Wenn Du einen Kennzeichen-Aufkleber für das Nummernschild nutzen möchtest, dann solltest Du wissen, dass das in der Tuning-Szene zwar gerne versucht wird, aber leider verboten ist. Wir klären Dich nachfolgend auf, mit welchen amtlichen Aufklebern ein Autokennzeichen versehen ist und erläutern, warum auch schwarze Aufkleber verboten sind. Das Bekleben eines Kfz-Kennzeichen kann mit Bußgeldern geahndet werden. Das Kennzeichen muss stets lesbar sein und bleiben, schließlich dient es zur Fahrzeug-Identifikation.
Aufkleber auf dem Kennzeichen
Das Autokennzeichen ist wie ein amtliches Dokument und muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Du darfst das Kennzeichen grundsätzlich nicht verändern. Du darfst selbstverständlich auch keine Kennzeichen selbst drucken. Autokennzeichen werden durch eine Firma, die dafür zugelassen ist, hergestellt. Die so produzierten Kennzeichen müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Plakette erhalten. Das hintere Kennzeichen muss dabei mit einer gültigen TÜV-Plakette versehen werden. Die Plakette der Kfz-Zulassungsstelle und die TÜV-Plakette sind die einzig erlaubten Aufkleber auf einem Deutschen Autokennzeichen.
Aufkleber des Bundeslandes und TÜV-Plakette
Die TÜV-Plakette ist den meisten Menschen bekannt und gehört selbstverständlich auf ein Autokennzeichen. Der andere, erlaubte „Aufkleber“ ist die Stempelplakette. Diese variiert je nach Bundesland, denn diese besitzt das Wappen vom jeweiligen Bundesland und gibt die Zulassungsbehörde wieder.
Weitere Aufkleber auf dem Kennzeichen
Weitere Aufkleber, die amtlich erlaubt sind und den Kfz-Inhaber zum sofortigen Handeln zwingen sollen, sind rote Aufkleber. Ein roter Aufkleber wird angebracht, wenn ein abgemeldetes Kfz im öffentlichen Verkehrsbereich steht. Ein abgemeldetes Kfz ist ein sogenannter verkehrsfremder Gegenstand und muss aus dem öffentlichen Verkehr entfernt werden. Der Kfz-Besitzer erhält eine Frist, die er einhalten muss, da sonst das Kfz entfernt wird.
Weiterer Aufbau des Kennzeichens
Das Kfz-Kennzeichen besitzt, neben den genannten Aufklebern und der Identifikationsziffern auch noch das Eurokennzeichen. Das Eurokennzeichen ist anhand des blauen Feldes auf der linken Kennzeichenseite zu erkennen. Das Eurokennzeichen zeigt einen Sternenkranz als EU-Symbol. Des Weiteren befindet sich unter dem Sternenkranz das jeweilige Länderkennzeichen, was in Deutschland ein D ist. Seit November des Jahres 2000 existiert das Eurokennzeichen.
Nicht amtliche Aufkleber sind verboten
Wer selbst Aufkleber auf dem Kfz-Kennzeichen anbringt, der sollte wissen, dass das – wie bereits eingangs erwähnt – verboten ist. Selbst das EU-Feld mit anderen Aufklebern, wie beispielsweise schwarzen Exemplaren, zu versehen, ist verboten. Im Tuningbereich sind teilweise schwarze EU-Felder zu finden, die zwar das D für Deutschland sowie die EU-Sterne besitzen, aber dennoch im öffentlichen Straßenverkehr verboten sind. Die Autokennzeichen müssen wie ein amtliches Dokument behandelt werden, das einheitlich sein muss und dessen Veränderung illegal ist. Wer sich nicht an das Verbot hält und dennoch Aufkleber anbringt, der muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Es ist ratsam das Tuning des Autos auf erlaubte Bereiche zu konzentrieren und nicht das Kfz-Kennzeichen mit Aufklebern zu tunen.
es drohen Geldbußen und eine Anzeige
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Hallo, sind aber Kennzeichen Aufkleber auch dann verboten, wenn die die Numernschilder nicht verändern, sondern ergänzen? (ZB. der schwarze Aufkleber rechts an einem kurzen Nummernschild angeklebt ist, wo der Kennzeichenhalter aber Normalgröße hat)
Hi,
wir sind hier zwar keine Rechtsberatung, aberwenn ich das richtig verstehe, dann ist der von dir gewünschte Aufklaber ja nicht „auf“ dem Kennzeichen angebracht, sondern daneben. Das sollte kein Problem sein. Nur „auf“ dem Kennzeichen darf kein Aufkleber angebracht werden.
VG Tom