Freitag , 22. September 2023
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Eintragung vom Airride und der mysteriöse BOKraft-Kreis!

Rotiform Airride Widebody BMW 850CSi E31 8 1 E1607948416450

Kürzlich erst haben wir eine Frage beantwortet, die sich mit dem Thema Airride-Luftfahrwerk beschäftigt hat. Und zwar wollte einer unserer Leser wissen, ob es legal möglich ist, das Fahrzeug so weit abzusenken, dass es auf den Seitenschwellern aufliegt. Unsere Antwort dazu könnt ihr hier nachlesen! Wer sich über solche Dinge Gedanken macht, der möchte sicherlich sein Fahrwerk legal in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Gut so! Und in diesem Zuge kann es sein, dass in Verbindung mit der Änderungsabnahme die Kurvenlaufeigenschaften vom Auto überprüft werden. Und das macht man unter anderem auch im sogenannten BOKraft-Kreis. Und den möchten wir euch nun kurz erklären. BOKraft ist die Abkürzung für „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr„. Der BOKraft-Kreis gehört zum Prüfgelände und dabei handelt es sich um eine Kreisbahn, die einen Radius von 12,5 Metern hat. Dort wird dann das Airride-Fahrzeug auf seine Notlaufeigenschaften getestet mit 0 bar Luftdruck im System.

Auto muss ohne Luftdruck weiter beweglich sein

650 PS BMW M135i F20 F21 Airride Tuning 29

Heißt, die Karosserie liegt auf den Federwegsbegrenzern auf. Getestet werden mehrere Runden mit maximal 50 Kilometern pro Stunde. Ziel ist es zu ermitteln, ob die Räder irgendwo Kontakt mit der Karosse haben und Schleifen. Ist der BOKraft-Kreis nicht vorhanden kann alternativ die Situation auch mit einem Slalom gefahren werden. Wird der Test ohne Probleme bestanden, dann steht einer Eintragung vom Luftfahrwerk nichts im Weg. Mit einem Fahrzeug, das bei völliger Entlüftung nicht auf den Begrenzern, sondern auf dem Boden aufliegt, braucht man allerdings gar nicht erst anzutreten. Dies ist illegal! Sollten wir zeitnah noch Informationen zu weiteren Änderungen erhalten, gibt es natürlich ein Update für diesen Bericht. Darüber werdet ihr informiert, wenn ihr einfach unseren Feed abonniert. Viel Spaß beim Anschauen der Bilder und bleibt uns treu!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Reicht eigentlich ein Vergleichsgutachten zur Eintragung?

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