabnahme, Betriebserlaubnisgutachten, Wiederzulassung, Verkehrsgutachten) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

Aber selbstverständlich hat tuningblog noch unzählige weitere Beiträge rund um das Thema Auto & Autotuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Wir möchten Euch aber auch abseits vom Tuning mit News versorgen. In unsere Kategorie Tipps, Produkte, Infos & Co greifen wir Beiträge von Auto od. Zubehör Herstellern auf. Und auch unsere Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos hat nahezu täglich neue Infos für Euch. Folgend ein paar Themen aus unserer Tuning-Wiki:

Was bringt ein Wertgutachten im Kfz- und Tuning-Bereich?

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Was versteht man unter den CoC-Papieren für Fahrzeuge?

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

Was ist ein sogenannter „Prüfbericht“?

Zur Zulassung des Klassikers – das § 21 STVZO Vollgutachten

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert