Mittwoch , 24. April 2024
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Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

Lesezeit 5 Min.

Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

Prüfberichte für Fahrzeugteile sind vereinzelt noch immer im Zusammenhang mit gekauften Tuningteilen erhältlich. Doch bei Zubehör für das Kfz mit einem vorhandenen Prüfbericht aber einem fehlenden Teilegutachten ist immer Vorsicht geboten. Denn das Teilegutachten hat seit einigen Jahren die Prüfberichte ersetzt und es muss nicht mehr sein, dass ein alter Prüfbericht noch immer zu einer erfolgreichen Änderungsabnahme bei einer Prüforganisation führt. Ein Prüfbericht für Auto Zubehör hat übrigens nichts mit einem Prüfbericht für den Fahrzeugzustand zu tun!

Prüfberichte für Fahrzeugteile

Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

Eine Änderungsabnahme ist bekanntlich die Abnahme eines Einbaus, Ausbaus, Abbaus oder Anbaus eines Fahrzeugteiles. Im Tuningbereich sind häufig verschiedenste Änderungsabnahmen notwendig. Die Änderungsabnahme wird von Prüfingenieuren durchgeführt und es wird häufig ein Teilegutachten und wenn möglich manchmal sogar ein Materialgutachten für eine solche Prüfung benötigt. Teilegutachten gehören bei ordentlichen Bauteilen aber heutzutage zur Regel. Dennoch werden Kfz-Teile vereinzelt noch immer mit alten Prüfberichten verkauft, die als Vorläufer des Teilegutachtens gelten. Vor dem Kauf eines Kfz-Teils sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass ein aktuelles Teilegutachten und nicht nur ein Prüfbericht oder gar nur ein Materialgutachten vorliegt.

Prüfbericht vs. Materialgutachten

Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

Materialgutachten beziehen sich meist nur auf die Bruchsicherheit des verwendeten Materials. Es wird lediglich eine Materialprobe untersucht. Ein Materialgutachten bedeutet nicht, dass das Kfz-Teil in Verbindung mit einem Fahrzeug jemals getestet wurde. Ein Prüfbericht für ein Kfz-Bauteil aus dem Zubehör hat zwar einen Bezug zum Fahrzeug (Fahrzeugtyp), wird aber heutzutage nicht mehr für Änderungsabnahmen genutzt bzw. ist für Änderungsabnahmen nicht mehr zugelassen.

Teilegutachten und Prüfberichte

Hersteller von Kfz-Teilen haben früher häufig mit Prüfberichten gearbeitet. Viele Hersteller bieten mittlerweile anstelle von den Prüfberichten entsprechende Teilegutachten zum jeweiligen Bauteil an. Wer aber ein Kfz-Teil unbedingt kaufen möchte, dass nur einen Prüfbericht und kein Teilegutachten besitzt, der sollte vor dem Kauf bei einem Sachverständigen bzw. einer Prüfstelle für Änderungsabnahmen anrufen, um die Verwendbarkeit des Kfz-Teils zu überprüfen. Auch eine Auskunft vom jeweiligen Hersteller kann hilfreich sein. Gänzlichst unmöglich dürfte eine Eintragung nicht sein da der Prüfbericht damals einen gewissen Stellenwert hatte. Inwiefern dieser aber noch Gültigkeit hat, kann nur ein entsprechender Prüfer beurteilen.

Teilegutachten notwendig

Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

Es ist bekannt, dass ein Teilegutachten für eine Änderungsabnahme notwendig ist. Es wird von amtlich anerkannten Sachverständigen oder auch von Prüfingenieuren der entsprechenden Überwachungsorganisationen überprüft, ob ein Kfz-Teil alle notwendigen Auflagen erfüllt, fachgerecht verbaut wurde und ob notwendige Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden (beispielsweise Freigängigkeit von Reifen bei einer Tieferlegung). Vor dem Kauf eines Kfz-Teils sollten die Prüfungsmodalitäten unbedingt bekannt sein.

Wie werden Änderungsabnahmen dokumentiert?

Änderungsabnahmen werden auf einem sogenannten Formblatt festgehalten und können erst durch Prüfzeugnisse dokumentiert werden. Das Formblatt dient als Nachweis, dass eine technische Änderung zulässig ist. Dieses Formblatt muss bei der Fahrt mit dem Fahrzeug stets mitgeführt werden. Erst wenn die Änderung in die Fahrzeugpapiere übertragen wurde, dann ist das Formblatt nicht mehr notwendig und wird meist von der Zulassungsstelle eingezogen. In dem Formblatt wird auch festgehalten, ob und wann die Fahrzeugpapiere spätestens geändert werden müssen.

Prüfbericht für Fahrzeugteile – Fazit

Ein Prüfbericht für Fahrzeugteile bezieht sich zwar schon auf einen Fahrzeugtypen, ist aber in der Regel nicht mehr zulässig für eine Änderungsabnahme. Beim Kauf eines Kfz-Teils für den Tuningbereich, dass einer Änderungsabnahme durch einen Prüfingenieur bedarf, sollte auf das Vorhandensein eines Teilegutachtens geachtet werden. Viele Hersteller von Kfz-Teilen verwenden bereits Teilegutachten oder haben die ehemaligen Prüfberichte nachträglich durch entsprechende Teilegutachten ersetzt. Eine Teile ABE kann und ein Teilegutachten muss übrigens zu einer Änderungsabnahme führen.

Prüfbericht – nicht mehr gültig für eine Änderungsabnahme!

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Weiter unten folgen ein paar Beispiele aus unserem Tuning-Lexikon:

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Zur Ermittlung des Zeitwerts – das Oldtimer Wertgutachten!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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