Mittwoch , 24. April 2024
Menu

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 2. April 2021 um 09:16 Uhr

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Das Tönen von Licht abseits der zulässigen Farben – nach vorn und für die Rückfahrleuchte weiß, nach hinten rot, Blinker gelb – ist in Deutschland nicht zulässig. Es gibt verschiedenste Möglichkeiten des optischen Tunings mit Licht, deren Grenz- und Ausnahmefälle wir hier betrachten wollen.

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)
beliebt ist das Lasieren der Rückleuchten – aber verboten

Möglichkeiten des Scheinwerfer-Tunings

Beim Scheinwerfer-Tuning gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nach- und Aufrüstung, zu denen zum Beispiel die Devil Eyes gehören. Das sind LED-Tagfahrlichter mit einem Streifen von weißen LEDs und manchmal auch integrierten Nebelscheinwerfern, die wie ein böser Blick aussehen. Entscheidend für die Genehmigung ist zunächst, dass das Licht weiß bleibt. Die Scheinwerfer müssen zudem eine E-Nummer tragen und dementsprechend über eine Bauartgenehmigung verfügen. Manchen Fahrern genügen die weißen Teufelsaugen nicht, sie möchten die große LED gegen farbige Leuchten austauschen.

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)
Devil Eyes Scheinwerfer in Rot

Bevorzugt sollen diese rot sein, um den Effekt der Teufelsaugen zu verstärken. Das ist laut StVZO nicht zulässig. Vorwärts sind – siehe oben – nur weiße Beleuchtungseinrichtungen zulässig. Wer dagegen verstößt, zahlt bei jeder Polizeikontrolle ein Bußgeld und verliert die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und den Versicherungsschutz. Es gibt hiervon eine genehmigungspflichtige Ausnahme: Nebelscheinwerfer können gegebenenfalls hellgelb leuchten, wofür aber eine Änderungsabnahme nötig ist.

LED-Tuning zum Angel-Eyes-Scheinwerfer

Die Angel-Eyes sind eine Kombination von Tagfahrleuchte und rundherum leuchtendem Ring (dem “Heiligenschein“, daher der Name), manchmal ist noch ein Nebelscheinwerfer integriert. Mit Bauartgenehmigung und E-Nummer sind sie zulässig. Wichtig zu wissen: In diesem Fall dürfen die Nebelscheinwerfer nicht am Tag ohne Nebel eingeschaltet werden, weil sie sehr hell sind – erst recht nicht dann, wenn sie leicht gelb leuchten. Ein Verstoß hiergegen wird mit relativ hohen Geldbußen geahndet.

Farbige Folierung der Scheinwerfer oder farbige LEDs

Entweder mit farbigen Folien bzw. Lacken oder (seltener) mit farbigen LEDs individualisieren manche Fahrer auf eigene Faust diverse Lichter an ihrem Fahrzeug. Eine seriöse Tuning-Werkstatt würde so einen Auftrag ablehnen. Diese Variante der Lichtmanipulation ist streng verboten. Die Fahrer verkleben dabei die Scheinwerferflächen mit farbigen Spezialfolien. Die StVZO besagt eindeutig, dass

  • keine anderen Farben als die oben genannten (weiß, rot, gelb zum jeweiligen Zweck) zulässig sind,
  • eine Veränderung weder durch Glühlampen noch durch Lacke oder Folien erfolgen darf sowie
  • die vorgesehene Lichtdurchlässigkeit der Lichtquellen erhalten bleiben muss.

Es drohen Verwarngelder sowie der Verlust von Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Die Fahrer sollten sich von dieser Idee verabschieden. Ihre Tuning-Werkstatt berät sie sehr gern zu den legalen Optionen des optischen Tunings, die sehr viel hergeben.

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)
Scheinwerfer folieren ist verboten

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

tuningblog.eu hat noch jede Menge anderer Artikel rund um das Thema Auto & Tuning auf Lager. Wollt Ihr sie alle sehen? Klickt einfach HIER und schaut Euch um. Aber auch über geplante Gesetze, Verstöße, aktuelle Regelungen oder dem Thema Prüfstelle möchten wir Euch regelmäßig informieren. Alles dazu findet ihr in der Kategorie Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos„. Folgend ein Auszug der letzten Infos dazu:

LED-Scheinwerfer nachrüsten: Das muss beachtet werden

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Licht ins Dunkel – Modifikationen an der Beleuchtung

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Viele Tuningparts haben sie – was ist eine Teilegenehmigung?

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Wichtig um legal zu bleiben – was ist die EG-Typgenehmigung?

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Legales Tuning? Dann ist die ECE-Genehmigung ist Pflicht!

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

Kennt ihr die UNECE-Regelungen? Wir haben die Infos!

Gratwanderung – Scheinwerfer tönen (rechtliche Bestimmungen)

„tuningblog.eu“ – zum Thema Autotuning und Auto-Styling halten wir Euch mit unserem Tuning-Magazin immer auf dem laufenden und präsentieren Euch täglich die aktuellsten getunten Fahrzeuge aus aller Welt. Am besten Ihr abonniert unseren Feed und werdet so automatisch informiert sobald es zu diesem Beitrag etwas Neues gibt, und natürlich auch zu allen anderen Beiträgen.

Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert