Sonntag , 14. April 2024
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Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

Lesezeit 6 Min.

Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

In vielen Filmen werden Autos spektakulär inszeniert. Fans sind davon teilweise dermaßen begeistert, dass sie die in den Serien / Filmen gezeigten Fahrzeuge in der Realität nachbauen möchten. Hier gilt es aber einiges zu beachten, denn nicht alles ist erlaubt – zumindest, wenn Sie das Fahrzeug auch auf öffentlichen Straßen bewegen wollen. Vielen ist die Verfolgungsjagd zwischen einem Ford Mustang GT 390 und einem Dodge Charger im Film „Bullitt“ aus dem Jahre 1968 sicherlich im Gedächtnis geblieben und das nicht zu Unrecht: schließlich geht die spektakuläre Jagd zwischen den zwei Fahrzeugen im Film über zehn Minuten lang. Dem Mustang verhalf der Blockbuster zu richtiger Berühmtheit und sicherte ihm den Status des Kultwagens. Dieser Effekt war so groß, dass Ford selbst im Jahre 2018 auf die Idee kam, eine Bullitt-Sonderserie auf Basis des aktuellen Mustangs zu bauen.

das Replika-Filmauto

Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

Die Bullitt-Sonderserie entspricht jedoch keineswegs der Norm: in der Regel werden solche Nachbauten und neue Interpretationen nicht von den Herstellern direkt produziert. So gibt es zum Beispiel den Dodge Monaco aus dem Film „Blues Brothers“ oder auch die innovativen Fahrzeuge von James Bond (fast) nur in den jeweiligen Filmen. Eine Ausnahme ist der 2020 Aston Martin DB5 Goldfinger, der auch direkt von Aston Martin gefertigt wird und eine Hommage an den DB5 von James Bond (Sean Connery) aus dem Film „Goldfinger“ aus dem Jahr 1964 ist. Doch der DB5 ist nicht straßenzugelassen. Schlechter sieht es dagegen mit dem DeLorean DMC-12 aus dem Film „Zurück in die Zukunft„, dem GMC Vandura vom A-Team oder K.I.T.T. aus der Serie „Knight Rider“ aus. Die baut bisher kein Hersteller nach. Wer sich für diese Fahrzeuge begeistert und ein solches unbedingt selbst fahren möchte, muss es selbst nachbauen, wobei jedoch ein paar Punkte beachtet werden sollten.

Diese Vorschriften gelten für Umbauten und das Fahren solcher Umbauten!

Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt selbstverständlich, dass alle Autos, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, konform mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sein müssen. Das gilt natürlich auch für solche Filmrepliken – es sei denn Sie wollen diese lediglich auf privaten Grundstücken fahren. Abweichungen aus welchen Gründen auch immer sind für die Straße nicht zulässig. Sie dürfen mit einem Fahrzeug nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn es durch die entsprechenden Umbauten nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis, kurz BE, kommt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Art des Fahrzeugs oder das Abgas– und Geräuschverhalten ändert. In vielen Fällen ist aber mittels Einzelabnahme von einem Kfz-Sachverständigen, einer Prüfstelle oder einem Überwachungsverein, einiges möglich.

Was darf aufgeklebt werden?

Zwar ist das Bekleben mit Folien grundsätzlich erlaubt, jedoch darf die verwendete Folie nicht zurückstrahlend, retroreflektierend oder spiegelnd sein. Dadurch wird eine Störung des Signalbilds im Straßenverkehr verhindert. Eine historische schwarz-weiße Lackierung mit einem Polizei-Stern (Bluesmobil) sei hingegen problemlos möglich. Was allerdings nicht erlaubt ist, ist der verbaute Rahmenschutz – zumindest nicht in Deutschland. Auch die Verwendung einiger Symbole ist nicht rechtens, so dürfen zum Beispiel historische Darstellungen von Einsatzfahrzeugen nicht mit den aktuellen verwechselt werden. So ist beispielsweise der Schriftzug „Police“ nicht erlaubt – obwohl Fahrzeuge mit einem solchen Schriftzug kaum anzutreffen sind. Das liegt daran, dass es vor allem in der Nähe von amerikanischen Kasernen Patrouillen der sogenannten „Military Police“ gibt, zu denen dann eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Auch ein funktionierendes Blaulicht einer Sondersignalanlage ist nicht erlaubt.

Änderungen mit einem Kfz-Sachverständigen abklären

Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

Bevor Sie damit beginnen, ein Auto nach einer Filmvorlage umzubauen, sollten Sie bereits im Voraus die geplanten Umbauten mit einem Kfz-Sachverständigen besprechen. Außerdem müssen eventuelle urheberrechtlich geschützte Zeichen, Schriftzüge oder Symbole beachtet werden. Sie haben zwar keine Relevanz für die Straßenzulassung, dafür können sie zivilrechtliche Folgen haben, wenn sie ohne Erlaubnis genutzt werden. Selbstverständlich sind eingebaute Waffen und sonstige Gadgets wie Flammenwerfer oder Geschosse verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit extrem hohen Bußgeldern und harten Strafen rechnen. Solche Vorrichtungen können höchstens als Attrappen verbaut werden. Aber auch hier gilt es darauf zu achten, dass auch die Attrappe nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und eventuell mittels teurer Einzelabnahme abgenommen werden muss.

die Art und Weise entscheidet über die Machbarkeit

Ein Replika-Filmauto auf der Straße fahren: Was ist erlaubt?

Je nach Auto ist dann der Aufwand und die Chance auf einen Erfolg unterschiedlich. Sicherlich dürfte es im Bereich des Machbaren sein, die leuchtend roten Felgen samt allen anderen Änderungen vom A-Team Bus eingetragen zu bekommen. Deutlich schwieriger wird es wohl aber werden einen Fluxkompensator (Fusionsreaktor) am DeLorean DMC-12 genehmigt zu bekommen. Zu scharfkantig und teils störend sind die Bauteile am äußeren der Karosserie. Übrigens: Wer einen historischen Ford Mustang GT 390 Fastback, wie er im Film Bullitt vorkommt, kaufen möchte, für den wird das ein äußerst teurer Spaß. Die Preise fangen hier bei 55.000 Euro an und auch wenn Sie lediglich an der neuen Interpretation aus dem Jahre 2018 interessiert sind, kostet das (sofern Sie überhaupt ein Exemplar finden) mindestens 53.000 Euro.

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Replika Filmauto (weitere Bezeichnungen/Stichworte sind: Replika Filmfahrzeug, Replika Filmauto, Replika Kfz, Replica Filmauto, Replica Filmfahrzeug, Replica Filmauto, Replica Kfz) aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Pierre Durand

    Vielen Dank für den Beitrag zur Nutzung von Replika-Autos im Straßenverkehr. Mein Onkel möchte sein Filmauto für den Alltag nutzen und benötigt deshalb einen Sachverständigen für KFZ-Bewertung. Gut zu wissen, dass der verbaute Rahmenschutz in bestimmten Ländern nicht gestattet ist.

  2. luckily only germany is that strict

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