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Infos zur allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Lesezeit 4 Min.

Kürzlich aktualisiert am 20. Dezember 2020 um 02:06 Uhr

Infos zur allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Wer Tuningmaßnahmen umsetzen lässt, muss dabei auf die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug achten. Autofahrer möchten es gern schneller, tiefer, breiter und individueller haben, Motorradfahrer wünschen sich oft einen satteren Sound und ein kühneres Design. Das alles ist in den Grenzen der ABE erlaubt. Die große gesetzliche Grundlage schafft die StVZO.

Infos zur allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Was wird im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verlangt?

Die Unbedenklichkeitsnachweise nach einem Tuning werden durch verschiedene Prüfzeugnisse geliefert. Dazu gehören:

  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)
  • TGA (Teilegutachten)
  • ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung)
  • Nachträge für die Fahrzeuggenehmigung
  • EG- oder ECE-Genehmigung

Diese Prüfzeugnisse enthalten Montagehinweise sowie Beschränkungen und Auflagen. Etliche Tuningteile dürfen nur in bestimmten Fahrzeugtypen verbaut werden, die im Prüfzeugnis aufgeführt sind. Die Prüfung nehmen Experten des TÜV, der DEKRA, der GTÜ, der KÜS oder weiterer anerkannter Sachverständigenorganisationen vor. Sie prüfen die ordnungsgemäße Montage und die Einhaltung von Beschränkungen und Auflagen. Wenn alles in Ordnung ist, erhält der Fahrer die “Anbaubescheinigung“. Änderungsabnahmen sind bei Teilen mit EG-/ECE-Genehmigung nicht erforderlich, es sei denn, sie werden extra in der Genehmigung gefordert. Wenn diese Änderungsabnahme erforderlich ist, muss die nächste Fahrt unmittelbar nach dem Tuning zum Sachverständigen führen. Künftig sollte der Fahrer dann die Genehmigungsunterlagen und die Anbaubescheinigung stets mitführen.

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Wann könnte die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen?

Normalerweise versprechen Tuning-Werkstätten, dass die von ihnen verbauten Teile jedes Genehmigungsverfahren anstandslos überstehen. Das stimmt auch praktisch immer, doch es gibt Tuning-Maßnahmen, die sich gegenseitig so negativ beeinflussen, dass die ABE erlöschen könnte. Nun wird eine einzige (seriöse) Tuning-Werkstatt nicht solche Maßnahmen an einem Wagen gleichzeitig durchführen, doch wer verschiedene Werkstätten beansprucht, könnte sich widersprechende Teile einbauen lassen, ohne dass es der Werkstattmeister merken muss. Das wären beispielsweise bestimmte Rad-/ Reifenkombinationen, die nicht zum Fahrwerk oder zu einem kleineren Sportlenkrad passen.

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Prüfzeugnisse erwähnen aber auch die Zulässigkeit von Teilekombinationen. Hier ist der Autofahrer selbst gefordert, der diese Prüfzeugnisse aufmerksam studieren sollte. Wer vor dem Tuning weiß, dass er das Fahrzeug danach der Begutachtung nach § 21 StVZO unterziehen lassen muss, kann sich vorab von einem Sachverständigen beraten lassen. Das gilt besonders bei sehr umfangreichen Umbauten. ABE oder Teilegutachten? Was ist eigentlich der Unterschied? Mit diesem Thema haben wir uns auch beschäftigt. Alles dazu findet Ihr HIER.

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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