Dienstag , 23. April 2024
Menu

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 30. Mai 2022 um 02:10 Uhr

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Kaum ein Auto hat sie nicht – getönte Seitenscheiben und Heckscheiben. Sogar ab Werk kann man abgedunkelte Scheiben im hinteren Bereich ordern und positiver Nebeneffekt, neben der schicken Optik, ist natürlich die Tatsache, dass sich das Fahrzeug deutlich weniger aufheizt. Doch günstig ist die Tönung nicht. Ein großer Kombi kann da schon locker 500 € und mehr kosten, wenn durch ein professionelles Unternehmen die Scheiben abgedunkelt werden. Doch worauf gilt es eigentlich zu achten? Was sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Scheibentönung? Wir haben uns schlau gemacht. Ps. Wir werden in diesem Artikel aber nicht auf das Thema Sonnenblendstreifen eingehen, diese Rubrik haben wir bereits behandelt

rechtlich schwierig – das Glascoating

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Nehmt Ihr Änderungen an den Scheiben vor, so muss das im Einklang mit dem Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sein. Die Frontscheibe muss dazu aus Verbundglas sein. Dieses besteht aus zwei, wenige Millimeter starken Glasscheiben, die mittels Kunststofffolie aus Polyvinylbutyral (PVB) miteinander verbunden sind. Das Verbundglas zerspringt bei einem Einschlag auf der Frontscheibe oder einem Unfall nicht. Die anderen Scheiben sind zumeist aus Sicherheitsglas. Wichtig ist der nötige Durchblick. § 40 StVZO sagt aus, dass die Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, frei und klar bleiben müssen.

Tipp: So wird Tönungsfolie entfernt – KLICK!

Eine Tönung durch zu dunkle oder verzerrende Folierungen ist nicht erlaubt. Das Tönen der vorderen Scheiben ist deshalb in der Regel nicht zulässig. Es kann aber zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben eine durchsichtige Folie anzubringen. So eine Folie dient in erster Linie dem Schutz, da bei einem Unfall hier das Glas, ähnlich wie beim Verbundglas, bei einem Bruchschaden nicht splittert, sondern zusammengehalten wird. Die Windschutzscheibe darf allerdings NICHT mit dieser durchsichtigen Folie beklebt werden.

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

wie dunkel dürfen die Scheiben sein

Tönt man die Autoscheiben, so soll dies sicher dem Sonnenschutz dienlich sein. Aber auch die Optik spielt in der Tuningszene eine große Rolle. In erster Linie muss die ausgewählte Tönungsfolie aber mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) versehen sein. Jede getönte Scheibe muss dabei das Prüfsiegel auf der Folie eingeprägt haben. Die eingeprägte Nummer muss nach der Anbringung von außen gut sichtbar sein.

  • Tönungsfolie beim Auto immer nur innen anbringen
  • Tönungsfolie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, angebracht werden (i.d.R. alle Scheiben hinter der B-Säule)
  • Folie und Scheibeneinfassung oder Gummidichtung müssen einen Mindestabstand von einem Millimeter haben
  • ABG-Nummer muss von außen erkennbar sein
  • Leuchtbereich der zusätzlichen dritten Bremsleuchte freilassen
  • Fahrzeug benötigt einen zweiten Außenspiegel

Sind Scheiben bereits ab Werk getönt, muss eine Bauartgenehmigung in Form eines Prüfzeichens (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung) auf dem Fensterglas sichtbar sein. Plexiglasscheiben sind übrigens nach aktuellem Stand der Dinge verboten.

zusätzliche Tönungen an den Seitenscheiben vorn sind verboten

Nahezu jedes aktuelle Fahrzeug hat ab Werk bereits eine Tönung, die maximal 70 % Lichtdurchlass ermöglicht. Eine weitere Tönungsfolie sorgt dafür, dass dieser Wert unterschritten wird. Selbst eine Sicherheitsfolie hat keine 100 % Durchlass, sondern nur ca. 90 %. Man kann also nicht pauschal sagen, ob der Verbau erlaubt ist. Nimmt man an, dass eine werksseitige vordere Seitenscheibe 77 % Lichtdurchlässigkeit hat (was viel ist), so muss man die 10 % Tönung der Sicherheitsfolie abziehen und kommt dann auf einen Wert von 67 %, was die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen lässt. Im Zweifel muss man eine lichttechnische Messung (bei einer Einzelabnahme durch ein zugelassenes Prüfinstitut) durchführen, um zu prüfen, ob die maximal zugelassene Tönung eingehalten wird. Und rechtlich schwierig ist auch das sogenannte Glascoating. Zwar kann man durchaus Prozent-genau die Tönung einstellen, zu bedenken gibt es dennoch eine Menge. Deshalb haben wir uns sogar mit einem ausführlichen Bericht mit dem Thema Glascoating auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt aber: Zusätzliche Tönungen an den Seitenscheiben und der Windschutzscheibe sind verboten!

alles schwarz ist schick – aber verboten

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

zusammenfassende Infos zum Thema Scheibentönung:

  • Neben schicker Optik dienen getönte Scheiben als Blend- und Sonnenschutz.
  • Die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen eingehalten werden.
  • Autoscheiben tönen ist eingeschränkt möglich
    – die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden
    – Tönungsfolien sind nur an den hinteren seitlichen Scheiben und auf der Heckscheibe erlaubt.
    – Die Frontscheibe darf nur eine höchstens 10 cm breite Tönungsfolie am oberen Scheibenrand besitzen.
  • Änderungen an den Scheiben von Fahrzeugen sind unter Beachtung von Paragraf 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erlaubt
    – “Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
  • Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, müssen klar bleiben.
  • Ist das Sichtfeld durch Umbauten und Veränderungen zu stark eingeschränkt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen.

Bußgeldtabelle: Autoscheiben tönen!

Tatvorwurf Strafe Punkte
Fahren bei eingeschränkter Sicht 10 €
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgelegt 10 €
nicht vorschriftsmäßiges Auto 25 €
… Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 € 1
  • Das Tönen der vorderen Scheiben ist in der Regel unzulässig.
    – eventuell kann an den vorderen Seitenscheiben eine klare, durchsichtige Folie verbaut werden (Schutzfolie)
  • Die Windschutzscheibe darf nicht mit einer durchsichtigen Folie beklebt werden.
  • Scheiben ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) dürfen getönt werden.
  • maximal darf ein 10 cm breiter Tönungsfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe verbaut werden (nur mit Bauartgenehmigung / ABG)
  • Die ABG-Nummer muss auf den Folien eingeprägt und nach der Anbringung von außen einsehbar sein.
  • Eine Tönungsfolie darf immer nur von der Innenseite an den Scheiben angebracht sein.
  • Zwischen Folie und Scheibeneinfassung oder Gummidichtung muss ein Mindestabstand von einem Millimeter vorhanden sein.
  • Es gibt unterschiedliche Folien. Meist gibt es unterschiedliche Tönungsgrade (lichtundurchlässig ca. 90 %) bis hin zu leicht tönenden Folien (ca. 60 % Reduzierung des Lichteinfalls) oder mehr.
  • Alternativ gibt es auch spiegelnde Folierungen. (dunkeln in der Regel besonders stark ab / bis zu 98 %)

Vorteile und Nachteile einer Scheibentönung

  • Vorteile: starker UV-Schutz (bis 99 %), Schutz vor extremer Hitzebildung, Schutz bei Bruch der Scheibe.
  • Nachteile: je nach Stärke der Folie nur noch schlechte Sicht aus dem Fahrzeug.

Scheiben tönen ohne Folie?

Möglich ist das legal nur dann, wenn die Autoscheiben gegen bereits getönte werksseitige Scheiben ersetzt werden. Und es ist von großer Bedeutung, dass für neue Autoteile eine Bauartgenehmigung vorhanden ist. Die Bestimmungen haben zudem EU-weit Gültigkeit. Die Bauartgenehmigung ist in der Regel mittels eingeprägten Prüfzeichen (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile) auf dem Fensterglas sichtbar im unteren Teil einer Scheibenecke. Plexiglasscheiben dürfen übrigens nicht eingebaut werden. Sie erfüllen nicht die Anforderungen von Sicherheitsglas.

Tutorials zum Scheibentönen mittels Folie

Tutorials zum Scheibentönen mittels Macrolon-Acrylglas Vorsatzscheiben

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen. Unser Tuning-Magazin hat noch zig tausend weitere Tuning-Berichte auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Oder interessiert Euch speziell unsere Kategorie Tipps, TÜV, Dekra, Rechtliches & Co? Dann ist der folgende Auszug bestimmt genau das richtige, oder?

E-Ink-Kennzeichen statt Blechschild – in Sacramento erlaubt

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Individualität – Apple iOS 12 bringt jetzt Navi-Apps ins Auto

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Tipp: Sonnenblendstreifen erlaubt? Wir sagen es Euch!

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Tuninginfo: Was darf man am Auto und was darf man nicht

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Noch immer aktuell – Verkaufsverbot für Zubehör ohne ABE?

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

Nie in Serie – BMW M-Modelle der Vergangenheit

Tipp: Scheibentönung – Was ist erlaubt und was nicht?

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem Laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert, sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Ich denke über eine Scheibenverdunklung nach. Gut zu wissen, dass man die vorderen Scheiben nicht tönen darf, da das Sichtfeld des Fahrers klar bleiben muss. Ich werde mich bei der Scheibenverdunklung deshalb auf die hinteren Fenster beschränken.

  2. Tengo un BMW 328 207 y ya me multaron por que los vidrios estan polarization pero me di cuenta que son asi de fabrica y cada ventana trae este estiker grabado BMW dentro de un circulo despues dice : PILKINGTON 43R-001582 AS2M3240D0T682 E000199 E1 dentro de un circulo tambien y CCC dentro de un circulo tambien , Que singnifica esto , Por favor me urge respuesta por que si es lo que dice que el vidrio viene asi de fabrica me anulan la multi de 500 pesos

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert