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Meldepflichtiges Tuning: Informatives zu eVB und Versicherungsschutz

Lesezeit 5 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 02:34 Uhr

Meldepflichtiges Tuning: Informatives zu eVB und Versicherungsschutz

Tuning sollte Spaß machen und keine Bußgelder oder gar Unkosten wegen Konflikten mit der Versicherung nach sich ziehen. Wer jedoch nicht aufpasst, läuft schneller in die Kostenfalle als erwartet. Gefährdet eine Maßnahme die Sicherheit im Straßenverkehr, kann es richtig teuer werden. Fahrzeugbesitzer sollten sich deshalb bereits vor Veränderungen an ihrem Wagen sorgfältig über sämtliche Vorschriften informieren. Ist eine Veränderung des Versicherungsschutzes abzusehen, braucht es unter anderem eine neue eVB-Nummer. Informationen und Tipps nachfolgend arrangiert.

Tuning ohne Ärger: Versicherungen wollen informiert sein

Dass die Kfz-Versicherung in Hinblick auf Tuningmaßnahmen am Fahrzeug eine elementare Rolle spielt, haben wir in unserem Ratgeber „Zahlt die Versicherung oder wird sie teurer bei Autotuning“ bereits verdeutlicht. Veränderungen am Fahrzeug müssen der Kfz-Versicherung generell gemeldet werden. Und zwar stets bevor das Fahrzeug verändert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Tuning an der Innenausstattung, dem Fahrwerk oder der Karosserie handelt. Auch Leistungssteigerungen sind meldepflichtig.

Meldepflichtiges Tuning: Informatives zu eVB und Versicherungsschutz

Wird der Versicherer nicht über das Tuning in Kenntnis gesetzt, kann im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Bei einem Unfall sind sogar Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaften denkbar, sodass es für Versicherte in vielerlei Hinsicht teuer werden kann. Trotz Risikozuschlägen, die Tuningmaßnahmen oft nach sich ziehen, ist die rechtzeitige Meldung beim Versicherer ein Muss. Abhängig von den Auswirkungen der Tuningmaßnahme ist zudem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere sowie eine Abnahme beim TÜV fällig.

eVB: Neuer Nachweis zum Versicherungsschutz

Sobald aufgrund einer Tuningmaßnahme eine Änderung des Versicherungsschutzes zu erwarten ist, muss ein Nachweis zum Versicherungsschutz erbracht werden. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn sich die Fahrzeugklasse ändert. „Hierdurch muss eine erneute eVB Nummer bei der Versicherung beantragt und eine entsprechende Meldung bei der KFZ-Zulassungsstelle gemacht werden“, erklärt die Redaktion unter evbnummer.net – einem Portal zur Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB, das in einem Ratgeber umfassend über dessen Verwendungszwecke aufklärt.

Meldepflichtiges Tuning: Informatives zu eVB und Versicherungsschutz

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination, welche die Deckungskarte beziehungsweise Doppelkarte abgelöst hat. Die Nummer bestätigt, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie hat die Kfz-Zulassung deutlich beschleunigt und wird von den Kfz-Versicherern an eine zentrale Datenbank gesendet. Auf den Zulassungsstellen lässt sich die generierte Nummer dann abrufen, sodass der Nachweis des Versicherungsschutzes erbracht ist. Informatives zur eVB-Nummer auf einen Blick:

  • Die Nummer sowie ihre Beantragung sind kostenlos.
  • Sie wird Versicherten nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtpolice per SMS oder E-Mail zugestellt.
  • Auf die Buchstaben I und O wird aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Zahlen verzichtet.
  • Weil Kfz-Kasko-Versicherungen keine Pflicht sind, hat die eVB-Nummer dabei keine Relevanz.
  • eVB-Nummern sind drei Monate gültig.
  • Sobald ein Wagen mit der eVB-Nummer angemeldet wurde, besteht Versicherungsschutz. Somit ist das Fahrzeug bereits auf dem Fahrtweg ab der Zulassungsstelle versichert.
  • Die eVB-Nummer für Privatpersonen wird nach der Zulassung nicht mehr benötigt. Sie ist für den einmaligen Gebrauch vorgesehen.
  • Muss aufgrund technischer Veränderungen ein weiterer Nachweis zum Versicherungsschutz erbracht werden, ist eine neue eVB-Nummer anzufordern.
  • Für jedes Fahrzeug braucht es eine separate eVB-Nummer.

Tipps zum Versicherungswechsel hier zusammengefasst!

Wurde eine reine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen, beschränkt sich der vorläufige Versicherungsschutz auf Schäden, die Dritten entstehen. Wird auch das eigene Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, müssen Versicherte selbst dafür aufkommen. Wer sich einen erweiterten Schutz wünscht, braucht eine Teil- oder gar Vollkaskoversicherung.

Vorsicht bei Zubehör: Womöglich fehlt die Betriebserlaubnis

Meldepflichtiges Tuning: Informatives zu eVB und Versicherungsschutz

Werden Zubehörteile verbaut, die keine offizielle Zulassung aufweisen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz vorprogrammiert. Wird das getunte Fahrzeug mit derartigen Teilen im Straßenverkehr gefahren, liegt ein Verstoß gegen § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor (Quelle gesetze-im-internet.de). Der Grund: Das Fahrzeug wird aufgrund der nicht zugelassenen Teile ohne Betriebserlaubnis gefahren. Bei einer Kontrolle wird die Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einer Geldbuße bestraft. Unter anderem kann die Betriebserlaubnis durch folgende Sachverhalte erlöschen:

  • Modifikation von Auspuffanlage und Motorisierung, die das Lärm- und Abgasverhalten des Wagens im Sinne der StVZO negativ verändert.
  • Andere Verkehrsteilnehmer werden durch Veränderungen am Fahrzeug gefährdet, was unter anderem bei Rädern und Bremsen der Fall sein kann.
  • Anbauvorschriften bei technischen Veränderungen wurden missachtet.

Die Prüfgesellschaft Dekra klärt in einem umfassenden Tuning-Ratgeber über elementare Fakten auf, die sich Fahrzeugliebhaber vor der Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zu Gemüte führen sollten. Der Ratgeber lässt sich unter dekra.de kostenlos herunterladen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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