Es gibt viele verschiedene Kennzeichen, die Autofahrern unterschiedliche Vorteile bieten können. Viele davon sind weitaus unbekannter als das immer häufig erscheinende E-Kennzeichen. Die speziellen Kennzeichen für E-Autos und Hybridfahrzeuge sind eine Folge des Elektromobilitätsgesetzes und ermöglichen es Fahrern von umweltfreundlichen Fahrzeugen verschiedene Privilegien in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen Sie allerdings einige Bedingungen und die aktuelle Rechtslage beachten, um die Vorteile des E-Kennzeichens richtig nutzen zu können.
Die Vorteile vom E-Kennzeichen!
Ein E-Kennzeichen kann Autofahrern zahlreiche Vorteile bieten. Da emissionsfreie Autos und Hybridfahrzeuge mit teils hohen Anschaffungskosten und oft mit einer leider oftmals noch immer sehr geringen Reichweite verbunden sind, haben Kommunen und Städte die Möglichkeit den umweltfreundlichen Fahrern dieser Fortbewegungsmittel einige Privilegien einzuräumen. Dahinter steht das 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es, den Kommunen und Städten frei über die Privilegien zu entscheiden, die sie Fahrern von E-Autos und Hybridfahrzeugen einräumen. So hat sich allerdings ein Flickenteppich ergeben, der schnell für Verwirrung sorgen kann.
Idee gut, aber schlecht durchdacht
Autofahrer mit einem E-Kennzeichen dürfen je nach Ortschaft auf der Busspur fahren, sind teilweise ausgenommen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten. Zudem können sie in einige Kommunen kostenfreie Parkplätze und öffentliche Ladestationen für ihr Fahrzeug in Anspruch nehmen. Diese Maßnahmen bieten Fahrern von E-Autos Vorteile im dichten Stadtverkehr und wirken der begrenzten Reichweite vieler Fahrzeuge entgegen. Allerdings bietet nicht jede Stadt die gleichen Privilegien, sodass Sie sich vor der Fahrt immer über die gebotenen Vorteile informieren sollten. Sonst können sich die Privilegien schnell in ein Bußgeld verwandeln. Für die Fahrt in Umweltzonen benötigen auch E-Autos und Hybridfahrzeuge eine gültige Umweltplakette. Wenn sich ein E-Kennzeichen für Sie aufgrund Ihres Wohnortes lohnt, können Sie dieses Kennzeichen meist einfach erhalten.
Welche Bedingungen für das E-Kennzeichen?
E-Kennzeichen werden nur für bestimmte Fahrzeuge ausgestellt. Darunter fallen Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos und Plug-in-Hybriden. Hybridfahrzeuge müssen allerdings strenge Anforderungen erfüllen, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. Sie müssen entweder eine vollelektronische Reichweite von mindestens 40 km haben oder sie dürfen höchstens 80 g Co2 pro Kilometer ausstoßen. Nur unter diesen Umständen können Sie ein E-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug beantragen. Der Antrag kann bei der örtlichen Zulassungsstelle gestellt werden. Dafür benötigen Sie nur wenige Unterlagen, sodass Sie das Kennzeichen schnell und ohne große Umstände erhalten können.
die üblichen Dokumente werden benötigt
Für den Antrag auf ein E-Kennzeichen müssen Sie einige Dokumente mit sich führen. Die Zulassungsstelle verlangt einen Personalausweis, die Zulassungspapiere für das Fahrzeug und einen gültigen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung. Die Beantragung eines E-Kennzeichens ist sowohl für Neuzulassungen, als auch für bestehende Zulassungen einfach möglich. Sobald dem Antrag stattgegeben wurde, wird Ihr Kennzeichen neu geprägt. Dabei ergänzt ein „E“ am Ende des Nummernschildes das bestehende Kennzeichen. Mit einem E-Kennzeichen können Sie anschließend die örtlichen Privilegien für E-Autos und Hybridfahrzeuge ohne weitere Nachweise in Anspruch nehmen. Vor der Fahrt in einer unbekannten Kommune oder einer neuen Stadt sollten Sie sich allerdings über die dortigen Bestimmungen informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
zusammengefasst die Infos zum E-Kennzeichen:
- E-Kennzeichen ist Besitzern von Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenautos und Plug-in Hybriden vorbehalten
- zusätzlicher Buchstabe „E“ kennzeichnet das E-Nummernschild
- E-Kennzeichen wurde Mitte 2015 mit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt
- Kommune dürfen selbst entscheiden, ob diese Fahrzeuge exklusive Privilegien erhalten. Mögliche Szenarien:
– Busspur Nutzung
– vergünstigte Parkplätze
– Durchfahrtsverbote und Zufahrtsbeschränkungen gelten nicht
– kostenfreie Ladestationen - E-Kennzeichen wird auf der Zulassungsstelle beantragt, sie benötigen:
– Zulassungspapiere
– Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
– Versicherungsnummer (EVB)
– Personalausweis
– E-Nummernschilder - E-Kennzeichen erforderte dennoch eine Umweltplakette
- E-Kennzeichen folgt in der Regel dem Aufbau vom normalen Kennzeichen -> Anfang ein D unter Europäischer Flagge -> Länderkennung -> Buchstaben und Zahlen -> E-Zeichen
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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen.
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