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Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Lesezeit 9 Min.

Kürzlich aktualisiert am 30. Dezember 2020 um 11:53 Uhr

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Wie wir alle wissen, kann es ernste Folgen haben, wenn man eine Änderung am Fahrzeug nicht von einer Prüfstelle hat abnehmen lassen oder ohne ABE unterwegs ist. Somit fährt man fast immer ohne gültige Betriebserlaubnis. Das kann ein Bußgeld, Punkte, ein Fahrverbot und schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe zur Folge haben. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in der Regel vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt und sollte einem Bauteil wie einer kleinen Spoilerlippe, einer Scheibentönung oder einem Sonnenblendstreifen beiligen. Die ABE muss dann im Auto mitgeführt werden und gilt bei einer Kontrolle als Nachweis, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr auch mit dem zusätzlichen Bauteile weiterhin erfüllt werden. Eine grobe Übersicht zu „ordnungsgerechtem Tuning“ findet Ihr hier.

Auch eine große Übersicht zum Tuning an den Scheinwerfern haben wir!

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Liegt dem Bauteil nur ein Gutachten bei, dann muss dieses genutzt werden um umgehend eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch eine Prüfstelle zu veranlassen. Die Vorlage des Teilegutachtens bei einer Polizeikontrolle oder zur Hauptuntersuchung reicht nicht aus. Wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis laut Bußgeldkatalog gehandhabt wird und was passieren kann, wenn bei einer Kontrolle die illegale Verwendung des Bauteils auffliegt, dass sollen die folgenden Infos erläutern. Für die Richtigkeit übernehmen wir allerdings keine Gewähr.

  1. unzulässige Tieferlegung
  2. unzulässige Auspuffanlage
  3. unzulässiges Scheinwerfer-Tuning (mehr Infos)
  4. unzulässiges Tönen der Scheiben
  5. unzulässige Anbauteile
  6. unzulässige Leistungssteigerung
  7. unzulässiges Emoji Car Display
  8. unzulässige Felgen / Reifen
  9. unzulässige Folierung / Lackierung
  10. unzulässige Sportsitze / Gurte
  11. unzulässigen Kennzeichenflipper verwendet
  12. Strafen bei fehlender Betriebserlaubnis 

Bußgelder zur Tieferlegung

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Je tiefer das Auto, desto schneller können mit ihm enge Kurven genommen werden, oder? Nicht wirklich! Und oftmals sind die öffentlichen Verkehrswege auch nicht für extrem tiefergelegte Autos ausgelegt. Es gibt Bodenwellen, Unebenheiten, Schlaglöcher und Bordsteinkanten. Sitzt man auf, so kann das durchaus zu schweren Schäden am Fahrzeug und Unfällen führen. Man muss darauf achten die gesetzlichen Vorschriften zur Tieferlegung einzuhalten. Tut man das nicht, werden laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die folgenden Bußgelder fällig. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Fahren mit unzulässigem
Fahrzeug
25 €
… dazu die
Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1
Fahren ohne gültige
Betriebserlaubnis
50 €
… dazu die
Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder zu lauter Auspuff

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Änderungen am Auspuff, auch nur am DB Killer / DB Eater, können schnell zu Sanktionen durch die Polizei führen. Veränderungen sind an den Schalldämpfern zwar durchaus möglich, egal ob am Endrohr oder am Katalysator, doch wie hoch sind die Sanktionen, wenn etwas nicht korrekt ist? Ist der Sportkatalysator nicht erlaubt? Ist die gesamte Anlage vielleicht zu laut? Oder wurde ein verbotener Soundgenerator oder gar eine Kat-Attrappe verbaut? Das sind die Strafen. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Belästigung durch unnötigen
Lärm- und Abgase
80 €
Fehlen von ABE
od. Bauartgenehmigung
10 €
Auspuff zeigt
seitlich/nach hinten
über den Fahrzeugrand hiaus
20 €
Fahren ohne
Betriebserlaubnis
50 €
Abmessungen
überschritten
60 € 1
Fahren ohne Katalysator Bußgeld +
Steuerverfahren

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegales Scheinwerfer-Tuning

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren, vorhandene Tagfahrleuchten dürfen deshalb nach Belieben genutzt werden, ein Missbrauch der Tagfahrleuchten ist jedoch nicht zulässig. Und auch Änderungen an anderen Leuchten vom KFZ sind fast immer illegal. Es gilt den Vorgaben der Paragrafen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Folgen und auch die Europäischen Regelungen zu beachten. Eine während der Fahrt aktive Unterbodenbeleuchtung, LED Stripes Am oder Im Scheinwerfer oder lackierte (lasierte) und folierte Scheinwerfer sind beispielsweise nicht erlaubt. Das gilt sogar für simple Bremslicht Aufkleber. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe
Verstoß gegen allgemeine
Vorschriften zur Beleuchtung
5 €
Nebelscheinwerfer/Suchscheinwerfer
(Offroad-Leuchten) falsch
eingestellt oder verbaut
15 €
KFZ hat weitere Beleuchtungs-
einrichtungen als
vorgeschrieben verbaut
20 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 €

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegales Tönen der Scheiben

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Führen die Umbauten am Fahrzeug dazu, dass das Sichtfeld des Fahrers zu stark eingeschränkt wird, kann eine polizeiliche Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 10 Euro bedeuten. Denn wenn der Fahrer die Umgebung nicht uneingeschränkt einsehen kann, dann ist die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet. Besonders die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe müssen deshalb frei gehalten werden. Der Sonnenblendstreifen unterliegt genauen Kriterien und die Scheibentönung seitlich vorn ist in der Regel illegal und nur in einigen wenigen Fällen mittels ärztlichem Attest als Sondergenehmigung erlaubt. Die Windschutzscheibe darf dagegen, abgesehen von einigen Zentimetern, überhaupt nicht getönt werden. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Fahren bei zu
geringer Sicht
10 €
Bauartgenehmigung
nicht vorhanden/dabei
10 €
Fahrzeug nicht
vorschriftsmäßig
25 €
Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegale Anbauteile außen

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Die Karosserie von Fahrzeugen ist darauf ausgelegt, dass im Fall von einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer, das Unfallopfer möglichst wenig Schaden erleidet. Deshalb gibt es viele glatte Oberflächen und die Hersteller verzichten bestmöglichst auf scharfe Kanten um schwerwiegende Verletzungen an Passanten zu reduzieren. Deshalb dürfen am Auto keine scharfkantigen Spoiler und Anbauteile verbaut werden, die über keine ABE oder ein Gutachten verfügen um eine Änderungsabnahme bei einer Prüfstelle zu ermöglichen. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
KFZ Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 €
Überschreitung der
genehmigten Abmessungen
60 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegale Leistungssteigerung

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Tuning vom Motor zielt fast immer darauf ab, die Leistung vom Kfz zu steigern. Es gibt zahlreiche Varianten und Möglichkeiten von der Tuningbox bis hin zur Lachgaseinspritzung. Jedoch sind viele nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Möglichkeiten für den legalen Betrieb eine Leistungssteigerung ist eine Variante mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) die der Prüfer für die Eintragung nutzen kann. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Fahrzeug unzulässig verändert
und damit gefahren
25 €
Mittels unzulässiger
Leistungssteigerung die
Umwelt beeinträchtigt
90 €
Mittels unzulässiger
Leistungssteigerung die
Verkehrssicherheit gefährdet
90 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder Emoji Car Display in der Scheibe

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Wir selbst haben es schon ausprobiert und auch auf die Strafen hingewiesen. Ein aktives Emoji Car Display in der Scheibe (egal in welcher Scheibe) ist verboten. In Deutschland ist die Nutzung strafbar laut §49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Denn am Auto dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen verbaut sein. Dazu gehört das Emoji Car Display eindeutig nicht. Und die Displays gelten im aktivierten Zustand auch nicht als Teil der Innenbeleuchtung. Zumindest nicht dann wenn sie von außen gesehen werden können. Laut StVZO darf eine Interieurbeleuchtung nicht nach außen dringen. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe
KFZ hat weitere
Beleuchtungs-
einrichtungen als
vorgeschrieben verbaut
20 €

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder falsche Felgen / Reifen

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Bei der Anbringung neuer Felgen ist unbedingt zu beachten, dass diese auch zum Fahrzeug- und zum erlaubten Reifentyp passen. Ist das nicht der Fall, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. LED Felgen sind deshalb natürlich eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung am Kfz. Auch eine phosphoreszierende Lackierung ist verboten. Und auch ein Verstoß gegen die eingetragenen Abmessungen der Felgen / Reifen kann teuer werden. Die Felgen dürfen grundsätzlich nicht über die Radkante vom Fahrzeug hinausragen. Ein Verstoß kann zur Stilllegung des Kfz und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Fahrzeugs entspricht
nicht den Vorschriften
25 €
… dadurch Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1
KFZ Fahren ohne
Betriebserlaubnis
50 €
… dadurch Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1
Überschreitung der
erlaubten Abmessungen
60 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegale Folierung / Lackierung

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Ein ausdrückliches Verbot besteht für die beliebten Chromfolien beispielsweise nicht. Allerdings ist Verwendung auch nicht ohne Bedenken zulässig, denn sie muss nach §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung funktionieren. Hier wird im Einzelfall entschieden, ob die Folierung Straßen-verkehrstauglich ist oder nicht. Es darf keine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegen. Bei einem vollflächig mit spiegelnder, silberner oder goldener Chromfolie foliertem Fahrzeug ist das aber definitiv der Fall. Die starke Spiegelung kann für andere Fahrer kurzzeitig das Auto unsichtbar werden lassen oder extrem Blenden. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
durch die Folierung
50 € – 90 € 1
Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer
durch die Folierung
individuell
Erlöschen der
Betriebserlaubnis

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder illegale Sportsitze / Gurte

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Wer in seinem Fahrzeug ein Sportlenkrad verbaut hat, das keine ABE besitzt oder die nötige Eintragung mit dem vorhandenen Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht hat durchführen lassen, der erhält grundsätzlich auch die Strafen, die es bei nicht eingetragenen Änderungen außerhalb vom Fahrzeug gibt. Das gilt also für nicht erlaubte Sitzschienen, für nicht erlaubte Sportsitze und selbstverständlich auch für geänderte Sicherheitsgurte. Ist eine Eintragung nicht erfolgt, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und eine Stilllegung ist noch an Ort und Stelle möglich. Punkte und hohe Strafen drohen. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Strafe Punkte
Fahren mit unzulässigem
Fahrzeug
25 €
… dazu die
Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1
Fahren ohne gültige
Betriebserlaubnis
50 €
… dazu die
Verkehrssicherheit
beeinträchtigt
90 € 1

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgelder für Kennzeichenflipper & Co

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Wenn Ihr am Auto einen sogenannten Kennzeichenflipper verbaut habt und er fällt der Polizei auf, dann ist Ärger garantiert. Wenn sich das Kennzeichen auf Wunsch nach unten klappt, oder auf Knopfdruck umdreht oder sich gar ein Rollo vor die Kennzeichentafel schiebt, dann ist das illegal. Alle drei Systeme sind im Straßenverkehr natürlich VERBOTEN und alle weiteren dieser Art auch! Das Kennzeichen darf nicht verändert werden. Noch nicht einmal mit einem kleinen Kennzeichen Sticker wie einem schwarzen Europa Emblem oder dem Logo des Lieblingsvereins. (zurück zur Übersicht)

Beschreibung Bußgeld Punkte
Autokenn­zeichen schlecht lesbar 5 €
Prüfplakette / Prüfmarke
verdeckt oder verschmutzt
5 €
Hinteres  Kennzeichen entspricht
nicht der Vorschrift
10 €
Vorderes Kennzeichen entspricht
nicht der Vorschrift
10 €
Kennzeichen nicht im
ordnungs­gemäßen Zustand
10 €
Kennzeichen­beleuchtung
nicht Vorschriftsmäßig
10 €
Kennzeichen fehlt 60 €
Kennzeichen mit Glas,
Folie etc. versehen
65 €

alle Angaben ohne Gewähr

Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis?

Der § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Es muss also IMMER eine gültige ABE vorhanden sein. Diese muss auch beim Fahren des Kfz mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, so ist das eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem geringen Bußgeld belegt. Sollte jedoch generell keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren, dann kommen neben dem Bußgeld noch weitere Strafen dazu. Besonders dann, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann. Gefährdet man die Sicherheit im Straßenverkehr, riskiert man ein Bußgeld von mindestens 135 Euro. (zurück zur Übersicht)

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Strafen bei fehlender Betriebserlaubnis

  • Bußgeld in Höhe -> 10 Euro, wenn ABE oder Bauartgenehmigung nicht dabei ist.
  • Bußgeld in Höhe -> 50 Euro, wenn Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.
  • Bußgeld in Höhe -> 90 Euro, wenn durch Fahren ohne Betriebserlaubnis Umwelt beeinträchtigt wurde.
  • Bußgeld in Höhe -> 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg, wenn durchs Fahren ohne Betriebserlaubnis Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.
    (zurück zur Übersicht)

Illegale Tieferlegung, Auspuffanlage, Chiptuning & Co.? Diese Bußgelder drohen!

Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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