Sonntag , 14. April 2024
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Ist Glascoating an Autoscheiben hierzulande verboten?

Lesezeit 5 Min.

Ist Glascoating an Autoscheiben hierzulande verboten?

Getönte Fensterscheiben sind nicht nur ein optischer Hingucker, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile. Dabei gibt es verschiedene Varianten die Scheiben vom Fahrzeug abzudunkeln. Beispielsweise mittels Tönungsfolie oder auch mit sogenannten Vorsatzscheiben. Aber es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit. Und zwar mittels Bedampfen, auch Glascoating genannt. In diesem Artikel klären wir über das sogenannte Glascoating auf, verraten, welche Techniken zur Tönung der Fahrzeugscheiben verwendet werden können, was das Tönen ungefähr kostet und wie die Prüfstellen TÜV, Dekra, KüS & Co. dazu steht.

Überblick über geläufige Techniken

Ist Glascoating an Autoscheiben hierzulande verboten?

Um die Scheiben Ihres Fahrzeugs nachträglich zu tönen, gibt es, wie bereits eingangs erwähnt, mittlerweile unterschiedliche Varianten. Sehr populär sind spezielle Folien, welche in der Anwendung dem Carwrapping ähneln. Eine etwas kostspieligere Variante ist der Tausch der vorhandenen Autoscheiben. Bei dieser Varianten werden die originalen Scheiben durch (möglichst werksseitig) getöntes Glas ersetzt. Eine weitere Option ist das sogenannte Glascoating. Bei diesem in Deutschland jedoch illegalen Verfahren werden die Scheiben durch ein spezielles Farbgemisch versiegelt/bedampft. Sollten Sie die Scheiben Ihres Autos diesem Verfahren unterziehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie keine Abnahme beim TÜV bekommen.

Wie funktioniert Glascoating und warum ist es illegal?

Ist Glascoating an Autoscheiben hierzulande verboten?

Diese Tönungsvariante von Autoscheiben wird oft auch als „Floating“ bezeichnet. Auf Deutsch wird die Technik „Fluten“ genannt. Dabei werden die Scheiben entweder mit einer speziellen Polyurethandispersion, einer Mischung aus Wasser und Kunststoff, bedampft oder alternativ in ein Becken mit farbiger Flüssigkeit getaucht. Sollten Sie die Scheiben Ihres Autos mittels Glascoating behandeln lassen, wird Ihr Fahrzeug keine TÜV-Abnahme erhalten. Ganz egal was manche Anbieter im Netz behaupten. Und selbst wenn ein solcher Anbieter einen Prüfer an der Hand hat, der diese Variante der Scheibentönung einträgt, so muss es im Falle einer Kontrolle längst noch nicht rechtens sein. Spezielle Gutachten, andere Prüfer oder – im Falle eines Unfalls – die Versicherungen, können die angebliche Legalität anzweifeln und erneut überprüfen lassen. In diesem Fall kann man sich zwar eventuell auf den Prüfer berufen, der die Eintragung vorgenommen hat, jede Menge Ärger und eventuelle Bußgelder bis hin zu einer Zahlungsverweigerung durch die Versicherung sind aber sehr wahrscheinlich.

Aber warum ist das Glascoating nun verboten?

Laut Auskunft des TÜV müsste für jede einzelne, mittels Glascoating getönt Scheibe eine Laboruntersuchung gemacht werden. Eine Einzelabnahme durch die üblichen Geräte ist aufgrund einer fehlenden Zertifizierung nicht möglich. Somit ist Glascoating laut StVZO innerhalb Deutschlands nicht zulässig und Sie würden sich verkehrswidrig verhalten, wenn Sie die Scheiben des Autos auf diese Weise tönen lassen. Überlegen Sie also genau, welche Form der Tönung Sie für Ihre Scheiben verwenden wollen, um später sicher und problemlos auf den Straßen der Bundesrepublik unterwegs sein zu können.

Doch ein Gutachten für bedampfte Scheiben?

Ist Glascoating an Autoscheiben hierzulande verboten?

Aktuell gibt es im Netz 2 Unternehmen, die beide angeblich „als einziges Unternehmen in Deutschland“ die Möglichkeit bieten, die Fahrzeugscheiben auch im vorderen Bereich auf legalem Weg mittels Glascoating zu tönen. Nach der Tönung versprechen beide Unternehmen, dass man neben der Abdunkelung auch das Gutachten erhält, dass man benötigt, um die Betriebserlaubnis für die geänderten Scheiben zu erlangen. Es soll ein echtes Gutachten vom TÜV und ein Gutachten zur Erteilung der Einzelgenehmigung gemäß §15 FTV geliefert werden. Doch selbst wenn das möglich ist, fast jedes aktuelle Fahrzeug hat ab Werk bereits eine Tönung die maximal 30% Abdunkelung / Sonnenschutz entspricht. Gesetzlich muss eine Scheibe im vorderen Bereich nach der Richtlinie ECE-R43 mindestens 70% Lichtdurchlässigkeit vorweisen. Eine weitere Bedampfung sorgt dafür, dass dieser Wert unterschritten wird. Haben die werksseitigen vorderen Seitenscheibe beispielsweise 77% Lichtdurchlässigkeit, dann dürfte die Bedampfung nur weitere 7% betragen um legal zu bleiben. Ob diese 7% den Aufwand rechtfertigen und überhaupt sichtbar sind, dass darf schwer bezweifelt werden.

Spray zum Tönen der Scheiben

Übrigens: Eine Diskussion über ein Spray zum Tönen der Scheiben (Scheibentönungsspray) kann man gleich komplett vergessen. Im Bereich der hinteren Seitenscheiben sowie der Heckscheibe ist das eventuelle Bedampfen/Fluten unter Umständen eintragbar. Früher gab es für solche Sprays sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Einzelabnahme. Der Prüfer hat dann sein Siegel aufgebracht und fertig. Diese problemlosen Zeiten sind allerdings vorbei. Uns ist aktuell keine Möglichkeit bekannt ein solches Spray legal auf irgendwelche Scheiben am Fahrzeug aufbringen zu dürfen um dann mittels Einzelabnahme legal damit auf den Straßen unterwegs sein. Den coolen Style diverser US-Fahrzeuge mit rundum abgedunkelten / bedampften, Frontscheiben und Seitenscheiben gibt es auf legale Art und Weise hierzulande nicht!

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Glascoating (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Floating, Metallisieren, Nano Tönung, Polarisationsfilter, Photochrom Filter, Autoscheiben Fluten, Autoscheiben Tauchen, Autoscheiben Bedampfen, Metall-bedampfen, Titan-bedampfen, Chrom-bedampfen, Silber-bedampfen, Silizium-Titanium Bedampfen) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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