Sonntag , 14. April 2024
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Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

Lesezeit 4 Min.

Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

Die gebräuchlichsten Kennzeichen besitzen eine schwarze Schrift auf weißem Untergrund und ab und an sieht man auch mal Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen. Es gibt aber noch einige weitere Variationen wie zum Beispiel Kurzzeitkennzeichen oder auch das grüne Kennzeichen. Diese Varianten erfüllen spezielle Zwecke und das grüne Kennzeichen kann durchaus einige Vorteile bieten.

Was ist das grüne Kennzeichen?

Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

Ein grünes Kennzeichen kann für verschiedene Fahrzeuge beantragt werden. Es zeichnet sich durch eine grüne Schrift auf einem weißen Untergrund aus. Unter bestimmten Auflagen kann das Kennzeichen für Pkws, Lkws, Anhänger und Wohnmobile ausgestellt werden. Diese Fahrzeuge unterliegen dann nicht mehr der gesetzlichen Kraftfahrzeugsteuer. Eine Versicherungspflicht besteht für die Fahrzeuge aber dennoch. In der Regel ist mindestens eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Ausgenommen davon sind nur wenige Fahrzeuge wie etwa Sportanhänger. Ein grünes Kennzeichen bietet Ihnen also einige Vorteile, da sie Steuern sparen. Für die Nutzung des Kennzeichens müssen aber strenge Auflagen erfüllt werden. Der eingetragene Nutzungszweck für das Fahrzeug ist auf Verlangen bei jeder Verkehrskontrolle und auch bei der Beantragung nachzuweisen. Zudem dürfen die Fahrzeuge nicht für einen anderen Nutzungszweck eingesetzt werden. Geschieht dies doch, kann Ihnen sogar Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Wenn die Vorteile bei Ihnen überwiegen, können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen.

Wie wird ein grünes Kennzeichen beantragt?

Ein grünes Kennzeichen kann nur in einige Fällen beantragt werden. Dabei ist nicht der Typ des Fahrzeugs entscheidend für die Steuerbefreiung, sondern der Einsatzzweck vom Fahrzeug. Bei der Nutzung in landwirtschaftlichen Betrieben gelten je nach Bundesland verschiedene zusätzliche Voraussetzung. Die einheitliche Mindestanforderung für landwirtschaftliche Betriebe ist jedoch, dass mindestens zwei Hektar Land bestellt werden. Folgende Fahrzeuge können sie von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen:

  • Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen für den Transport von Hilfsgütern
  • Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, sowie des Luft- und Katastrophenschutzes
  • Fahrzeuge des Rettungsdienstes für die Krankenbeförderung oder den Behindertentransport
  • Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile für die Nutzung im Schaustellergewerbe
  • Spezialanhänger für Sportgeräte oder den Transport von Tieren zu sportlichen Zwecken
  • Spezialanhänger für den Transport von Rettungsbooten
  • Fahrzeuge für die Straßenreinigung und den Winterdienst
  • Stapler und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Fahrzeuge für den Transport von Milch, Magermilch, Rahm und Molke
  • Anhänger, Traktoren und einige andere Fahrzeuge für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

Wenn Ihr Fahrzeug den Auflagen entspricht, können sie sich durch das Finanzamt oder den Zoll von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Die Bestätigung erhalten sie bei diesen Behörden. Damit müssen Sie anschließend zu Ihrer örtlichen Zulassungsstelle gehen. Neben der Bestätigung über die Steuerbefreiung benötigen Sie dort folgende Dokumente:

  • den Personalausweis oder den Reisepass mit einer gültigen Meldebestätigung
  • die eVB-Nummer als gültige Versicherungsbestätigung
  • Nachweise der Haupt- und Abgasuntersuchung
  • den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief
  • das Kennzeichen, außer es handelt sich um eine Neuzulassung

Firmen, Vereine und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts benötigen zusätzliche Dokumente. Für Firmen ist das die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister zusätzlich vorweisen müssen. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts benötigen einen Gesellschaftsvertrag und müssen zudem eine Erklärung abgeben, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Wenn Sie die Anmeldung durch eine andere Person ausführen lassen möchten, müssen Sie zudem eine Vollmacht ausstellen und dieser Person Ihren Personalausweis aushändigen. Anschließend steht Ihrem grünen Kennzeichen nichts mehr im Weg.

Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

zusammengefasst die wichtigsten Informationen:

  • Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
  • Versicherungspflicht (mindestens Haftpflicht) besteht weiterhin
  • grünes Kennzeichen ist möglich für Fahrzeug die laut Paragraf 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) genutzt werden (Winterdienst, Straßenreinigung, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen usw.)
  • Auflagen: Nutzungszweck muss nachgewiesen werden, Verwendung nur zum zugelassenen Zweck
  • Berechtigung für die Steuerbefreiung wird vom zuständigen Finanzamt getroffen und nicht von der Zulassungsbehörde
  • Optik des Kennzeichens: Eurofeld mit Länderkennung am linken Rand, Kreis- bzw. Stadtkennung, TÜV-Plakette & Stempel, Buchstaben- und Zahlenreihe, Schriftfarbe Grün, Untergrund Weiß

Das grüne Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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