Kürzlich aktualisiert am 23. September 2023 um 08:52 Uhr
Sehr wenige verdienen ihr Geld so leicht, dass Sie gewissermaßen nicht auf Ihre Ausgaben achten müssen. Die meisten nutzen hingegen jede Gelegenheit, um Geld sparen zu können. Ein H-Kennzeichen ist eine kostengünstige Lösung für Oldtimer-Besitzer, welche es diesbezüglich zu erwähnen gibt. Von der obligatorischen Kfz-Steuer befreit, würde sich viele am liebsten grüne Nummernschilder ans Auto pappen. Allerdings gibt es dafür bestimmte Kriterien, die ein normaler Pkw nicht erfüllt. Sofern Sie zwei Autos besitzen und jeweils nur eines davon nutzen, können Sie sich aber zumindest für das Wechselkennzeichen entscheiden.
Für welche Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen erlaubt ist!
Wenn Sie den Begriff des Wechselkennzeichens hören, denken Sie zunächst vielleicht an unseriöse Machenschaften. Tatsächlich gibt es einige, die den Kennzeichenwechsel, etwa mittels Klappkennzeichen, Kennzeichenflipper, Kennzeichenrollo etc. am Fahrzeug verbaut haben. Es versteht sich natürlich von selbst, dass ein solches Vorgehen nicht legal ist und auch nichts mit einem „Wechselkennzeichen“ zu tun hat. Ein Kennzeichenwechsel bedeutet etwas komplett anderes. Es besteht die Option zum Teilen von Nummernschildern zwischen zwei Fahrzeugen. Bei der Kfz-Steuer kann man mit dieser Art von Autokennzeichen zwar nicht sparen, dafür aber vielleicht bei der Versicherung. Denn der Versicherer berücksichtigt, dass nur eines der beiden Fahrzeuge bewegt wird. Für solch eine Konstellation gibt es jedoch einige Voraussetzungen.
Nur Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse können sich ein Wechselkennzeichen teilen!
Das heißt, dass sich etwa ein Pkw und ein Anhänger keine Nummernschilder teilen können. Das Gleiche gilt auch für ein Motorrad in Kombination mit einem Auto. Ein Wechselkennzeichen kann generell für die EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw mit bis zu acht Personen zuzüglich Fahrer sowie Wohnmobile), L (Motorrad) und O1 (Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht) vergeben werden.
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen stellt ein Wechselkennzeichen eine Option dar!
Das Wechselkennzeichen ist des Weiteren auch für Oldtimer mit H-Kennzeichen erhältlich. Ausgenommen sind dabei Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen). Grundsätzlich besteht ein Wechselkennzeichen aus zwei verschiedenen Teilen. Das kurze, fahrzeugbezogene Teil verbleibt, inklusive der HU Plakette, stets am Fahrzeug montiert und bildet immer die letzte Ziffer des zusammen geführten Kennzeichens. Das gemeinsame vordere Nummernschildteil (zu erkennen an einem kleinen W-Hinweis) kann zusammen mit der Zulassungsplakette zwischen den beiden Fahrzeugen getauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit dem kompletten Kennzeichen zugelassen sind und auch abgestellt werden dürfen.
Diese Strafen drohen bei Missachtung der Regeln zum Wechselkennzeichen!
Es sind, wie bereits erwähnt, auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit einem vollständigen Kennzeichen erlaubt. So werden ungenutzte Fahrzeuge (ohne komplettes Nummernschild), die auf öffentlichen Straßen geparkt sind, mit einem Bußgeld von 40 € plus 1 Punkt in Flensburg geahndet. Wer damit sogar fahrend erwischt wird, bekommt ebenfalls einen Punkt und muss sogar 50 € zahlen.
Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.
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