Donnerstag , 18. April 2024
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So wird die Wertminderung vom Auto berechnet!

Lesezeit 6 Min.

So wird die Wertminderung vom Auto berechnet!

Wie Gutachter die Wertminderung des Autos berechnen! Es kann zu jeder Zeit passieren: Ein anderer Verkehrseilnehmer wählt ausgerechnet die viel zu enge Parklücke neben Dir und rammt Deinen Kotflügel. Das ist ärgerlich, denn das kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern Dein Auto hat nun auch noch einen Unfallschaden. Vor allem bei jungen Fahrzeugen führt dies zu einer oft erheblichen Wertminderung (Auto-Wert-Minderung), die von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet wird. Bei sehr alten Fahrzeugen ist die Wertminderung aber verschwindend gering oder gar nicht mehr festzustellen. Zur Berechnung der Wertminderung wird oft ein Gutachter herangezogen. Jeder Gutachter geht bei der Berechnung aber unterschiedlich vor. Wir verraten Dir, wie und nach welchen Kriterien die Wertminderung in der Regel berechnet wird.

Wann kommt es zur Wertminderung?

Eine Wertminderung am Auto tritt dann ein, wenn das Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird. Es handelt sich dabei um eine Schadenersatzleistung, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gewährt wird. Grundsätzlich tritt eine Wertminderung bei Unfallschäden auf, bei denen eine Reparatur notwendig ist. Die Wertminderung ist besonders spürbar für Fahrzeuge, die nicht älter als fünf Jahre sind. Bei älteren Autos ist die Wertminderung aber kaum noch spürbar. Die Berechnung der Wertminderung wird in der Regel vom Gutachter vorgenommen.

So wird die Wertminderung vom Auto berechnet!

Merkantile oder technische Wertminderung?

Gutachter unterscheiden bei der Berechnung zwischen der merkantilen und der technischen Wertminderung. Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um einen Schaden, der zwar behoben wurde, aber dennoch Spätfolgen nach sich ziehen kann, weshalb es bei einem Verkauf des Wagens auch erforderlich ist, alle Unfallschäden im Kaufvertrag anzugeben. Die technische Wertminderung beinhaltet Schäden, die nach der Reparatur zu Veränderungen der Gebrauchsfähigkeit, technischen Sicherheit oder des Aussehens vom Fahrzeug führen können. Weicht etwa der neu lackierte Kotflügel farblich etwas von den anderen Bauteilen ab, so handelt es sich hierbei um einen technischen Minderwert. Gutachter sprechen dann auch von einer technischen Wertminderung, wenn sich nach der unfallbedingten Reparatur eines Lkws das Leergewicht erhöht und dadurch die Nutzlast sinkt.

So wird die Wertminderung vom Auto berechnet!

So funktioniert die Ruhkopf-Sahm-Methode

Da die Vorgehensweise bei der Berechnung der Wertminderung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, verwenden Gutachter verschiedene Methoden. Am häufigsten wird nach der Ruhkopf-Sahm-Methode vorgegangen. Hierbei kommen folgende Kriterien in Betracht:

  • Alter des Autos
  • Schadenshöhe
  • Zulassungsjahr
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

Die Wertminderung richtet sich prozentual nach dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert und ist in drei Kategorien untergliedert:

  • 10 bis 30 Prozent
  • 30 bis 60 Prozent
  • 60 bis 90 Prozent

Die Reparaturkosten werden mit dem Wiederbeschaffungswert addiert, die Summe daraus wird mit dem festgelegten Faktor der Wertminderung durch die Ruhkopf/Sahm-Methode multipliziert. Dieser Faktor orientiert sich an den Jahren seit der Zulassung und der Kategorie, unter die das Fahrzeug fällt.

Erstzulassung 10 – 30 % 30 – 60 % 60 – 90 %
erstes Jahr 5 % 6 % 7 %
zweites Jahr 4 % 5 % 6 %
drittes Jahr 3 % 4 % 5 %

Beispiel Ruhkopf/Sahm-Methode:

Der Pkw befindet sich im zweiten Zulassungsjahr und hat einen Wiederbeschaffungswert von 40.000 Euro. Nach einem Unfall betragen die Reparaturkosten 4.000 Euro. Somit machen die Reparaturkosten zehn Prozent des Wiederbeschaffungswerts aus. Hinzu kommt, dass sich das Fahrzeug im zweiten Zulassungsjahr befindet, was einen Minderwert von vier Prozent ergibt. Die Rechnung lautet also wie folgt:

Wiederbeschaffungswert 40.000 Euro + Reparaturkosten 4.000 Euro = 44.000 Euro
4 % von 44.000 Euro = 1.760 Euro

Somit ergibt sich eine Wertminderung von 1.760 Euro.

Berechnung Hamburger Modell:

Eine weitere Variante zur Berechnung der Wertminderung ist das Hamburger Modell. Mit dieser Variante wird lediglich die Höhe des merkantilen Minderwerts geschätzt. Hierbei gehen die Gutachter davon aus, dass sich die Höchstgrenze der angemessenen Wertminderung an der bisherigen Laufleistung orientiert. Hinzu kommen Lohn- und Materialkosten der Werkstatt. Beträgt die Laufleistung des Autos mehr als 100.000 km, erlischt der Anspruch auf Wertminderung. Und das gilt auch für Pkw, die älter als 5 Jahre sind. Die Berechnungsformel vom Hamburger Modell lautet:

Wertminderung = (Richtarbeiten/Karosseriearbeiten) * Gesamtreparaturkosten*Quote

Laufleistung Reparaturkosten Wertminderung
bis 20.000 km
30 %
bis 50.000 km
20 %
bis 75.000 km
15 %
bis 100.000 km
10 %
über 100.000 km
0 %

Beispiel:

Der Pkw hat eine bisherige Laufleistung von 40.000 km, was einen Faktor von 20 Prozent ergibt. Die Materialkosten betragen 2.000 Euro, die Lohnkosten für die Arbeiten belaufen sich auf 6.000 Euro. Somit betragen die Gesamtreparaturkosten 8.000 Euro. Die Richtarbeiten schlagen mit 1.500 Euro zu Buche.

Wertminderung = (1.500 Euro/6.000 Euro) * 8.000 Euro * 0,20 = 0,25 * 1.600 Euro = 400 Euro

Die Wertminderung beträgt also 400 Euro nach dem Hamburger Modell, wobei das Alter des Fahrzeugs nicht berücksichtigt wird.

Berechnung der Wertminderung nach dem Bremer Modell

Das Bremer Modell wird wie das Hamburger Modell zur Berechnung der merkantilen Wertminderung verwendet. Hierbei spielt nicht die Laufleistung eine Rolle, sondern das Alter des Autos. Die Ermittlung der Wertminderung geschieht nach einer ähnlichen Formel, nur mit einer anderen Quote. Diese beträgt im oberen Beispiel 25 %, wenn das Fahrzeug nur 11 Monate alt ist. So ergibt sich folgende Rechnung:

Wertminderung = (1.500 Euro/6.000 Euro) * 8.000 Euro * 0,25 = 0,25 * 2.000 Euro = 500 Euro

Alter vom Kfz Reparaturkosten Minderwert
bis 6 Monate
30 %
bis 12 Monate
25 %
bis 24 Monate
20 %
bis 26 Monate
15 %
bis 60 Monate
10 %

Nach dem Bremer Modell beträgt die Wertminderung beim gleichen Fahrzeug demnach 500 Euro und damit 100 Euro mehr als beim Hamburger Modell.

Wie wird die Wertminderung beim Auto berechnet?

  • Für die Berechnung der Wertminderung gibt es unterschiedliche Varianten: die Ruhkopf-Sahm-Methode, das Hamburger und das Bremer Modell. Bei allen Modellen fließen unterschiedliche Faktoren wie Laufleistung, Alter oder Reparaturkosten in die Berechnung ein.

Nach welchen Faktoren richtet sich die Wertminderung nach einem Unfall?

  • Die Faktoren sind bei jeder Variante verschieden. Bei der gängigsten, der Ruhkopf-Sahm-Methode, richtet sich der Wert für die Berechnung nach dem Alter des Fahrzeugs, dem Zulassungsjahr, der Schadenshöhe, den Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert.

Wird die Wertminderung erstattet?

  • Ja. Der Eigentümer des Autos hat Anspruch auf eine Auszahlung der Wertminderung. Diese erfolgt in der Regel durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers. Der Besitzer ist aber nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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