Mittwoch , 24. April 2024
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Tuning von Oldtimern: Alles was Sie darüber wissen müssen!

Lesezeit 7 Min.

Tuning von Oldtimern: Alles was Sie darüber wissen müssen!

Welche Tuning-Maßnahmen können an einem Oldtimer mit H-Kennzeichen durchgeführt werden? Können Oldtimer getunt werden? Wird das H-Kennzeichen auch an getunte Oldtimer vergeben? Wir haben die Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen, welche sich an den Richtlinien des TÜV orientieren, für Sie zusammengefasst.

Tuning von Oldtimern

Können getunte Oldtimer ein H-Kennzeichen bekommen? Vor allem in den 1980er und 1990er-Jahren war das Tunen von Fahrzeugen voll im Trend und die Tuning-Szene boomte. Einige Jahrzehnte später stehen diese Fahrzeuge wieder im Fokus der Interessenten. Zudem wird aktuell immer noch sehr viel an Zubehör für diese Art von Fahrzeugen angeboten. Damit das Tuning aber rechtens ist, müssen alle verbauten Teile den Vorgaben der StVZO genügen und über gültige Prüfzeugnisse, wie etwa eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten verfügen. Doch können getunte Fahrzeuge überhaupt das begehrte H-Kennzeichen oder das H-Saisonkennzeichen erhalten?

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Zeitgenössisches Tuning ist das Schlüsselwort

Grundsätzlich dient das H-Kennzeichen dem Erhalt und der Pflege von fahrzeugtechnischem Kulturgut. Aus diesem Grund sind nur minimale Modifikationen an den Fahrzeugen zugelassen, welche in einer eigenen Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern geregelt sind. Entscheidend ist, dass die Modifikationen zeitgenössisch sind. Doch was bedeutet zeitgenössisch? Wenn Modifikationen am Fahrzeug in den ersten 10 Jahren nach der Neuzulassung nicht nur möglich waren, sondern auch mehrfach durchgeführt wurden, dann können solche Modifikationen auch nachträglich gemacht werden.

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Als Beweis gelten Rechnungen oder alte Kataloge mit Bildmaterial, welche dem Prüfer vorgelegt werden können. Dennoch sollte vor der Prüfung immer ein Experte konsultiert werden, um eventuellen Enttäuschungen vorzubeugen. Weitere Infos dazu gibt es in unserem Beitrag zum Thema zeitgenössisches Tuning. Welche Modifikationen sind möglich? Wir klären auf:

  • Können Scheibenbremsen nachgerüstet werden?

    Auch Scheibenbremsen können nachgerüstet werden, da diese zu einer erhöhten Fahrsicherheit führen. Wichtig ist aber, dass solche Bremsen entweder wahlweise in der Baureihe verfügbar waren oder alternativ ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Entscheidend ist dabei, dass die Originalität des Fahrzeugs erhalten bleibt.
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  • Welche alternativen Motoren sind für ein H-Kennzeichen zulässig?

    Laut TÜV sind nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps oder ein mindestens 30 Jahre alter Motor desselben Herstellers zulässig. Auch ein neuer Motor ist zulässig, wenn dieser baugleich ist, vom selben Hersteller stammt oder über den gleichen Hubraum und dieselbe Leistung verfügt. Daher kann beispielsweise ein Jaguar XK mit Motoren der XK-Reihe ausgestattet werden, wohingegen ein Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL nicht mit den in späteren Modellen verbauten Doppelnockenwellenmotoren nachgerüstet werden darf.
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    Motoren von anderen Herstellern sind nur zulässig, wenn diese nachweislich vor mehr als 20 Jahren eingebaut wurden. Alle anderen Änderungen am Motor sollten vorab mit einem Klassik-Experten des TÜV abgeklärt werden. In jedem Fall müssen Vergaser und Ansaugtrakt immer original sein, außer es handelt sich um die gleiche Bauart oder um einen zeitgenössischen Umbau. Ein Katalysator kann innerhalb der Regelungen problemlos nachgerüstet werden.
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  • Wie steht es um Nachrüstungen an der Elektrik und der Beleuchtung?

    Laut TÜV sind ein modernes Autoradio, eine Modifikation des Kabelbaums, ein Umbau von 6 auf 12 Volt oder zusätzliche Scheinwerfer die den Vorschriften entsprechen kein Problem. Der Umbau von Beleuchtungsteilen, wie beispielsweise ein Umrüsten auf Rechteckscheinwerfer beim Käfer oder auf Manta-Rückenleuchten am Mercedes sind jedoch nur dann gestattet, wenn sie zeitgenössisch sind.
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  • Kann das Fahrwerk eines Oldtimers mit H-Kennzeichen getunt werden?

    Ein Oldtimer mit einem H-Kennzeichen muss über ein originales Fahrwerk verfügen. Dieses darf nur dann höher oder tiefergelegt werden, wenn dies schon früher angeboten wurde. Daher sind beispielsweise Verstell-Achsen an der Vorderachse eines VW Käfer unzulässig. Bei allen Änderungen am Fahrwerk dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile verwendet werden.
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    Eine legale Option stellen z.B.: härtere Stoßdämpfer dar, wenn sie über die gleichen Ausmaße wie die Originale verfügen. Da in den 1980er und 1990er-Jahren vor allem Sportfahrwerke in Mode waren, sind bei Oldtimern auch Fahrwerksteile aus aktueller Produktion zugelassen, wenn sie über vergleichbare Eigenschaften und ein Prüfzeugnis verfügen. Aufgrund der Zehnjahres-Regel sind jedoch moderne Gewindefahrwerke mit verstellbaren Zug-Druckstufen und Luftfahrwerke ausgeschlossen.
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  • Wie kann die Innenausstattung eines Oldtimers verändert werden?

    Auch die Innenausstattung eines Oldtimers muss dem Original treu bleiben. Daher kann ein Käfer nicht mit Armaturen von anderen Fahrzeugherstellern nachgerüstet werden. Zulässig sind jedoch Armaturen eines jüngeren Käfer-Modells. Das gleiche Prinzip gilt für die Sitze. Auch hier sind die Sitze eines jüngeren Modells zulässig, aber Sitze von anderen Herstellern verboten, außer es handelt sich nachweislich um zeitgenössisches Zubehör. Eine Umrüstung auf Leder oder eine andere Stoffart ist jedoch möglich, wenn es die ursprüngliche Optik nicht verändert. Ein Sitzbezug aus Zebra-Fell wäre demnach nicht zulässig.
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  • Wie sieht es mit Umbauten der Karosserie oder Anbauten aus GfK am Oldtimer aus?

    Nur, wenn der Oldtimer über den originalen Rahmen verfügt bekommt er das H-Kennzeichen. Nachbauten oder Replikas sind nicht zulässig. Auch Umbauten wie von der Limousine zum Cabrio sind nicht zugelassen, außer sie sind mindestens 20 Jahre alt oder waren Teil des offiziellen Angebots des Herstellers. Daher wäre beispielsweise ein Umbau von einem Mercedes W 111 Coupe in ein Cabrio möglich, ein Umbau vom Mercedes W 114 Coupé in ein Cabrio jedoch nicht.
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    Der TÜV akzeptiert bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen auch einen Wechsel auf eine zeittypische Karosse, wenn diese vor nicht allzu langer Zeit hergestellt wurde. Daher könnte ein Rolls-Royce Leichenwagen in einen Open Tourer umgebaut werden. Glasfaser-Kotflügel oder andere GfK-Teile sind aber nur dann zulässig, wenn die originalgetreue Optik des Fahrzeugs gewahrt bleibt und die Teile keine tragende Funktion haben. Eine komplette Karosse oder mehrere zusammenhängende Teile aus GfK sind deshalb nicht zulässig.
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  • Ist eine Edelstahl-Auspuffanlage am Oldtimer zugelassen?

    Grundsätzlich sind alle Umbauten am Oldtimer nur mit zeitgenössischem Zubehör erlaubt. Laut TÜV sind originalgetreue Auspuffnachbauten auch in Edelstahloptik erlaubt. Fremde Auspuffanlagen sind nur dann zulässig, wenn sie optisch dem Original ähneln und keine Benachteiligungen in puncto Geräusch-, Abgas- oder Leistungsverhalten hervorrufen. Auch ein Katalysator kann nachgerüstet werden, da die Emissionen des Fahrzeugs auf diese Weise verringert werden.
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  • Kann eine Servolenkung nachgerüstet werden?

    Der TÜV erlaubt zwar die Nachfertigung von Original-Lenkrädern, eine Holzoptik ist aber nur dann erlaubt, wenn sie original ist oder originalgetreu nachgebaut wurde. Alle Nachbauten müssen immer über die originalen Maße verfügen. Ein Moto-Lita-Holzlenkrad wäre deshalb nicht erlaubt, wohingegen zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder erlaubt sind, wenn sie ab Werk angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit stammen. Eine Servolenkung kann nur dann nachgerüstet werden, wenn diese auch in der Fahrzeugbaureihe angeboten wurde. Auch eine Servolenkung aus einem anderen Modell desselben Herstellers ist erlaubt, wenn diese alle Anforderungen der StVZO erfüllt und die ursprüngliche Ausführung des Lenkgetriebes erhalten bleibt.
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  • Welche Reifen bzw. Räder sind erlaubt?

    Am Oldtimer sind sowohl zeitgenössische Zubehörfelgen als auch vom Werk freigegebene Umrüstungen erlaubt. Dabei darf die Reifengröße aber maximal um zwei Nummern größer sein als beim Original. Auch Umrüstungen die nachweislich vor mehr als 20 Jahren durchgeführt wurden oder Umrüstungen, die im Räderkatalog des Fahrzeugherstellers vorgesehen waren, sind zugelassen. Zudem ist auch eine Umrüstung von Diagonal- auf Radial-Reifen gestattet. Unterschiedliche Reifengrößen vorne und hinten sind nur dann erlaubt, wenn sie ab Werk vorgesehen waren, im Räderkatalog vorkommen oder bei zeitgenössischen Prüfberichten erwähnt werden. Aus diesem Grund können auch zeitgenössische Zubehörräder mit gültigem Prüfzeugnis montiert werden. Auch Nachbauten alter Zubehörräder sind erlaubt, wenn sie den originalen Dimensionen entsprechen und über ein Prüfzeugnis verfügen.
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Welches Tuning-Zubehör ist am Oldtimer erlaubt?

Laut TÜV stellt zeitgenössisches Zubehör kein Problem dar, wenn es den Vorschriften der StVZO entspricht, wie etwa ein Sonnenblendschutz. Ein Nachweis über die Herkunft und das Alter ist dabei aber in jedem Fall von Vorteil. Bevor Änderungen an einem Klassiker vorgenommen werden, sollte man unbedingt Kontakt zu einer Prüfstelle suchen.

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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