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Schick aber selten erlaubt – das Klebekennzeichen am Auto!

Lesezeit 4 Min.

Schick aber selten erlaubt – das Klebekennzeichen am Auto!

Ein Klebekennzeichen am Auto zu verwenden klingt verlockend. Das Anschrauben eines herkömmlichen Kennzeichenhalters entfällt und auch optisch kann ein flexibles Klebekennzeichen bei einigen Modellen ansprechender wirken, als ein normales, starres Kfz-Kennzeichen. Besonders dann wenn es eventuell noch eine verkleinerte Variante ist. Es bedarf jedoch bestimmter Voraussetzungen, um ein Kennzeichen kleben zu dürfen.

Kennzeichen müssen Vorgaben entsprechen

Schick aber selten erlaubt – das Klebekennzeichen am Auto!

Kfz-Kennzeichen müssen an jedem Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt angebracht sein. Und das vorne und hinten, nach festen Vorgaben angeschraubt, gut sichtbar, lesbar und sie müssen mit einer gültigen Prüfplakette versehen sein. Dies ist vor allem für die Behörden wichtig, um auf Blitzer Fotos oder Kameraaufnahmen den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren, oder bei Verkehrskontrollen schnell alle wichtigen Informationen zu Fahrzeug und Halter abrufen zu können. Aber auch für den einzelnen Verkehrsteilnehmer bietet das Kennzeichen eine Sicherheit. So kann sich jeder Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer das Kennzeichen eines flüchtigen Unfallgegners notieren, um eine Strafanzeige zu stellen. Um sicherzustellen, dass dies im Notfall möglich ist, müssen Kennzeichen bestimmten Vorgaben entsprechen. Sie dürfen nicht spiegeln, nicht verschmutzt und sie müssen immer lesbar sein. Ein KFZ-Kennzeichen darf auch nicht in irgendeiner Weise verdeckt sein. Das schließt auch aus, diverse Folien, Glas oder andere Abdeckungen anzubringen, außer diese sind zuvor ausdrücklich genehmigt worden. Die Fläche des Kennzeichens muss reflektierend sein und den aktuellen DIN-Normen entsprechen sowie über DIN-Prüf- und Überwachungszeichen inklusive Registernummer verfügen.

Wer erhält die Genehmigung für ein Klebekennzeichen?

Schick aber selten erlaubt – das Klebekennzeichen am Auto!

Auf Klebekennzeichen fehlt normalerweise das amtliche Prüfsiegel. Daher ist es kein Ersatz für ein normales Nummernschild und darf nicht nach Lust und Laune ausgetauscht und am Fahrzeug angebracht werden. Es ist nur in Ausnahmefällen, mit einer Sondergenehmigung erlaubt und erhält dann auch ein Prüfsiegel der Behörde. Ästhetische Gründe sind hierbei nicht Grund genug, um eine Sondergenehmigung für ein Klebekennzeichen zu erhalten. Zumeist sind es technische Gründe, die vorliegen müssen. Ein Beispiel für einen technischen Grund, der gegen die Verwendung von herkömmlichen Kfz-Kennzeichen sprechen würde: Es handelt sich um einen Oldtimer oder Sportwagen, an dem aufgrund der Position des Kühlergrills das Anschrauben eines Kennzeichens beispielsweise zur Überhitzung des Motors führen würde.

Fazit zum Thema Klebekennzeichen

Erlaubt sind Klebekennzeichen in Deutschland nicht. Wer jedoch ein sehr besonderes Modell sein Eigen nennen darf, kann sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde darüber informieren, ob ein Kennzeichen ausnahmsweise aufgeklebt werden darf. Dafür müssen jedoch triftige Gründe vorliegen, etwa dass durch ein normales Kennzeichen ein Schaden am Fahrzeug entstehen könnte. Sobald die Verwendung genehmigt ist, kann ein Klebekennzeichen bei verschiedenen Anbietern im Internet bestellt werden. Wenn ein Klebekennzeichen verwendet wird, ohne dass zuvor eine Sondererlaubnis eingeholt wurde, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet und bestraft. Die neuen E-Scooter sind übrigens die einzigen Verkehrsteilnehmer, die auf ein Klebekennzeichen zurückgreifen müssen, da es nicht möglich ist, an ihnen ein Kennzeichen anzuschrauben.

Schick aber selten erlaubt – das Klebekennzeichen am Auto!

zusammenfassend noch einmal die wichtigsten Infos:

  • nur erlaubt, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt wurde
  • Sondergenehmigung/Ausnahmegenehmigung nur, wenn technische Gründe gegen die Verwendung normaler Kennzeichen sprechen
  • Strafe: Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs oder Urkundenfälschung ist denkbar)
  • Klebekennzeichen nur legal, wenn gültiges Prüfsiegel aufgebracht ist
  • ästhetische Gesichtspunkte spielen keine Rolle
  • Klebekennzeichen sind im Moment keine legale und in Deutschland zulässige Alternative

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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