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Felgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Lesezeit 3 Min.

Kürzlich aktualisiert am 23. Dezember 2020 um 05:56 Uhr

Felgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem Teilegutachten? Eine Frage, die uns häufig erreicht und auf die wir mit diesem kurzen Artikel eingehen möchten. Ein Festigkeitsgutachten ist nur eine Momentaufnahme. Das Gutachten stellt die Prüfbedingungen fest und die technischen Werte der Prüfteile. Man kann mit dem Festigkeitsgutachten sogenannte Vergleichsprüfungen durchführen. Im Hinblick auf die Felgen liefert das Ergebnis dann eine Aussage, ob die Felgen der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen gefertigt wurden, wie die damaligen Prüfräder. Doch oft werden wir angeschrieben, ob ein Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, eingetragen werden kann, wenn ein Festigkeitsgutachten vorliegt. In der Tat gibt es viele Anbieter im Netz die Felgen mit dem Hinweis „Festigkeitsgutachten zur Eintragung“ verkaufen.

keine Eintragung mit Festigkeitsgutachten

Felgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Doch auch, wenn manch ein Prüfer es noch macht, die Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, ist nicht zulässig. Werden Teile in Serie hergestellt, dann ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig. Und das gilt nicht nur für Leichtmetallfelgen, sondern auch für andere Tuningteile. Die Tuning-Teile wie Felgen, Auspuff und Co. müssen deshalb ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 mitbringen. Alternativ geht natürlich auch die erwähnte ABE. So gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere! Es entspricht also der Tatsache, dass Felgen allein mit einem Festigkeitsgutachten nicht mehr eingetragen werden. Beim TÜV oder der Dekra also nur mit dem Festigkeitsgutachten vorfahren kann man sich sparen. Hat der gewünschte Satz Felgen KEIN Teilegutachten speziell für das gewünschte Auto, gibt es aber ein Teilegutachten für die Felgen für ein anderes Auto und dazu noch vergleichbare Felgen mit Teilegutachten für das eigene Fahrzeug, dann lässt sich das vielleicht mittels Vergleichsgutachten eintragen. Hier entscheidet aber oft der Einzelfall.

Wir hoffen, dass Euch unser Infobericht zum Thema/Begriff Festigkeitsgutachten aus der Rubrik Autotuning gefallen hat. Unser Ziel ist es, dass größte deutschsprachige Tuning Lexikon (Tuning-Wikipedia) zu erstellen und Tuning Fachbegriffe von A bis Z leicht und verständlich zu erklären. Nahezu täglich erweitern wir deshalb dieses Lexikon und wie weit wir schon sind, kann man HIER sehen. Und schon bald wird der nächste Tuning Szene Begriff von uns näher beleuchtet. Es gibt ein Thema, dass nicht in unserer Wikipedia zu finden ist? Dann schickt uns eine E-Mail an kontakt@tuningblog.eu und nennt uns den Begriff. Wir werden zeitnah einen passenden Beitrag verfassen. PS. Über neue Themen werdet Ihr übrigens informiert, wenn Ihr unseren Feed abonniert.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Felgen. Meine Schwester möchte neue Felgen für ihre Reifen kaufen. Gut zu wissen, dass die Verwendung von nicht eingetragenen Felgen durch Festigkeitsgutachten bestätigt werden muss.

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