Kürzlich aktualisiert am 24. November 2023 um 04:47 Uhr
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Preis einer Police hängt von vielen verschiedenen Faktoren wie Beruf, Alter, Wohnort oder dem Wagen ab. Darüber hinaus wird der Preis auch vom jeweiligen Versicherer und dessen Tarifen beeinflusst. Beachtet der Kunde vor Abschluss der Versicherung einige wesentliche Aspekte, besteht großes Einsparungspotenzial.
Auf eine ausreichende Deckungssumme achten
Wer das erste Mal eine Kfz-Versicherung abschließen oder den Versicherungsanbieter wechseln möchte, sollte einen zentralen Vertragsinhalt beachten: Die Deckungssumme. Da sie u.a. dann zum Tragen kommt, wenn ein Autofahrer eine andere Person durch einen Unfall schädigt, muss diese im Fall der Fälle unbedingt ausreichend sein. Der Unfallverursacher muss nach dem Unfall für finanzielle Folgekosten wie Krankenhauskosten oder auch die lebenslange Rente aufkommen. Reicht die Deckungssumme in einem solchen Fall nicht aus, kann das den finanziellen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Eine Kfz-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme ist also ein absolutes Muss. Interessierte vergleichen Anbieter von KFZ Versicherungen bei tarifcheck.de. Das Vergleichsportal hilft Kunden, Geld einzusparen und überzeugt durch einen hohen Qualitäts- und Serviceanspruch.
Doch wie hoch muss die Deckungssumme mindestens sein? Bei Personenschäden ist eine Erstattung von 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgesehen. Bei Sachschäden sind hingegen 1,12 Millionen vorgesehen und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Wer eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem normalen Tarif abschließt, kann in der Regel davon ausgehen, dass die Erstattung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Summen begrenzt ist. Gehen die Kosten über diese Beträge hinaus, muss die versicherte Person diese selbst tragen. Der Höchstbetrag sollte daher auf 100 Millionen Euro erhöht werden, um auch für gravierende Unfälle abgesichert zu sein. Der Tarif fällt dann zwar etwas höher aus – allerdings ist das nichts im Vergleich zur größeren Leistung, die man erhält.
Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit
Eine gute Kfz-Versicherung zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit. Das bedeutet, der Versicherungsschutz bleibt auch dann aufrecht, wenn sich ein Geschädigter eines Unfalls nicht gesetzeskonform verhalten hat. Wenn ein Autofahrer z.B. während der Fahrt telefoniert hat oder eine rote Ampel übersehen hat, spricht man grober Fahrlässigkeit. Sommerreifen im Winter gelten ebenfalls als grob fahrlässig. Wer eine gute Police abgeschlossen hat, kann auch in diesen Situationen auf die Versicherung zählen. Bei schlechteren Policen kann es jedoch sein, dass die Erstattung je nach der Schwere des eigenen Verschuldens gekürzt wird.
Achtung: Selbstverständlich ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch bei grober Fahrlässigkeit einspringt, kein Freifahrtschein. Wer beispielsweise einen Unfall unter Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht, muss mit den Konsequenzen rechnen – die Versicherung kommt in diesem Fall nicht auf. Vorsätzlich ausgeübte Taten sind ebenfalls nicht in der Versicherung eingeschlossen.
Die „Mallorca-Police“ im Ausland
Schnell mal mit dem Wohnmobil nach Italien oder mit dem Auto für den Geschäftstermin nach Österreich düsen? Es gibt viele Gründe, schnell mal über die Grenze zu fahren. Viele Autofahrer bedenken dabei jedoch nicht, dass die Versicherung bei Unfällen oder Schäden im Ausland oft nicht einspringt bzw. die Deckungssumme der Kfz-Versicherung nicht ausreicht. Bevor Autofahrer also eine Police abschließen, sollten sie auch auf ausreichenden Schutz im Ausland achten. Die ideale Versicherung deckt die im Vertrag vereinbarte Deckungssumme weltweit ab. Die Realität sieht jedoch leider häufig anders aus: Die Absicherung ist oftmals auf Europa und andere ausgewählte Nationen beschränkt.
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