Kürzlich aktualisiert am 30. Dezember 2020 um 11:53 Uhr
Wie wir alle wissen, kann es ernste Folgen haben, wenn man eine Änderung am Fahrzeug nicht von einer Prüfstelle hat abnehmen lassen oder ohne ABE unterwegs ist. Somit fährt man fast immer ohne gültige Betriebserlaubnis. Das kann ein Bußgeld, Punkte, ein Fahrverbot und schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe zur Folge haben. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird in der Regel vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt und sollte einem Bauteil wie einer kleinen Spoilerlippe, einer Scheibentönung oder einem Sonnenblendstreifen beiligen. Die ABE muss dann im Auto mitgeführt werden und gilt bei einer Kontrolle als Nachweis, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr auch mit dem zusätzlichen Bauteile weiterhin erfüllt werden. Eine grobe Übersicht zu „ordnungsgerechtem Tuning“ findet Ihr hier.
Auch eine große Übersicht zum Tuning an den Scheinwerfern haben wir!
Liegt dem Bauteil nur ein Gutachten bei, dann muss dieses genutzt werden um umgehend eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch eine Prüfstelle zu veranlassen. Die Vorlage des Teilegutachtens bei einer Polizeikontrolle oder zur Hauptuntersuchung reicht nicht aus. Wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis laut Bußgeldkatalog gehandhabt wird und was passieren kann, wenn bei einer Kontrolle die illegale Verwendung des Bauteils auffliegt, dass sollen die folgenden Infos erläutern. Für die Richtigkeit übernehmen wir allerdings keine Gewähr.
- unzulässige Tieferlegung
- unzulässige Auspuffanlage
- unzulässiges Scheinwerfer-Tuning (mehr Infos)
- unzulässiges Tönen der Scheiben
- unzulässige Anbauteile
- unzulässige Leistungssteigerung
- unzulässiges Emoji Car Display
- unzulässige Felgen / Reifen
- unzulässige Folierung / Lackierung
- unzulässige Sportsitze / Gurte
- unzulässigen Kennzeichenflipper verwendet
- Strafen bei fehlender Betriebserlaubnis
Bußgelder zur Tieferlegung
Je tiefer das Auto, desto schneller können mit ihm enge Kurven genommen werden, oder? Nicht wirklich! Und oftmals sind die öffentlichen Verkehrswege auch nicht für extrem tiefergelegte Autos ausgelegt. Es gibt Bodenwellen, Unebenheiten, Schlaglöcher und Bordsteinkanten. Sitzt man auf, so kann das durchaus zu schweren Schäden am Fahrzeug und Unfällen führen. Man muss darauf achten die gesetzlichen Vorschriften zur Tieferlegung einzuhalten. Tut man das nicht, werden laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die folgenden Bußgelder fällig. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Fahren mit unzulässigem Fahrzeug |
25 € | |
… dazu die Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis |
50 € | |
… dazu die Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder zu lauter Auspuff
Änderungen am Auspuff, auch nur am DB Killer / DB Eater, können schnell zu Sanktionen durch die Polizei führen. Veränderungen sind an den Schalldämpfern zwar durchaus möglich, egal ob am Endrohr oder am Katalysator, doch wie hoch sind die Sanktionen, wenn etwas nicht korrekt ist? Ist der Sportkatalysator nicht erlaubt? Ist die gesamte Anlage vielleicht zu laut? Oder wurde ein verbotener Soundgenerator oder gar eine Kat-Attrappe verbaut? Das sind die Strafen. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Belästigung durch unnötigen Lärm- und Abgase |
80 € | |
Fehlen von ABE od. Bauartgenehmigung |
10 € | |
Auspuff zeigt seitlich/nach hinten über den Fahrzeugrand hiaus |
20 € | |
Fahren ohne Betriebserlaubnis |
50 € | |
Abmessungen überschritten |
60 € | 1 |
Fahren ohne Katalysator | Bußgeld + Steuerverfahren |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegales Scheinwerfer-Tuning
Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren, vorhandene Tagfahrleuchten dürfen deshalb nach Belieben genutzt werden, ein Missbrauch der Tagfahrleuchten ist jedoch nicht zulässig. Und auch Änderungen an anderen Leuchten vom KFZ sind fast immer illegal. Es gilt den Vorgaben der Paragrafen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Folgen und auch die Europäischen Regelungen zu beachten. Eine während der Fahrt aktive Unterbodenbeleuchtung, LED Stripes Am oder Im Scheinwerfer oder lackierte (lasierte) und folierte Scheinwerfer sind beispielsweise nicht erlaubt. Das gilt sogar für simple Bremslicht Aufkleber. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe |
---|---|
Verstoß gegen allgemeine Vorschriften zur Beleuchtung |
5 € |
Nebelscheinwerfer/Suchscheinwerfer (Offroad-Leuchten) falsch eingestellt oder verbaut |
15 € |
KFZ hat weitere Beleuchtungs- einrichtungen als vorgeschrieben verbaut |
20 € |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 € |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegales Tönen der Scheiben
Führen die Umbauten am Fahrzeug dazu, dass das Sichtfeld des Fahrers zu stark eingeschränkt wird, kann eine polizeiliche Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 10 Euro bedeuten. Denn wenn der Fahrer die Umgebung nicht uneingeschränkt einsehen kann, dann ist die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet. Besonders die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe müssen deshalb frei gehalten werden. Der Sonnenblendstreifen unterliegt genauen Kriterien und die Scheibentönung seitlich vorn ist in der Regel illegal und nur in einigen wenigen Fällen mittels ärztlichem Attest als Sondergenehmigung erlaubt. Die Windschutzscheibe darf dagegen, abgesehen von einigen Zentimetern, überhaupt nicht getönt werden. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
Fahren bei zu geringer Sicht |
10 € | |
Bauartgenehmigung nicht vorhanden/dabei |
10 € | |
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig |
25 € | |
Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegale Anbauteile außen
Die Karosserie von Fahrzeugen ist darauf ausgelegt, dass im Fall von einem Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer, das Unfallopfer möglichst wenig Schaden erleidet. Deshalb gibt es viele glatte Oberflächen und die Hersteller verzichten bestmöglichst auf scharfe Kanten um schwerwiegende Verletzungen an Passanten zu reduzieren. Deshalb dürfen am Auto keine scharfkantigen Spoiler und Anbauteile verbaut werden, die über keine ABE oder ein Gutachten verfügen um eine Änderungsabnahme bei einer Prüfstelle zu ermöglichen. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
KFZ Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 € | |
Überschreitung der genehmigten Abmessungen |
60 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegale Leistungssteigerung
Tuning vom Motor zielt fast immer darauf ab, die Leistung vom Kfz zu steigern. Es gibt zahlreiche Varianten und Möglichkeiten von der Tuningbox bis hin zur Lachgaseinspritzung. Jedoch sind viele nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Möglichkeiten für den legalen Betrieb eine Leistungssteigerung ist eine Variante mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einer Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) die der Prüfer für die Eintragung nutzen kann. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Fahrzeug unzulässig verändert und damit gefahren |
25 € | |
Mittels unzulässiger Leistungssteigerung die Umwelt beeinträchtigt |
90 € | |
Mittels unzulässiger Leistungssteigerung die Verkehrssicherheit gefährdet |
90 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder Emoji Car Display in der Scheibe
Wir selbst haben es schon ausprobiert und auch auf die Strafen hingewiesen. Ein aktives Emoji Car Display in der Scheibe (egal in welcher Scheibe) ist verboten. In Deutschland ist die Nutzung strafbar laut §49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Denn am Auto dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen verbaut sein. Dazu gehört das Emoji Car Display eindeutig nicht. Und die Displays gelten im aktivierten Zustand auch nicht als Teil der Innenbeleuchtung. Zumindest nicht dann wenn sie von außen gesehen werden können. Laut StVZO darf eine Interieurbeleuchtung nicht nach außen dringen. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe |
KFZ hat weitere Beleuchtungs- einrichtungen als vorgeschrieben verbaut |
20 € |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder falsche Felgen / Reifen
Bei der Anbringung neuer Felgen ist unbedingt zu beachten, dass diese auch zum Fahrzeug- und zum erlaubten Reifentyp passen. Ist das nicht der Fall, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. LED Felgen sind deshalb natürlich eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung am Kfz. Auch eine phosphoreszierende Lackierung ist verboten. Und auch ein Verstoß gegen die eingetragenen Abmessungen der Felgen / Reifen kann teuer werden. Die Felgen dürfen grundsätzlich nicht über die Radkante vom Fahrzeug hinausragen. Ein Verstoß kann zur Stilllegung des Kfz und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Fahrzeugs entspricht nicht den Vorschriften |
25 € | |
… dadurch Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
KFZ Fahren ohne Betriebserlaubnis |
50 € | |
… dadurch Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
Überschreitung der erlaubten Abmessungen |
60 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegale Folierung / Lackierung
Ein ausdrückliches Verbot besteht für die beliebten Chromfolien beispielsweise nicht. Allerdings ist Verwendung auch nicht ohne Bedenken zulässig, denn sie muss nach §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung funktionieren. Hier wird im Einzelfall entschieden, ob die Folierung Straßen-verkehrstauglich ist oder nicht. Es darf keine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegen. Bei einem vollflächig mit spiegelnder, silberner oder goldener Chromfolie foliertem Fahrzeug ist das aber definitiv der Fall. Die starke Spiegelung kann für andere Fahrer kurzzeitig das Auto unsichtbar werden lassen oder extrem Blenden. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Folierung |
50 € – 90 € | 1 |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Folierung |
individuell Erlöschen der Betriebserlaubnis |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder illegale Sportsitze / Gurte
Wer in seinem Fahrzeug ein Sportlenkrad verbaut hat, das keine ABE besitzt oder die nötige Eintragung mit dem vorhandenen Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht hat durchführen lassen, der erhält grundsätzlich auch die Strafen, die es bei nicht eingetragenen Änderungen außerhalb vom Fahrzeug gibt. Das gilt also für nicht erlaubte Sitzschienen, für nicht erlaubte Sportsitze und selbstverständlich auch für geänderte Sicherheitsgurte. Ist eine Eintragung nicht erfolgt, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und eine Stilllegung ist noch an Ort und Stelle möglich. Punkte und hohe Strafen drohen. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Strafe | Punkte |
---|---|---|
Fahren mit unzulässigem Fahrzeug |
25 € | |
… dazu die Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis |
50 € | |
… dazu die Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
90 € | 1 |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgelder für Kennzeichenflipper & Co
Wenn Ihr am Auto einen sogenannten Kennzeichenflipper verbaut habt und er fällt der Polizei auf, dann ist Ärger garantiert. Wenn sich das Kennzeichen auf Wunsch nach unten klappt, oder auf Knopfdruck umdreht oder sich gar ein Rollo vor die Kennzeichentafel schiebt, dann ist das illegal. Alle drei Systeme sind im Straßenverkehr natürlich VERBOTEN und alle weiteren dieser Art auch! Das Kennzeichen darf nicht verändert werden. Noch nicht einmal mit einem kleinen Kennzeichen Sticker wie einem schwarzen Europa Emblem oder dem Logo des Lieblingsvereins. (zurück zur Übersicht)
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Autokennzeichen schlecht lesbar | 5 € | |
Prüfplakette / Prüfmarke verdeckt oder verschmutzt |
5 € | |
Hinteres Kennzeichen entspricht nicht der Vorschrift |
10 € | |
Vorderes Kennzeichen entspricht nicht der Vorschrift |
10 € | |
Kennzeichen nicht im ordnungsgemäßen Zustand |
10 € | |
Kennzeichenbeleuchtung nicht Vorschriftsmäßig |
10 € | |
Kennzeichen fehlt | 60 € | |
Kennzeichen mit Glas, Folie etc. versehen |
65 € |
alle Angaben ohne Gewähr
Bußgeld für das Fahren ohne Betriebserlaubnis?
Der § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Es muss also IMMER eine gültige ABE vorhanden sein. Diese muss auch beim Fahren des Kfz mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, so ist das eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Sie wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem geringen Bußgeld belegt. Sollte jedoch generell keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren, dann kommen neben dem Bußgeld noch weitere Strafen dazu. Besonders dann, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann. Gefährdet man die Sicherheit im Straßenverkehr, riskiert man ein Bußgeld von mindestens 135 Euro. (zurück zur Übersicht)
Strafen bei fehlender Betriebserlaubnis
- Bußgeld in Höhe -> 10 Euro, wenn ABE oder Bauartgenehmigung nicht dabei ist.
- Bußgeld in Höhe -> 50 Euro, wenn Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist.
- Bußgeld in Höhe -> 90 Euro, wenn durch Fahren ohne Betriebserlaubnis Umwelt beeinträchtigt wurde.
- Bußgeld in Höhe -> 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg, wenn durchs Fahren ohne Betriebserlaubnis Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde.
(zurück zur Übersicht)
Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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Wissenswertes zur Gurt- bzw. Anschnallpflicht in Deutschland! |
Gefürchtet: Die MPU (Idiotentest) und was es zu beachten gilt! |
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