Dienstag , 26. März 2024
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TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – Unterschiede bezüglich Änderungsabnahmen

Lesezeit 5 Min.

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – Unterschiede bezüglich Änderungsabnahmen

Tuning am Fahrzeug ist je nach Tuningwunsch relativ schnell vorgenommen. Fraglich ist allerdings, was mit der ursprünglichen Betriebserlaubnis des Autos geschieht, wenn sich beispielsweise das Äußere des Autos durch den Umbau verändert oder die Technik verändert wurde. Hierzu wurden vom Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht, die insbesondere den Betrieb eines getunten Fahrzeugs im Auge behalten. Oftmals erfordern Modifikationen, nämlich eine zusätzliche Abnahme durch einen Sachverständigen. Liegt diese nicht vor, dann erlischt mit dem Umbau die ursprüngliche Betriebserlaubnis des Autos und es darf nicht mehr auf der Straße gefahren werden. Nachfolgend werden Informationen und Tipps gegeben, was man beim Tuning des Autos beachten sollte, damit das Fahrzeug auch nach einem Umbau weiter auf der Straße gefahren werden kann.

Wozu eine Änderungsabnahme?

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – Unterschiede bezüglich Änderungsabnahmen

Sobald wesentliche Änderungen am Auto vorgenommen werden, beispielsweise durch Tuning und dergleichen, kann es automatisch zum Erlöschen der ursprünglich für das Auto erteilten Betriebserlaubnis kommen. Hierzu zählen beispielsweise Ein- und Anbauten von Fahrzeugteilen. Für eine Fortführung der ursprünglich erteilten Betriebserlaubnis des Autos ist es dann erforderlich, dass eine Änderungsabnahme vorgenommen wird. Geregelt ist dies in § 19 Abs. 3 StVZO. Mit der Änderungsabnahme wird der Anbau, Einbau oder Umbau am Auto von einem Sachverständigen abgenommen und ist damit offiziell. Die Abnahme muss aber durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen geschehen. Ein Facharbeiter oder ein KFZ-Meister sind das nicht! Vielen ist dieser Umstand überhaupt nicht bewusst. Verschiedene Überwachungsorganisationen können die Änderungsabnahme durchführen. Unterschiede zwischen TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ gibt es hinsichtlich der Voraussetzungen für die Abnahme eigentlich nicht, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wann muss eine Änderungsabnahme vorgenommen werden?

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – Unterschiede bezüglich Änderungsabnahmen

Die Fälle, in denen Änderungsabnahmen vorgenommen werden müssen, sind vielfältig. Schon das Umrüsten auf andere nicht OEM-Felgen und Reifen kann dazu führen, dass eine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss. Ebenfalls gilt das Erfordernis der Änderungsabnahme bei einer Tieferlegung des Fahrwerks oder aber beim Anbau einer Anhängerzugvorrichtung. Dabei bedeutet nicht gleich jede Änderung am Auto, dass auch eine Änderungsabnahme vorgenommen werden muss. Hier sollte immer entsprechend nachgefragt und auf Infos von den Herstellern der Bauteile geachtet werden. Autos, die getunt wurden und bei denen keine notwendige Änderungsabnahme vorgenommen wurde, obwohl dies nötig wäre, verlieren die Betriebserlaubnis. Sie erlischt automatisch mit dem Umbau. Diese Fahrzeuge dürfen ohne eine offiziell genehmigte Änderungsabnahme nicht mehr im Straßenverkehr gefahren werden.

Wie die Änderungsabnahme nachweisen?

Wird die Änderungsabnahme genehmigt, wird vom Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung ausgestellt. Diese Änderungsabnahmebescheinigung muss stets bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ändert sich der Fahrzeughalter oder wird das Auto umgemeldet, muss die Bescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle mit vorgelegt werden. Die Kfz-Zulassungsstelle kann dann sofort die Änderung direkt in die neuen Fahrzeugpapiere eintragen. Damit der Prüfer eine ordnungsgemäße Montage der Tuningteile untersuchen kann, müssen alle mitgelieferten Unterlagen zu den Anbauteilen vorliegen. Beispielsweise gehören hierzu auch bestimmte Teilegutachten nach Anlage XIX StVZO und Teilegenehmigungen. So kann der Sachverständige nachprüfen, ob alle Auflagen und Einschränkungen bei der Montage eingehalten worden sind, um die Änderungsgenehmigung erteilen und bescheinigen zu können.

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – keine Unterschiede

Einzelabnahmen oder auch die sogenannten Vollgutachten dürfen alle Organisationen durchführen. Hierzu hat im Jahr 2019 der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 StVZO freigemacht. Seither sind alle Prüforganisationen berechtigt zum Beispiel das Vollgutachten zur Wiederzulassung oder eine Einzelabnahme bei einer Modifikation durchzuführen. Bisher waren die Vollgutachten und die Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur dem TÜV vorbehalten. In den neuen Bundesländern durfte sie ausschließlich die DEKRA erstellen. Glücklicherweise hat man die Monopolstellungen der Prüforganisationen mit Wirkung zum 22.3.2019 aber gekippt. Begutachtung nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 StVZO auf Vorschriftsmäßigkeit darf seither auch die KÜS oder GTÜ.

  • Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung dürfen von TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ & Co. durchgeführt werden
  • TÜV (technische Prüforganisation – steht für Technischer Überwachungsverein als TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord und unabhängige Unternehmen TÜV Thüringen sowie TÜV Saarland)
  • Dekra (amtlich anerkannte Überwachungsorganisation, technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, HU und AU und andere Gutachten, Sicherheitsprüfungen, Zertifizierungen)
  • KÜS (steht für Kraftzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger, HU und AU und andere Gutachten, Sicherheitsprüfungen, Zertifizierungen)
  • GTÜ (steht für Gesellschaft für Technische Überwachung, beschäftigt sich vorrangig mit der technischen Überprüfung von Fahrzeugen, Unfallgutachten und weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit Straßenverkehr und Kraftfahrzeugtechnik)

Wir hoffen das Euch der Infobericht zum Thema/Begriff Prüforganisationen (weitere Bezeichnungen/Stichworte: Änderungsabnahme, Dekra, Eintragung, Einzelabnahme, GTÜ, Gutachten, KÜS, Prüforganisation, Sondereintragungen, Teilabnahme, TÜV, Vollabnahme, § 21 StVZO) aus dem Bereich Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet werden. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – Unterschiede bezüglich Änderungsabnahmen

Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Das Kurzgutachten zur Beurteilung von Bagatellschäden!

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Wissenswertes zum Oldtimer Vollgutachten für den Klassiker!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

2 Kommentare

  1. Danke für diese Informationen zu den Unterschieden von TÜV und Dekra bezüglich der Änderungsabnahmen. Ich muss Ende des Jahres noch meine Hauptuntersuchung HU durchführen lassen. Gut zu wissen, dass diese sowohl vom TÜV als auch von Dekra oder KÜS durchgeführt werden darf.

  2. Guten Tag. Ich bin Emboros aus Griechenland und habe ein Auto in Deutschland gekauft. Ich habe auch alle Dokumente und eine Quittung für den Kauf des Autos. es gibt nicht nur das. Könnten Sie mir eine Kopie schicken, ich kann das Kennzeichen des Autos nicht finden. Vielen Dank . Wenn Sie möchten, kann ich Fotos von Dokumenten senden

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