Donnerstag , 18. April 2024
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Die Warnblinkanlage richtig einsetzen!

Lesezeit 5 Min.

Die Warnblinkanlage richtig einsetzen!

Die Warnblinkanlage ist ein wichtiger Bestandteil des Autos. Sie kann Unfälle verhindern und teilweise sogar Leben retten. Wenn Sie auf der Autobahn oder auf anderen Straßen einen Stau bemerken und sich diesem von hinten nähern, dann können Sie die Warnblinkanlage einschalten. Die Fahrzeuge, die sich hinter Ihnen befinden, sind dann vorgewarnt. Sie erkennen, dass eine Gefahr besteht und werden daher ihre Geschwindigkeit reduzieren. Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig auf eine Situation wie einen Stau hinweisen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Eine frühzeitig reduzierte Geschwindigkeit am Stauende sorgt dafür, dass es keine Auffahrunfälle gibt. Doch wann dürfen Sie die Warnblinkanlage noch einschalten? Beim Be- und Entladen? Beim Parken in zweiter Reihe? Geregelt wird das in der Straßenverkehrsordnung (StVO), und zwar in den Paragrafen 15 und 16!

Warnblinkanlage bei liegengebliebenem Auto

Es kann zu Situationen kommen, in denen Ihr Auto liegenbleibt. Das kann dadurch passieren, dass Sie etwa kein Benzin mehr haben, einen Plattfuß, einen Motorschaden oder einen anderen Defekt. Nicht immer können Sie sich etwa auf die Tankkontrollleuchte verlassen. Oft ist ein kleiner Motorfehler das Ergebnis, dass Sie nicht mehr weiterfahren können. Das ist vorwiegend bei älteren Fahrzeugen der Fall. Sie müssen dann die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam machen. Wenn Sie die Warnblinkanlage einschalten, ist die Gefahr deutlich geringer, dass andere Verkehrsteilnehmer auf Ihr am Straßenrand geparktes Auto auffahren.

Die Warnblinkanlage richtig einsetzen!

Auch müssen Sie ein Sicherungsmittel wie z.B. ein Warndreieck in ausreichender Entfernung von der Gefahrenstelle aufstellen. Auf der Autobahn sollten es mindestens 100 Meter sein, die das Warndreieck vom liegengebliebenen Fahrzeug entfernt aufgestellt wird. Vor dem Aufstellen muss man sich übrigens noch die Warnweste überziehen. Sie können somit Unfälle verhindern!

Warnblinkanlage bei generellen Gefahrensituationen

Bestimmte Situationen können für die Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie mit dem Fahrzeug deutlich langsamer fahren als alle anderen. Das kann an einem Fehler des Fahrzeugs liegen oder sonstige Gründe haben. Wenn Sie die Warnblinkanlage einschalten, machen Sie die anderen Autofahrer darauf aufmerksam, dass Sie deutlich langsamer fahren. Sobald die Autofahrer gewarnt sind, werden sie ihre Geschwindigkeit anpassen und es lassen sich Unfälle verhindern. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn Sie ein anderes Fahrzeug abschleppen oder abgeschleppt werden. In beiden Fällen müssen Sie langsam fahren. Es ist gut und auch Ihre Pflicht, die anderen mit der Warnblinkanlage zu warnen. Geregelt ist das in § 15 a Abs. 3 der StVO.

Wann darf ich die Warnblinkanlage nicht einschalten?

Es soll tatsächlich Fahrer geben, die die Warnblinkanlage dann einschalten, wenn sie mit dem Fahrzeug in zweiter Reihe parken. Hier liegen gleich zwei Verstöße vor. Einmal parkt der Autofahrer dort, wo er in der Regel nicht einmal halten darf. Weiterhin wird der Warnblinker missbräuchlich verwendet. Das hat die Folge, dass auch direkt zwei Bußgelder fällig werden. Überhaupt müssen Sie ein Bußgeld zahlen, wenn Sie die Warnblinkanlage dann einschalten, wenn es nicht notwendig ist. Es handelt sich schließlich um Regeln, die man sich leicht merken kann. Ebenso gilt die Regel, dass man an einem Bus nicht vorbeifährt, solange er die Warnblinkanlage aktiviert hat. Auch beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs darf man den Warnblinker nicht aktivieren.

Bußgelder für missbräuchlichen Einsatz:

Situation Bußeld  (€) Punkte
Warnblinklicht missbräuchlich aktiviert 5
Abschleppvorgang ohne
aktivierte Warnblinkanlage
5
Sich der Haltestelle nähernden
Bus mit eingeschalteter
Warnblinkanlage überholt
60 1
Schritttempo ignoriert bei der Vorbeifahrt
an einem an einer Haltestelle wartenden Bus
mit aktivierter Warnblinkanlage
15
… inkl. Behinderung der Fahrgäste 60 1
… inkl. Gefährdung der Fahrgäste 70 1
Pkw ohne intakte Warnblinkanlage
im Verkehr bewegt
15

Warnblinklicht bei Bussen

  • Fährt ein Bus im Linienverkehr (oder ein Schulbus) mit einer aktiven Warnblinkanlage an die Haltestelle, dann darf dieser nicht überholt werden. Steht der Bus an der Haltestelle, dann darf nur im Schritttempo daran vorbeifahren werden.

Nachrüstpflicht einer Warnblinkanlage im Oldtimer

  • Prinzipiell muss ein Fahrzeug immer nur die Vorschrift erfüllen, die bei der Erstzulassung gültig war. Doch war zum Zeitpunkt der Herstellung des Oldtimers noch keine Warnblinkanlage als Teil der Beleuchtung Pflicht, dann muss diese nachgerüstet werden.

Die Warnblinkanlage richtig einsetzen!

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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