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Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 23. Januar 2021 um 02:23 Uhr

Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Der Sportauspuff gilt neben den Alufelgen und einer Tieferlegung als absolutes Must-have unter den Tuning-Teilen. Das ist aber nicht nur seiner Optik und seinem Sound zuzuschreiben. Denn während er einerseits ein Highlight am Auto darstellt, liefert er außerdem zusätzliche Energie. Das hat Red Bull bereits im Jahre 2011 bewiesen – nämlich mit einem angeblasenen Diffusor in der Formel 1. Ganze drei Sekunden pro Runde brachte der perfektionierte Diffusor dem Titelverteidiger, verglichen mit der konventionellen Lösung. Da es genau solche technischen Kniffe sind, die dafür sorgen, dass das Rennen unberechenbar und spannend bleibt, war die Fangemeinde begeistert. Auch die unterschiedlichen Varianten und die Techniken der Abgasanlage stellen einen solchen technischen Kniff dar.

Auspuff nur mit Zulassung kaufen

Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Sportwagen-Liebhaber und Tuning-Experten setzen alles daran, das Fahrzeug nach ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Denn das Auto vom Fließband entspricht selten dem eines Tuning-Liebhabers. Damit die technischen Vorteile auch am eigenen Fahrzeug genutzt werden können, setzen viele in erster Linie darauf, den perfekten Auspuffsound sicherzustellen. Der schlussendliche Sound ist aber von der gesamten Auspuffanlage abhängig. Dass dieser aber natürlich den geltenden TÜV-Bedingungen entsprechen muss, ist bekannt. Denn nur mit Zulassung kann der modifizierte Auspuff legal im Straßenverkehr genutzt werden. Gleichzeitig wird oftmals geschrieben, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist. Doch ist es tatsächlich notwendig, den Sportauspuff eintragen zu lassen?

Die Eintragung schafft rechtliche Sicherheit

Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Ja, der Sportauspuff muss eingetragen werden. Wird mit dem modifizierten Fahrzeug die Straße befahren, dann ist es notwendig, dass die entsprechenden Formalitäten vorab geklärt sind. Beim Tuning wird das Fahrzeug verändert. Damit der Versicherungsschutz oder die Zulassung nicht erlöschen, ist es sinnvoll, die vorgenommenen Veränderungen offiziell eintragen zu lassen. Davon betroffen sind:

  • Sämtliche Erweiterungen, die eine veränderte Fahrzeugbeschaffenheit zur Folge haben.
  • Änderungen die, die Leistung des Fahrzeugs erhöhen und das Abgasverhalten beeinflussen können.
  • Sämtliche Eingriffe, die den Sound und die Abgassteuerung betreffen.
  • Sämtliche Änderungen, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnten.

Da der Sportauspuff gleichermaßen zu einem veränderten Sound beiträgt, wie auch eine Änderung am Abgassystem bedeutet, muss er eingetragen werden. Es kann sogar sein, dass je nach Modell die Montage vom TÜV zertifiziert sein muss.

Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Häufige Fragen

Kann der Auspuff ohne ABE eingetragen werden?
– Prinzipiell kann der Sportauspuff auch ohne ABE eingetragen werden. Sollten weder ABE noch E-Nummer oder Prüfzeugnis vom TÜV vorliegen, müssen unter anderem die Fahrgeräusche gemessen werden. Über diese wird ein Gutachten angefertigt, das rund 1.500 Euro kostet. Der genaue Preis ist allerdings abhängig vom Einzelfall.

Wieviel kostet die Eintragung?
– Die Kosten für die Eintragung sind abhängig von den vorliegenden Belegen sowie der Eintragung. Folgt der Sportauspuff den offiziellen Auflagen und verfügt über eine ABE sowie ein Teilegutachten, dann kann sofort ein Gutachten ausgestellt und das Teil in den Fahrzeugschein eingetragen werden. In diesem Fall betragen die Kosten zwischen 35 und 70 Euro für den TÜV und den Eintrag in den Fahrzeugschein. Eine Änderungsabnahme hingegen kostet zwischen 30 und 50 Euro. Zusätzliche Gebühren unterscheiden sich von Fall zu Fall, weshalb es keine einheitliche Preisliste gibt. Gegebenenfalls sollten diese vorab erfragt werden.

Kann jeder Auspuff eingetragen werden?
– Nein. Nicht für jedes Modell ist eine Genehmigung lieferbar. Mit ABE für die Montage ist der Eintrag im Fahrzeugschein jedoch nicht zwingend notwendig. Stattdessen kann auch die ABE mitgeführt werden, sofern sie für das betreffende Fahrzeug gültig ist. Das Teilegutachten ist ebenfalls legitim und muss mitgeführt werden. Hier muss allerdings eine schnellstmögliche Eintragung erfolgen. Ebenso verhält es sich mit Prüfgutachten, die nachträglich ausgestellt wurden, sofern die Änderungen nicht in der Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Fahrzeugs eingetragen sind.

Welche Gutachten und Belege sind notwendig?

Zulassung für den Sportauspuff: Rennstreckenfeeling auf der Straße

Damit der Sportauspuff offiziell zugelassen werden kann, sind verschiedene Unterlagen notwendig. In der Regel müssen dabei zwei oder mehr der folgenden Belege vorgezeigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil (ABE)
  • Teilegutachten vom Auspuff
  • Gutachten der Einzelabnahme

Für sämtliche Tuningteile wie auch jedes Fahrzeugmodell existiert eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese ABE stellt sicher, dass das Fahrzeug auch weiterhin den Vorschriften entspricht. Damit der Sportauspuff in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann, muss eine aktuelle ABE vorgelegt werden. Ist diese nicht vorhanden, können sowohl die Fahrzeugzulassung als auch der Versicherungsschutz beanstandet werden. Beide können sogar erlöschen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Experten zurate zu ziehen. Für den Fall, dass das Tuningteil mit einer gültigen ABE geliefert wird, sind darin sämtliche Bedingungen der Montage vermerkt. Mit einer gültigen ABE ist keine weitere Kontrolle durch einen Gutachter notwendig.

Verfügt das Tuningteil lediglich über ein Teilegutachten anstelle einer ABE, dann muss es nach dem Einbau durch einen Gutachter geprüft werden. Hier ist die Beurteilung einer Prüfungsstätte notwendig, die für das Tuningteil eine Genehmigung aussprechen kann. Ein solches Teilegutachten liegt dem Sportauspuff bei, beziehungsweise wird es mitgeliefert. Beim TÜV müssen anschließend sowohl das Teilegutachten als auch die Montage geprüft werden. Solange die Umbaumaßnahmen nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, muss das ausgestellte Prüfzeugnis immer mitgeführt werden. Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist die Abnahme der Änderung bei der örtlichen Zulassungsstelle aber nicht zwingend notwendig. In der Regel reicht es auch, die Abnahme durch den TÜV stets mitzuführen. Sollten weder das Teilegutachten noch die ABE vorliegen, dann muss auf die Einzelabnahme gesetzt werden. Diese Einzelabnahme, die selten infrage kommt, wird von einem behördlich zertifizierten Fachmann durchgeführt. Sie kann jedoch prinzipiell für Teile beantragt werden, die bei der Lieferung weder über eine ABE noch ein Teilegutachten verfügen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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