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Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

Lesezeit 8 Min.

Kürzlich aktualisiert am 6. Dezember 2022 um 12:22 Uhr

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

Leider ist es im Tuning oftmals nichts Besonderes, dass eine Abgasanlage ohne Gutachten oder EG-Kennzeichnung am Fahrzeug verbaut ist. Um eine Abgasanlage eintragen zu können, benötigt es nun mal aber einen Nachweis über die korrekte Abgasbehandlung und das Geräuschverhalten. Das Funktioniert mit einem entsprechenden Gutachten oder der EG-Kennzeichnung. Für das Geräuschverhalten ist dabei das Fahrgeräusch maßgeblich. Dieses steht im Fahrzeugschein im Feld U.3. Es ist gem. ECE R51 reglementiert. Dabei ist das Standgeräusch für die zugehörige Vergleichsgröße verantwortlich.

Ablauf der Standgeräuschmessung

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

  1. die Umgebungsparameter müssen passen
  2. Messung darf nicht in der Nähe von Wänden stattfinden (sie ändern den Schall)
  3. Umgebungsgeräusche müssen möglichst gering sein
  4. Untergrund muss fest und trocken sein
  5. Es muss nahezu windstill sein
  6. Standgeräuschmessung mit Messgerät in einem Abstand von 1 Meter zur Auspuffmündung und im Winkel von 45°
  7. Anschließend Gas geben bis Nenndrehzahl erreicht ist
  8. Nenndrehzahl kurz halten, anschließend schnell das Gas wegnehmen
  9. maximal gemessener Wert ist das Standgeräusch

Ablauf der Fahrgeräuschmessung nach ECE R51

  1. Messung darf nur auf einer zertifizierten oder genehmigten Prüfstrecke durchgeführt werden
  2. Messung darf nicht in der Nähe von Wänden stattfinden (sie ändern den Schall)
  3. Umgebungsgeräusche müssen möglichst gering sein
  4. Untergrund muss fest und trocken sein
  5. Es muss nahezu windstill sein
  6. Messtrecke hat eine Länge von 20 Metern
  7. Nach 10 Metern wird im 90° Winkel zur Messstrecke im Abstand von 7,5 Metern in einem Meter Höhe der Messkopf positioniert
  8. Anschließend mit 50 km/h im dritten Gang den Startpunkt der Messstrecke anfahren
  9. Ab dieser Position voll Beschleunigen und am 20 Meter Punkt das Gas sofort wegnehmen
  10. Messung immer 2 x in beide Fahrtrichtungen durchführen
  11. Mittelwert aller Messungen ist der Gesamtmesswert
  12. Grundlage für die Geräuschmessungen ist §49 der StVZO

Geräuschmessung durch die Polizei – Ablauf!

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

  • Nahfeldmessung Polizeikontrolle nach EG Richtlinie 70 / 157 EWG
  • Umgebungsgeräusch messen / protokollieren (ist der Wert weniger als 10dB (A) unter dem späteren Messwert, ist die Messung ungültig)
  • geeichtes Messinstrument muss verwendet werden
  • Messung auf freier glatter Fläche (keine Wände oder weitere Schallreflektoren in der Nähe)
  • Messgerät in Höhe der Auspuffmündung (mindestens 20 cm über dem Boden) mit einem Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Öffnung vom Auspuff aufstellen (Winkel von 45° = zeigt der Auspuff auf 6 Uhr, muss das Gerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen – Motorrad)
  • Drehzahl konstant halten, danach plötzlich Gas wegnehmen
  • mindestens 3 Messungen durchführen
  • der arithmetische Mittelwert ist das Messergebnis (die drei Einzelmessungen dürfen nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen)
  • Polizei verwendet oftmals (keine Garantie) eine Messtoleranz von 5 dB(A) – Messergebnis also abzüglich 5 dB(A)
  • bei Nenndrehzahl <5000 u/min wird mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen
  • bei Nenndrehzahl >5000 U/min wird mit 1/2 Nenndrehzahl gemessen.

Wir sind der Meinung, man sollte peinlichst auf die absolute korrekte Durchführung achten. Ist eine Abweichung erkennbar, dann sollte sofort Protest eingelegt werden und die Messung angezweifelt werden. Sicherlich kann es auch nicht schaden, den Beamten auf die Kosten aufmerksam zu machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen. Beispielsweise die Kosten für das Gutachten bom TÜV, für das Taxi nach Hause oder notfalls die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens.

Sporttasten, Soundgeneratoren, Lautsprechersysteme

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

Viele verbinden eine hohe Leistung mit einem lauten Sound der Auspuffanlage. Dafür sind mitunter auch die Hersteller verantwortlich, die diese Assoziation schon seit vielen Jahren vermitteln – nicht zuletzt natürlich aus Marketinggründen. Um einen guten Sound zu erhalten, ist deshalb noch nicht einmal illegales Tuning des Fahrzeugs nötig. Stattdessen sind in vielen Modellen Sporttasten, Soundgeneratoren oder sogar ganze Lautsprechersysteme verbaut. Und das serienmäßig und bis zu einem gewissen Zulassungsdatum sogar absolut legal. Aber wie ist das eigentlich möglich?

Vorgeschriebene Grenzwerte

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

Die existierenden Grenzwerte (in Dezibel) sind nicht bei jedem Fahrzeug gleich. Wenn ein Auto vergleichsweise schwer und hochmotorisiert ist, darf es entsprechend lauter sein als ein Fahrzeug, welches leichter ist und über nicht so viel Leistung verfügt. Der erlaubte Wert hängt also davon ab, wie es mit dem Verhältnis von Leistung und Masse aussieht. Die Grenzwerte können bei einem Mittelklassewagen um die 72 Dezibel betragen, bei einem Sportwagen können es schon mal 75 Dezibel sein. Ob ein Fahrzeug die vorgeschriebenen Grenzwerte auch wirklich einhalten kann, wird vor der Zulassung des Fahrzeugs überprüft. Das entsprechende Verfahren nennt sich „Typprüfung für Geräuschemissionen bei KFZ„. Der Test findet im Freien statt, wofür die großen Autohersteller extra Teststrecken errichtet haben. Für die tatsächliche Durchführung des Tests werden Prüfer vom TÜV oder auch der DEKRA eingeladen. Journalisten wird der Zutritt allerdings verwehrt – meistens aus „Kapazitätsgründen„.

Sind die Tests überhaupt realistisch?

Um das herauszufinden, müssen Tester befragt werden, die unabhängig von den Herstellern sind. Zum Beispiel das Frauenhofer Institut für Bauphysik in Stuttgart. Hier simulieren die Akustiker eine Geräuschprüfung auf dem Indoor-Rollprüfstand. Bei dieser Prüfung wird das Fahrzeug so beschleunigt, dass es exakt auf der Hälfte einer 20 Meter langen Strecke 50 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho hat. Ist dieser Punkt erreicht, wird weiter beschleunigt. Allerdings werden hier in der Regel nicht mehr als 80 km/h erreicht. In welchem Gang und mit welcher Drehzahl gefahren wird, ist vorgeschrieben und hängt vom jeweiligen Modell ab. Es zählen alle innerhalb der 20 Meter langen Strecke gemessenen Werte. Letztendlich gewählt wird der höchste Wert, der erreicht wurde.

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

Dieses Verfahren nennt man „Beschleunigte Vorbeifahrt“ und dauert lediglich ein paar Sekunden. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese paar Sekunden realistische Werte für das wirkliche Geräuschverhalten später auf der Straße liefern. Um das zu überprüfen, wird ein weiterer Test durchgeführt. Hierbei gibt der Testfahrer Vollgas und fährt alle Gänge aus. Die Ergebnisse, die man nun erhält, übersteigen die maximal erlaubten 72 Dezibel deutlich. Das sei, so das Institut, welches an der Entwicklung des Verfahrens beteiligt war, allerdings völlig in Ordnung. Denn schließlich sei es nicht Sinn und Zweck der Prüfung, Spitzenwerte zu erhalten, sondern es ginge lediglich darum, ein standardisiertes Verfahren zu suchen, mit dem Fahrzeuge entsprechend verglichen werden können. So spielt sich der größte Teil des Verkehrs in der Stadt ab, weshalb bei der Prüfung auf moderate Beschleunigungen gesetzt wird. Auf diese Art und Weise sollen realistische Werte für den Stadtverkehr ermittelt werden können.

Obwohl dieses Verfahren schon seit vielen Jahren angewandt wird, ist es keineswegs perfekt. Dieser Meinung ist mittlerweile auch die EU, welche das Prüfverfahren deshalb nun entsprechend erweitert hat. So werden nun auch Geschwindigkeiten ober- bzw. unterhalb der 50 km/h gefahren und außerdem sogenannte Konstantfahrten. Diese Fahrten werden dann unterschiedlich gewertet und ergeben schlussendlich einen „urbanen Schallpegel„. Allerdings entspreche auch der Wert, der hierbei ermittelt wird, nicht der Realität – so die Meinung einiger Umweltverbände und der Akustiker des Umweltbundesamts.

Fahrzeuge teilweise 500-mal so laut

Dass Technik existiert, die die Lautstärke von Fahrzeugen absichtlich erhöht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Deshalb fordern Experten vom Umweltbundesamt, entsprechende Technik zu verbieten. Um zu zeigen, dass die Sache ernst ist, führte das Amt selbst Messungen durch. Dabei handelte es sich um drei Autos und drei Motorräder, die auf einer Prüfstrecke im Freien getestet wurden. Bei diesem Test sei herausgekommen, dass die Fahrzeuge zum Teil 100 oder gar 1000 Mal lauter sind als unter den Bedingungen, die bei der Typprüfung herrschen. So seien Fahrzeuge, die entsprechend ausgefahren werden, ungefähr 500 Mal lauter als das gleiche Modell im Verfahren der Typprüfung. Aufgrund dieser ermittelten Werte fordert das Umweltbundesamt, das für die Lärmminderung im Straßenverkehr zuständig ist, ein Verbot.

Bei der entsprechenden Gewichtung der offiziellen Verfahren fällt die Konstantfahrt am meisten ins Gewicht, was für hochmotorisierte (Sport-) Wagen ein klarer Vorteil sei. Und diese Vorteile seien die Gründe, weshalb laute Autos dennoch die Grenzwerte einhalten und der Verkauf von Soundverstärkern und Klappenauspuffanlagen weiterhin stattfindet. Schließlich ist die Technik vollkommen legal, solang die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Extrem laute und gleichzeitig legale Fahrzeuge

Viele fragen sich, was eine Sporttaste, wie sie oft in Sportwagen verbaut ist, überhaupt bringt. Laut Hans-Martin Gerhard, seinerseits Fachreferent für Verkehrsgeräusche bei Porsche, diene eine solche Taste „zum Emotionalisieren für den Fahrer„. Drückt man die Taste, verwandelt sich der relativ gediegene und schnurrende Sound in ein tiefes Blubbern. Jedes Mal, wenn der Zündschlüssel gedreht wird und es zum Neustart des Motors kommt ist bei den Fahrzeugen aber zunächst wieder der normale Modus eingestellt. Wenn man mehr will, genügt das Betätigen der Soundtaste. Der Gebrauch der Taste ist (zum Glück) vollkommen legal.

Wer legt die Grenzwerte fest?

Zwar mag der Gebrauch der Taste im rechtlichen Rahmen sein, aber ob der Gebrauch auch tatsächlich „sozialkompatibel“ ist, ist die andere Frage. Es wurde sogar extra dafür eine Spalte in der Tabelle für die erlaubten Dezibelwerte der Autos angelegt. Man spricht hier von „Pkw mit weniger als vier Sitzen und geringem R-Punkt„. Der R-Punkt ist der Hüftpunkt des Autos oberhalb der Fahrbahn. Damit sind bei solchen Sportwagen 75 statt 72 Dezibel erlaubt – das Gesetz spielt der modernen Technik also in die Hände. Jedoch ist in Zukunft auch die Wahl eines anderen Ansatzes denkbar, wofür es allerdings entsprechende Normen braucht. Bei der Verabschiedung solcher Normen sind auch die Autohersteller nicht ganz unbeteiligt, da diese auch in der Arbeitsgruppe Lärmschutz der UNECE, der Wirtschaftskommission für Europa und Vereinten Nationen, sitzen. Kürzlich kam es erst zur Verabschiedung strengerer Grenzwerte. Es wird sogar geplant, diese in Zukunft noch strenger zu machen (in der Mittelklasse ab 2022: 70 Dezibel, ab 2026: 68 Dezibel). Mit diesen Werten entspricht das Geräuschniveau, offiziell gemessen, dem eines Elektroautos.

Geräuschmessung: Overkill für die illegale Auspuffanlage!

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Das war’s natürlich längst noch nicht gewesen!

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

ein Kommentar

  1. Gibt es denn eine Online-Datenbank, wo alle Standgeräusche der jeweiligen Autos gesammelt werden?
    Sollte ja eigentlich nicht so schwer sein sowas zu machen, wenn man Zugang zu Testautos hat.

    Hab aber leider nichts gefunden bis jetzt.

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