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Das Kurzgutachten zur Beurteilung von Bagatellschäden!

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 17. Februar 2023 um 12:14 Uhr

Das Kurzgutachten zur Beurteilung von Bagatellschäden!

Bei einem sogenannten Kurzgutachten für Kraftfahrzeuge wird das jeweilige Fahrzeug, in der Regel meist nach einem Unfall, von einem staatlich geprüften KFZ-Sachverständigen überprüft. Ursächlich für ein solches Gutachten sind in der Regel kleinere Unfälle oder Parkdelikte, also sogenannte Bagatellschäden, welche meist als unerheblich klassifiziert werden und unter der Bagatellschadengrenze liegen. Zur Erstellung des Kurzgutachtens werden vom Sachverständigen alle relevanten Beweise, wie auch bei einem normalen Gutachten, aufgenommen und in Wort und Bild dokumentiert. Aufgrund der detaillierten Aufnahme des Fahrzeugzustandes, können die anfallenden Reparaturkosten vom Sachverständigen in weiterer Folge hochgerechnet werden. Sie können sich durch ein Kurzgutachten also absichern und auch im Nachhinein entstandene Schäden nachweisen.

Vorteile vom KFZ-Kurzgutachten?

Das Kurzgutachten zur Beurteilung von Bagatellschäden!

Ein Kurzgutachten dient in erster Linie der Sicherung aller Beweise und Schäden, welche der Unfall mit sich gebracht hat. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag, werden bei einem Kurzgutachten nicht nur alle festgestellten Schäden, sondern auch der jeweilige Schadensumfang exakt dokumentiert. Sollten bei der späteren Reparatur des Fahrzeuges weitere Mängel festgestellt werden, oder kommt es aufgrund des Unfalls zu einem Gerichtsverfahren, kann auf Basis des Kurzgutachtens von einem Sachverständigen auch ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden. Diese Möglichkeit ergibt sich aber nicht, wenn Sie nach dem Unfall nur einen Kostenvoranschlag eingeholt haben. Für einen Kostenvoranschlag spricht jedoch, dass viele Werkstätten im Zuge der Beauftragung mit der Reparatur die durch die Erstellung des Kostenvoranschlages entstandenen Gebühren wieder gutschreiben. Sollten Sie sich die Schadenssumme jedoch auszahlen lassen wollen, vergewissern Sie sich immer, dass die gegnerische Versicherung für den Kostenvoranschlag haftet und ziehen Sie eventuelle Positionen wie die MwSt. oder Kosten für einen Mietwagen vorsorglich ab.

Welche Kosten entstehen für das Kurzgutachten?

Das Kurzgutachten zur Beurteilung von Bagatellschäden!

Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Kurzgutachtens nicht sehr viel höher als die Kosten für einen Kostenvoranschlag. Generell setzen sich die Kosten für ein solches Gutachten aus einer allgemeingültigen Grundgebühr, sowie den Gebühren für die Erstellung von Lichtbildern zusammen. Zusätzlich werden vom Gutachter auch Porto-, Schreib- und Telefonkosten in Rechnung gestellt. In Einzelfällen können auch Fahrtkosten verrechnet werden. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem vollumfänglichen KFZ-Schadengutachten? Grundlegend unterscheidet sich ein Kurzgutachten nur in ein paar wenigen Punkten von einem umfangreichen Schadengutachten.

Bei beiden Gutachten werden eventuelle Reparaturkosten inklusive Materialkosten und Arbeitszeit errechnet, der Gesamtzustand des Fahrzeuges dokumentiert, Vor- und Altschäden aufgenommen, der jeweilige Schaden anhand von Bildern dokumentiert, die Reparaturwürdigkeit bzw. der Wiederbeschaffungswert angeführt und eventuelle Mängel aufgezeigt, welche zu weiteren Reparaturen führen könnten. Zusätzlich werden bei einem vollständigen Schadengutachten im Gegensatz zu einem Kurzgutachten aber noch die Wertminderung und der Restwert des Fahrzeuges, sowie die Nutzungsausfallentschädigung und die aktuelle Fahrfähigkeit des Fahrzeuges dokumentiert.

Zusammengefasst die wichtigsten Infos:

  • Kurzgutachten sind grundsätzlich für die Beweissicherung auch bei Bagatellschäden in Höhe von ca. 750 € gedacht (kleinere Unfälle, Parkrempler etc.)
  • Kurzgutachten dient zur Absicherung und Dokumentation
  • Übernahme der Gutachterkosten wird häufig durch die gegnerische Versicherung abgelehnt
  • Kosten orientieren sich nach dem Umfang des Schadens
  • Kurzgutachten hat eine höhere Aussagekraft
  • Kurzgutachten ist die Basis für ein beweissicherndes Schadengutachten im Falle eines Rechtsstreits
  • Kurzgutachten kann auch erstattungsfähig sein wie das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit einem Urteil vom 30. Dezember 2013 (AZ: 18 C 329/13) entschieden hat – im konkreten Fall ging es um eine Reparaturkalkulation in Höhe von 76,76 Euro

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

5 Kommentare

  1. Ich wusste nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, ein Gutachten vor Ort sogar für kleine Schäden zu beauftragen. Ich hätte schon paar Mal starke rissen auf meinem Auto bekommen, musste aber alles selbst reparieren. Nächstes Mal werde ich es bestimmt tun, um meine 750 Euro zu sparen. Auf der Suche nach weiteren Infos bin ich auf diese Seite gestoßen: autolackiererei-frank

  2. Ich hatte letztens einen kleinen Auffahrunfall, aber es gab keine wirklich sichtbaren Schäden. Ein Freund hat mir zur Sicherheit ein Kurzgutachten empfohlen und ich bin rückwirkend wirklich dankbar, dass ich es machen lassen habe. Im Notfall habe ich nun eine Basis für ein beweissicherndes Schadengutachten im Falle eines Rechtsstreits.

  3. Jan Dijkstra

    Gut zu wissen, dass ein Kurzgutachten eine höhere Aussagekraft hat. Mir ist jemand in die Front meines Wagens gefahren und stehe jetzt mit einem Schaden da. Am besten suche ich mir erstmal einen Kfz-Unfallgutachter, um den Schaden festzustellen.

  4. Gut zu wissen, dass bei einem Gutachten nicht nur der Schaden ausgewertet, sondern auch der Gesamtzustand des Fahrzeuges dokumentiert wird. Ich habe meinem Bruder gestern mein Auto geliehen und dabei einen Unfall verursacht, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde. Wir werden uns morgen einen guten Kfz-Sachverständigen suchen.

  5. Tuula Lipponen

    Gut zu wissen, dass ein Kurzgutachten in erster Linie dazu dient, alle Beweise und Schäden zu sichern. Als ich heute von der Arbeit kam, habe ich einen Lackschaden an meinem Wagen festgestellt. Um den genauen Schaden nun festzustellen, suche ich mir nächste Woche einen zuverlässigen Kfz-Gutachter.

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