Montag , 19. Februar 2024
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Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Lesezeit 10 Min.

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Was sagt das Schild „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“ eigentlich aus? Das Schild 1026-38 ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Zusatzschild festgelegt. Das Schild erlaubt, in Verbindung mit einem Verbotsschild, dass nur der land- und forstwirtschaftliche Verkehr hier fahren darf. Wie ist die Bedeutung? Meistens kommt das Zusatzschild in Verbindung mit dem Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ vor. Hierbei wird das Verbot für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr aber aufgehoben. Diese dürfen also dennoch fahren!

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!Wer sich nur für ganz bestimmte Bereiche rund um das Thema „Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!“ interessiert, der kann sich mit den folgenden Sprungmarken direkt zum gewünschten Thema mit nur einem Klick navigieren. Und genauso schnell kommt man mit nur einem Klick vom ausgewählten Menüpunkt auch wieder zu dieser Übersicht zurück. Wir empfehlen aber unseren Lesern immer den kompletten Beitrag durchzulesen. Einige Menüpunkte sind nämlich erst dann wirklich nachvollziehbar und verständlich, wenn der vollständige Info-Beitrag gelesen wurde.

  1. Jagdschutz Zusatzschild im Fahrzeug!
  2. Rechtliche Grundlagen zum Schild „Jagdschutz“
  3. Jagdschutzschilder mit Wappen, Logo, Seriennummer
  4. Jagdschutzschild ohne Wappen, Signatur, Seriennummer
  5. Verkehrsregeln: Nutzung von Wirtschaftswegen
  6. Bußgeldtabelle: illegales Befahren von Waldwegen:
  7. Befahren von Wald- oder Feldwegen erlaubt
  8. Befahren von Wald- oder Feldwegen nicht erlaubt
  9. Mit welchen Fahrzeugen darf ich fahren?
  10. Parken und Abstellen auf Waldwegen
  11. vom Bundeswaldgesetz zum Landeswaldgesetz
  12. Nutzung von Waldwegen im Privatbesitz
  13. öffentliche Wirtschaftswege und die Straßenverkehrsordnung
  14. Strafe/Bußgeld: regelwidrige Nutzung von Waldwegen
  15. FAQ: die Nutzung von Wirtschaftswegen

Jagdschutz Zusatzschild im Fahrzeug!

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Das Schild „Jagdschutz“ sieht man oft im Auto des Jägers/Waldarbeiters liegen. Der Jagdschutz ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) erklärt. Paragraf 23 definiert als Jagdschutz die Sorge und den Schutz des Wildes und zählt unter anderem Wilderer, wildernde Hunde/Katzen, Seuchen und Futternot auf, vor denen der Wald geschützt werden soll. Weiterhin muss Sorge getragen werden, dass alle relevanten Vorschriften, wie etwa die Schonzeiten, eingehalten werden. Detailliertere Regelungen werden in den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer getroffen. 《zurück zur Übersicht

Rechtliche Grundlagen zum Schild „Jagdschutz“

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!Nicht nur Jäger dürfen sich ein solches Schild ins Auto legen, auch jeder Andere kann das Schild nutzen. Es ist nicht geschützt und im Handel ohne Nachweis zu erwerben. Das Schild sagt aber nichts darüber aus, ob man berechtigt ist, Wirtschaftswege im Wald zu benutzen. Die Gründe für die Nutzung von Waldwegen in öffentlicher Hand sind geregelt über das Waldgesetz des einzelnen Bundeslandes. Alle anderen Waldwege sind privat und entsprechend gekennzeichnet. Bei einem Unfall mit dem Fahrzeug im Wald ist das Schild bedeutungslos. Die Wegenutzung im Wald, nur weil man ein solches Schild für ein paar Euro gekauft hat, kann strafbar sein und der Versicherungsschutz ist wahrscheinlich nicht vorhanden. 《zurück zur Übersicht

Jagdschutzschild mit Wappen, Logo, Seriennummer

Im Gegensatz zum einfachen „Jagdschutzschild“ gibt es aber auch Forstbetriebsschilder, die mit einem Wappen oder einem öffentlichen Logo versehen sind. Diese Schilder sind, so weit uns bekannt, nicht frei verkäuflich. Die Herstellung und das Mitführen von solch einem Schild ist – so unsere Meinung – von einem Hoheitsbetrieb (Bund, Land, Kommune) abgesegnet und dazu genehmigungspflichtig. Schilder mit Seriennummer gehören beim Forstamt registrierten Betrieben. Die Nutzer müssen für den Erhalt unterschreiben und sind dann berechtigt, die entsprechenden Wirtschaftswege im Wald zu nutzen.

Meist ist auf diesen Schildern auch ein Landeswappen aufgedruckt und es gibt einen Hinweis auf die Landesforstverwaltung, die dieses Schild ausgegeben hat. Schilder dieser Art findet man also nicht einfach in entsprechenden Katalogen oder Shops. Sie werden auf Antrag an die Landesforstverwaltung bewilligt und öffnen, rechtlich abgesichert, die gesperrten Waldwege des öffentlichen Besitzes. 《zurück zur Übersicht

Jagdschutzschild ohne Wappen, Signatur, Seriennummer

Zusammenfassend ist festzustellen, dass man sich Schilder wie Jagdschutz, Forstbetrieb oder Forstaufsicht ohne Wappen, Signatur oder Seriennummer immer an die Windschutzscheibe klemmen kann. Damit dann aber einfach Wirtschaftswege in Wald und Flur mit dem Auto zu nutzen ist strafbar und kann bei Unfällen zu Versicherungsproblemen führen.

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Ist man mit offizieller Berechtigung im Wald unterwegs, beispielsweise als Jäger oder um vom Forst gekauftes Brennholz einzusammeln, dann hat man vorher einen entsprechenden Antrag gestellt und eine Genehmigung erhalten. Diese Genehmigung hat eine festgelegte Gültigkeitsdauer (einige Tage oder bis zu einem halben Jahr) und muss sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Ohne eine solche Genehmigung darf man im Wald nicht mit Kraftfahrzeugen unterwegs sein. 《zurück zur Übersicht

Verkehrsregeln: Nutzung von Wirtschaftswegen

Von Wirtschaftswegen wird unabhängig von der Wegbefestigung gesprochen, wenn sie überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Auf Wirtschaftswegen gilt auch die StVO. Die Einhaltung dieser Regeln wird hier naturgemäß aber wenig kontrolliert.

https://www.youtube.com/watch?v=Zb6obwQgfMA

Das Regelwerk für die Nutzungserlaubnis von Waldwegen ist Ländersache und im entsprechenden Naturschutzgesetz oder Landeswaldgesetz nachzulesen. Zwischen den Bundesländern gibt es hier unterschiedliche Regeln. Als roter Faden erkennbar ist aber, dass die Nutzung von Wirtschaftswegen verboten ist, sofern es nicht explizit erlaubt. Verstöße werden entsprechend der aktuellen Bußgeldtabelle geahndet. 《zurück zur Übersicht

Bußgeldtabelle: illegales Befahren von Waldwegen:

  • Das Be­fahren von Wald­wegen ohne Genehmigung kostet etwa 25 Euro.
  • Das Par­ken auf und an Wald­wegen ohne Genehmigung kostet ebenfalls etwa 25 Euro.
  • Werden beim Befahren oder beim Parken Verstöße gegen das Umweltschutzgesetz festgestellt, können weitere Geldbußen verhängt werden bis zu einer Obergrenze von 25.000 Euro.
  • Eine Vorfahrtsverletzung beim Verlassen des Waldwegs ohne Gefährdung wird auch mit 25 Euro verwarnt
  • Mit Gefähr­dung sind es etwa 100 Euro und einem Punkt, mit Unfall sind es noch einmal etwa 20 Euro mehr. 《zurück zur Übersicht

Befahren von Wald- oder Feldwegen erlaubt

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahre 1975 ist festgestellt, dass es sich um einen Feld-, Wald- oder Wiesenweg handelt, wenn er hauptsächlich zur Bewirtschaftung genutzt wird und nicht zur überörtlichen Verkehrserschließung dient. Dies ist unabhängig von der Befestigung des Weges zu bewerten.

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Also kann gegebenenfalls auch ein gut ausgebauter und geteerter Weg durch den Wald nicht ohne Genehmigung befahren werden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen VI ZR 172/74 nachzulesen. Erlaubt ist die Nutzung von Wirtschaftswegen nach den Bestimmungen des Bundeswaldgesetzes und den ergänzenden Ausführungen der Landeswaldgesetze. Grundsätzlich sollen die Wege nur für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. 《zurück zur Übersicht

Befahren von Wald- oder Feldwegen nicht erlaubt

Es ist unzulässig, Wirtschaftswege für den Motorsport, die Erholung oder als Abkürzung zu nutzen. Weiterhin ist es nicht erlaubt die Wege aus gewerblichen Gründen zu nutzen, welche nicht landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Die Waldwege müssen nicht alle einzeln mit Verboten beschildert werden. Die Nutzung ist grundsätzlich per Gesetz untersagt. Befugte Personen haben, wenn dann eine Ausnahmegenehmigung (siehe Thema weiter oben). Dies können etwa Förster, Jäger oder Landwirte sein. 《zurück zur Übersicht

Mit welchen Fahrzeugen darf ich fahren?

Öffentliche und private Waldwege darf man mit Kraftfahrzeugen nur befahren, wenn es dafür einen zulässigen Grund gibt. Die pauschale Erholung oder Ausflüge ins Grüne, ob mit Auto, Motorrad, Trike oder Quads, sind, wie oben angeführt, nicht zulässig. Liegt eine Genehmigung jedoch vor, ist die Art des genutzten Fahrzeuges egal. Der Schäfer kann seine Schafe mit dem Motorrad hüten und der Landwirt kann seinen Acker, statt mit dem Traktor, auch mit dem Auto anfahren, um etwa dessen Zustand zu kontrollieren.

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Fahrzeuge ohne Motorantrieb, wie Fahrräder oder Tretroller, fallen nicht unter diese Limitierung. Mit dem Mountainbike kann man immer in den Wald so lange man auf den Wegen bleibt. Im Graubereich der Gesetzgebung sind dagegen spezielle Fahrzeuge wie Krankenfahrstühle, Elektromobile oder Segways. Hier gibt es in den meisten Bundesländern (noch) keine gültigen Regelungen. Wie beim Mountainbiken ist jedoch darauf zu achten die Wege nicht zu verlassen. 《zurück zur Übersicht

Parken und Abstellen auf Waldwegen

Interessant zu wissen ist, dass auch das Parken von Autos, Motorrädern und Anhängern auf oder am Rand von Wirtschaftswegen generell nicht erlaubt ist ohne entsprechende Genehmigung. Es wird aber meistens geduldet. Eine Genehmigung kann aber eventuell über die zuständigen Behörden oder vom jeweiligen Privatbesitzer eingeholt werden. 《zurück zur Übersicht

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vom Bundeswaldgesetz zum Landeswaldgesetz

In Deutschland ist die Nutzung von Waldwegen auf Bundesebene über Paragraf 14 des Bundeswaldgesetzes geregelt. In Absatz 2 des Paragrafen wird den Bundesländern das Recht eingeräumt, diese Regelungen länderspezifisch anzupassen. Diese Anpassungen dürfen jedoch den Rahmen des Bundeswaldgesetzes nicht aushebeln. Sie können aber weitergehende Vorschriften enthalten. Wer die Details auf Länderebene nachschlagen möchte, muss im Landeswaldgesetz des entsprechenden Bundeslandes nachsehen. Weitere Informationsquellen sind die Naturschutzgesetzgebung und die erweiterten Forstgesetze der Länder. 《zurück zur Übersicht

Nutzung von Waldwegen im Privatbesitz

In Deutschland sind etwa 50 % des Waldes in Privatbesitz. Neben einzelnen Privatpersonen zählt dazu auch Wald im Besitz von Unternehmen und Stiftungen. Im Bundeswaldgesetz ist dazu festgehalten, dass das Betreten von privaten Waldwegen auf eigene Gefahr hin passiert. Es gibt keine Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Eigentümers. Mountainbiker, Wanderer oder Reiter müssen mit einer natürlichen Umgebung rechnen. Dazu gehören Wurzeln, Unebenheiten, schlecht einsehbare Streckenabschnitte, herabfallende Äste, Feuchtigkeit, Blätter und vieles mehr. Bei einem Unfallgeschehen übernimmt der Waldbesitzer keine Haftung.

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Weiterhin ist in den Landesgesetzen gemeinhin erlaubt, dass private Waldbesitzer eine anderweitige Nutzung ihres Besitzes, nach Vereinbarung mit den Behörden, gestatten dürfen. Es ist auch möglich dafür ein Nutzungsentgeld zu erheben. Beispiele dafür sind Waldparkplätze auf privaten Grund, private Mautregelungen für die Durchfahrt des Besitzes oder auch die Erlaubnis, um auf dem Gelände zu übernachten. 《zurück zur Übersicht

öffentliche Wirtschaftswege und die Straßenverkehrsordnung

Hat man eine Genehmigung zur Nutzung von Feld-, Wald- und Wiesenwegen muss man sich dabei an die StVO halten. Aufgrund fehlender Verkehrszeichen im Wald ist die wichtigste Regel die „rechts vor links“ Regel (Paragraf 8, Absatz 1, Nummer 2 in der StVO). Auch eine vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Es gilt die Anpassung der Geschwindigkeit an den Zustand des genutzten Weges und an die Sicht- und Wetterverhältnisse. Kommt es zu einem Unfall, wird das Einzelgeschehen bewertet. Dabei werden auch die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und gegebenenfalls der Ladung in die Beurteilung miteinbezogen.

Wenn der Weg in Richtung öffentlichem Verkehrsraum verlassen wird, muss Vorfahrt gewährt werden. Hier verhält es sich ähnlich zu einer erhöhten Bordsteinkante. Kreuzen Bahnen oder andere Schienenfahrzeuge, wie etwa Draisinen auf touristisch erschlossenen Gleisen, die Wirtschaftswege, haben diese Vorfahrt gemäß Paragraf 19 der StVO. Werden die anwendbaren Verkehrsregeln nicht eingehalten und der Verstoß beweissichernd festgestellt, wird gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog geahndet. Solange die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, bleibt es bei der Ahndung meist bei einem Buß- oder Verwarngeld. Mit Gefährdung anderer wird zusätzlich ein Punkt fällig. 《zurück zur Übersicht

Strafe/Bußgeld: regelwidrige Nutzung von Waldwegen

Die regelwidrige Nutzung von Wirtschaftswegen ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit führt zu einem Buß- oder Verwarngeld. Der Strafrahmen des Strafgesetzbuchs (StGB) ist unter normalen Umständen nicht anwendbar. Es sollte Obacht gegeben werden, dass die Bußgelder nicht auf Basis der Naturschutzgesetze bestimmt werden. Dies kann eine erheblich höhere Buße nach sich ziehen. Bei Verlust von Betriebsflüssigkeiten ist man bezüglich des Natur- und Umweltschutzes schnell – bei schweren Verstößen – mit Strafzahlungen mit bis zu 25.000 Euro dabei. Diese Beurteilung kann auch beim Parken oder Abstellen von Autos und Anhängern eintreten. Vorstellbar ist hier der Verlust von Hydrauliköl und zeitgleich ein aufmerksamer Förster. Zur Erinnerung – Ein Tropfen Öl verschmutzt, je nach Art des Öls, 1,000 bis 6.000 Liter Wasser. 《zurück zur Übersicht

FAQ: die Nutzung von Wirtschaftswegen

Darf ich Feld-, Wald- und Wiesenwege mit Kraftfahrzeugen nutzen?

  • Mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde darf ich die relevanten öffentlichen Wirtschaftswege nutzen. Ohne Genehmigung begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Die Nutzung von Wirtschaftswegen auf Privatgrund bedarf einer Vereinbarung mit dem Eigentümer. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Ich fahre eine Enduro oder ein Quad und möchte Offroad durch den Wald fahren?

  • Das ist nicht erlaubt. Motorsport oder Fahrten zur Erholung stellen keine zulässige Nutzung von Waldwegen dar.

Wie hoch ist die Strafe, wenn ich es trotzdem mache?

  • Bei nachgewiesenem Verstoß können Buß- und Verwarngelder bis 120 Euro ausgesprochen werden. Wird gegen Umweltvorschriften verstoßen (etwa der Verlust von Betriebsflüssigkeiten), erhöhen sich die Bußgelder drastisch. 《zurück zur Übersicht

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Jagdschutz Schild (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Forstschutz Schild, Forstwirtschaft Schild, Jagdschutzschild, Forstschutzschild, Forstwirtschaftschild, Forstwirtschaftsschild, Forstwirtschaftschild, Forstbetriebsschild) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

Forstwirtschaft Schild / Waldwege mit dem Fahrzeug!

Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

Aber selbstverständlich hat tuningblog noch unzählige weitere Beiträge rund um das Thema Auto & Autotuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Wir möchten Euch aber auch abseits vom Tuning mit News versorgen. In unsere Kategorie Tipps, Produkte, Infos & Co greifen wir Beiträge von Auto od. Zubehör Herstellern auf. Und auch unsere Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos hat nahezu täglich neue Infos für Euch. Folgend ein paar Themen aus unserer Tuning-Wiki:

Leichtlaufreifen: umweltfreundliche Reifen der Zukunft?

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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