Montag , 25. März 2024
Menu

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 22. September 2023 um 07:34 Uhr

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

[Anzeige]

Es ist ein Ärgernis, das viele Sachverständige aber auch Werkstätten sehr gut kennen – die Prüfdienstleister und Versicherungen kürzen ohne rechtliche Grundlage die Rechnung. Warum? Weil sie sich im Recht sehen und der Meinung sind, dass die Kosten auf der Rechnung für sie nicht korrekt sind. Doch das ist keine Begründung. Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage, die vom 22. bis 23. Oktober stattgefunden haben, belegen dies recht deutlich.

Wenn die Rechnung einfach gekürzt wird

Wer kennt das als Unternehmer oder Sachverständiger nicht – die Prüfdienstleister oder Versicherungen erhalten durch einen Schadensfall für die Haftpflicht eine Rechnung und zahlen nicht den vollen Preis für ihren Versicherten. Sie melden sich per Telefon oder E-Mail und sind der Meinung, dass sie über den Rechnungsbetrag diskutieren müssen.

Ihre Unzufriedenheit begründet sich auf zu hohen Kosten, die im Rahmen der Versicherung so nicht gedeckt werden sollen und eine eigenständige Reduzierung der Forderung wird vorgenommen. Wird die Rechnung nicht vollständig überwiesen, bedeutet das für die Unternehmen oder den Sachverständigen, dass der restliche Fehlbetrag ausgebucht werden muss. Und das hinterlässt einen großen Schaden, da das Kürzen der Rechnungen ohne rechtliche Grundlage ein nahezu alltägliches Problem ist.

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Besonders im Bereich der Unfallinstandsetzungen erfolgt diese Rechnungskürzung. Nicht nur von Seiten der Prüfdienstleiter. Auch die Versicherungen selbst greifen gerne und häufig zu diesem Instrument. Mit dem Rotstift wird die Rechnung eigenständig angepasst. Und zwar so, dass die Kosten für die Versicherung nicht zu hoch sind. Ob die Werkstatt damit zufrieden ist, ist erst einmal irrelevant.

Das Recht ist auf Seiten der Werkstätten und Sachverständigen!

Betrachtet man diese Rechnungskürzung jedoch aus rechtlicher Sicht, dann stellt sich sehr schnell heraus, dass dieses Vorgehen jeder Grundlage entbehrt. Es gibt inzwischen genügend Gerichtsurteile, die das Kürzen der Rechnungen als falsch einstufen.

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Zwar tragen auch die Werkstätten eine gewisse Schuld daran. Denn sie lassen sich auf Diskussionen mit den Prüfdienstleistern oder den Versicherungen ein. Dabei gilt als fachliche Grundlage für den Unfallschaden immer nur die Meinung des Sachverständigen beziehungsweise des Gutachters wie beispielsweise von gutachterix, der ein Gutachten erstellt hat. Denn er ist für die Beurteilung des Haftpflichtfalls zuständig. Und wenn eine Arbeitsposition genau beschrieben ist, kann diese auch nicht einfach gekürzt werden.

Warum wird trotzdem gekürzt?

Sparen, sparen und nochmals sparen – das ist die Devise der meisten Versicherungen. Und wie geht das am besten, als mit Rechnungskürzungen?

Der Versicherte selbst hat damit nichts zu tun. Die Versicherungen und die Prüfdienstleister sind es, die mit den Werkstätten und Sachverständigen abrechnen. Erfolgt die Kürzung, bekommt der Versicherte das in der Regel gar nicht mit. Denn er hat den Schadensfall lediglich gemeldet und das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Um den Rest kümmern sich die Versicherungen, Prüfer, Sachverständigen und die Werkstätten.

Um diese Kürzungen zu umgehen und gegebenenfalls vor Gericht klagen zu können, müssen die Gutachten rechtssicher erstellt werden. Die meisten Sachverständigen wissen sehr genau, wie dies funktioniert und tun die täglich. Kommt es dann trotz allem zu Kürzungen, ist in vielen Fällen der Klageweg die einzige Möglichkeit, den Schaden zu begrenzen. Und vielleicht auch eine Option, den Versicherungen zu zeigen, dass ein Gutachten nicht anfechtbar ist und die Werkstätten für gute Arbeit auch gutes Geld verdienen wollen.

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Wir haben noch unzählige weitere Tuning-Berichte auf tuningblog.eu veröffentlicht. Wenn Ihr einen Auszug sehen wollt, dann klickt einfach HIER. Und auch interessante Produkte rund um das Thema Auto und Auto Tuning sind online. Einen Auszug der Letzten haben wir hier für Euch eingebunden:

DIY-Kratzerentferner für Glas: Erhalte wieder den Durchblick!

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Fahrwerk-Fitness: H&R Sportfedern für den VW Touareg

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

Auto & Tuning: Darauf muss geachtet werden!

Rechnungskürzungen – es gibt keine gesetzliche Grundlage

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert