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Firmenparkplatz markieren – Was ist zu beachten?

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 07:33 Uhr

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Das Auto ist “des Deutschen liebsten Kind”. Das sieht man häufig auch auf Parkplätzen von Firmengeländen, die immer voller werden und kaum noch Raum für ordentliches Parken bieten. Mit dem Markieren von Firmenparkplätzen kann Abhilfe geschaffen werden. Was man dabei allerdings beachten sollte, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Firmenparkplatz markieren – Was ist zu beachten?
Schablonen eignen sich hervorragend, um Parkplätze zu markieren und zuzuordnen.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten auf einem Firmenparkplatz?

Da es sich bei einem Firmengelände um ein Privatgelände und kein öffentliches handelt, greift dort die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zwangsläufig. Allerdings gilt das Schadenersatzrecht nach § 823 BGB und die technischen Regeln für Arbeitsstätten. Insbesondere aber die Arbeitsschutzrichtlinie A1.8 und die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaVO) der jeweiligen Region.

Wie kann man den Parkplatz markieren?

Um Ordnung bezüglich der Parkplätze auf einem Firmengelände zu schaffen, sollten Markierungen folgende Eigenschaften haben. Sie sollten gut sichtbar, wasserfest, abriebfest, schnell trocknend und gleichmäßig angebracht sein. Für das Eingrenzen der Stellfläche eignet sich Asphaltfarbe. Damit kann man individuell, schnell und langlebig Parkplätze einzeichnen. Ferner kann man in dem Bereich mit verschiedenen Markierungsfarben arbeiten, die besonders abriebfest sind und mit Reflexpuder, das für eine bessere Erkennbarkeit bei Dunkelheit sorgt.

Schablonen eignen sich hervorragend für die Kennzeichnung von reservierten Parkplätzen z. B. durch ein Symbol, einen Schriftzug, das Autokennzeichen oder eine einfache Parkplatznummer. Ebenso gibt es Symbole für Rollstuhlfahrer*innen oder auch Hinweise wie “Kundin* oder “Reserviert” etc. An dieser Stelle wird häufig mit Sprühschablonen aus Kunststoff, Zinkblech oder Karton und Sprühfarbe gearbeitet, um ein sauberes Ergebnis zu erhalten.

Sind bestimmte Farben vorgeschrieben?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem Firmengelände um ein Privatgelände, daher ist man grundsätzlich frei in der Wahl der Farbe. Gelernte Verhaltensmuster der Verkehrsteilnehmer*innen zu berücksichtigen lohnt sich allerdings, da Markierungen von Parkplätzen und Zufahrten dann auch gleich als solche erkannt und geachtet werden.

Parkplatzmarkierungen auf Schotter
Wer auf Schotter markieren möchte, greift am besten zu Farbsprays oder Kreidemarkiersprays, wobei letztere nach einiger Zeit wieder verschwinden. Diese temporären Dienste eignen sich für einmalige Veranstaltungen o. Ä.

Symbole zur Fahrbahnmarkierung
Da viele Symbole allgemein bekannt und verständlich sind, lenken sie die Aufmerksamkeit auf sich und sind daher gut für die Kennzeichnung von Parkplätzen, Zufahrten und Fahrbahnmarkierung geeignet.

Markierungsnägel und -teller
Häufig sind in Innenstädten oder Altstadtgebieten mit Kopfsteinpflaster die Parkflächen durch Markierungsnägel oder -teller gekennzeichnet. Sie werden fest im Boden verankert und sind mit Reflektoren ausgestattet. Ebenso ragen sie leicht aus dem Boden und haben dadurch einen verkehrsberuhigenden Effekt.

Wie groß muss ein Parkplatz sein?

An dieser Stelle sollte zuerst überprüft werden, ob es in der jeweiligen Stadt oder Region eine Stellplatzverordnung gibt. Falls ja, variiert die vorgeschriebene Zahl an Stellplätzen in Abhängigkeit zur Nutzung und Größe des/der Gebäude von Region zu Region. Generell sollten Parkplätze so großzügig wie möglich geplant werden. Der goldene Mittelweg liegt hier zwischen Menge und Komfort. Eine bundesweite Norm gibt es hierzu zwar nicht, allerdings die Empfehlung für Anlagen des ruhenden Verkehrs, die eine Breite von 2,50 m für Normparkplätze vorschlägt.

Denn man darf nicht vergessen, während der VW Golf 1974 noch eine bescheidene Breite von 1,61 m hatte, sieht es heutzutage anders aus. Die sechste Generation ist 1,78 m breit, wobei es sich hierbei noch um einen etwas “kleineren” Pkw handelt, denken wir an die zahlreichen SUVs und Familien-Vans.

Fazit

Wer auf seinem Firmengelände Parkplätze markieren möchte, entscheidet sich auf jeden Fall wohlwollend gegenüber den Mitarbeiter*innen und sorgt ebenso für Ordnung. Da es sich um ein Privatgelände handelt, greift zwar nicht zwangsläufig die StVO, allerdings sollte man Regeln für Arbeitsstätten und Arbeitsschutzrichtlinie etc. nicht außer Acht lassen. Außerdem sollten die Parkplätze bei den heutigen Pkws groß respektive breit genug sein. Häufig werden für die Markierungen selbst Schablonen verwendet, da man mit ihnen hervorragend Nummern, Buchstaben, ganze Texte und vieles mehr kennzeichnen kann.

Firmenparkplatz markieren – Was ist zu beachten?

Das war es natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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