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Zusatzscheinwerfer am Lkw – sind sie erlaubt?

Lesezeit 4 Min.

Zusatzscheinwerfer am Lkw – sind sie erlaubt?

Eine zusätzliche Beleuchtung am Lkw sieht nicht nur schick aus, sondern soll auch das Arbeiten im Dunkeln erleichtern. Deswegen ist die zusätzliche Beleuchtung immer wieder ein Thema für Lkw-Fahrer. Das Thema Zusatzbeleuchtung ist im Hinblick auf Lkws also stets aktuell. Sofort kommen einem dabei spezielle Scheinwerfer für die Arbeit in den Sinn. Doch Vorsicht: Die Leuchtmittel können nicht einfach so verbaut werden. Vielmehr spielen das zulässige Gesamtgewicht und die Regelungen der ECE R48 eine wichtige Rolle. Die ECE-Norm legt unter anderem fest, welche Fahrzeugklassen überhaupt zusätzliche Leuchten, Rücklichter oder Scheinwerfer besitzen dürfen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um sogenannte „Kann-Bestimmungen“. Dies bedeutet letztlich, dass eine Zusatzbeleuchtung angebracht werden darf, aber nicht vorgeschrieben ist. Auf der Übersichtsseite des EU-Rechts finden Sie den genauen Inhalt der Vorschriften des ECE R48 als PDF. Folgen Sie hierfür einfach dem Link: Vorschriften ECE R48. So gilt für Frontscheinwerfer beispielsweise, dass Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 12 t insgesamt vier Scheinwerfer aufweisen dürfen. Wiegt der Lkw mehr als die 12 Tonnen, können sogar bis zu sechs Frontscheinwerfer angebracht werden. Von diesen sechs Leuchten dürfen jedoch maximal vier Stück gleichzeitig eingeschaltet werden.

Lkw-Tuning und Beleuchtungen

Zusatzscheinwerfer am Lkw – sind sie erlaubt?

Beim Lkw-Tuning sind eine zusätzliche Beleuchtung respektive angebrachte LEDs und weitere Scheinwerfer besonders beliebt. Schwierig wird es aber, wenn die entsprechenden Veränderungen nicht den Vorschriften entsprechen oder keine Zulassung erhalten. Zu diesen problematischen Veränderungen zählen unter anderem eine Beleuchtung vom Kühlergrill des Lkws. Daneben sind das Anbringen von beleuchteter Werbung oder Firmenschildern, durchgehende Begrenzungs- und Umrissleuchtbänder, sowie Scheinwerfer mit farbigem Licht untersagt. Unzulässig sind auch Lichtleisten und LED-Leuchten an den Windabweisern und den Seiten vom Lkw. Gleiches trifft auf farbige Rundumleuchten zu, welche nicht die Vorgaben des § 52 Abs. 4 und 11 StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung) entsprechen. Zudem dürfen farbige Rückstrahler oder Punktstrahler nicht als Lkw-Beleuchtung eingesetzt werden. Lkw-Fahrzeughalter klären am besten vorher mit der zuständigen Prüforganisation ab, welche Zusatzleuchten erlaubt sind, bevor diese montiert werden. Eine unzulässige Beleuchtung führt in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ist dies der Fall, drohen Fahrer und Halter teils enorme Bußgelder. Besonders dann, wenn der Lkw in einen Unfall verwickelt ist.

Lkw-Innenbeleuchtung: Was ist erlaubt?

Standardmäßig ist bereits im Lkw eine Innenbeleuchtung verbaut. Hierbei handelt es sich üblicherweise um eine allgemeine Fahrerraumbeleuchtung und eine Lese- respektive Handschuhfachbeleuchtung. Diese werden größtenteils über einen Türkontaktschalter gesteuert. Die Leuchtmittel erlöschen nach gewisser Zeit automatisch. Doch sie können über einen Schalter im Fahrzeug jederzeit wieder eingeschaltet werden. Ebenfalls zur Lkw-Innenraumbeleuchtung zählen bei Varianten mit einer Schlafmöglichkeit die Lampen der Koje und des Wohnbereiches. Wer die Lampen im Lkw-Inneren verändern möchte, muss darauf achten, dass die Beleuchtung nach außen hin keine oder nur eine sehr geringe Wirkung zeigt und keinesfalls blendet.

Während der Fahrt sind zusätzliche Innenraumleuchten verboten. In der Regel sind sogar leuchtende Namensschilder, welche sich hinter der Frontscheibe befinden, stimmungsvolle Beleuchtung der Rückwand der Kabine und blinkende Lichterketten untersagt, da sie in vielen Fällen nach außen wirken, ablenken und im schlimmsten Falle sogar blenden. Heutige Fahrzeuge setzen auf Soffittenlampen und LEDs für die Beleuchtung des Interieurs. Im Lkw ist eine LED-Interieurbeleuchtung deshalb oft zu sehen und zulässig. Wie verhält es sich aber außen am Fahrzeug mit der zusätzlichen Beleuchtung?

Außenbeleuchtung durch LEDs – Wann ist das am Lkw zulässig?

Gut informieren sollten sich alle, die nachträglich ihren Lkw mit einer LED-Beleuchtung ausrüsten wollen. Allein der Tausch einzelner Beleuchtungselemente ist unzulässig. Üblicherweise weisen diese nämlich keine ABE auf und sind somit auch nicht zugelassen. Anders verhält es sich beim Tausch des gesamten Lichtmoduls. Hier können am Lkw etwa neue Scheinwerfer, LED-Rückleuchten oder Fahrtrichtungsanzeiger eingebaut werden, wenn diese eine Zulassung besitzen. Aber die Hauptscheinwerfer müssen mit einer sogenannten Leuchtweitenregulierung versehen sein. Am Lkw sind LED-Rückleuchten oder andere LED-Beleuchtungen zulässig, wenn diese serienmäßig ab Werk verbaut sind. Diese Elemente sind mit einer Zulassung versehen und zählen zur vorgeschriebenen Ausstattung des Fahrzeuges. Aber auch in diesem Falle muss eine Leuchtweitenregulierung am Scheinwerfer vorhanden sein.

Zusatzscheinwerfer am Lkw – sind sie erlaubt?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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