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Rotes Kennzeichen gewünscht? Aber nur für Händler!

Lesezeit 6 Min.

Kürzlich aktualisiert am 26. April 2021 um 11:22 Uhr

Rotes Kennzeichen gewünscht? Aber nur für Händler!

Kaum zu glauben wie viele Kennzeichen es im Straßenverkehr gibt. Da wären beispielsweise die E-Kennzeichen, das H-Kennzeichen, das beliebte kurze Kennzeichen in Kombination vielleicht sogar als Wunschkennzeichen oder auch das Kurzzeitkennzeichen. Und heute möchten wir uns mit dem roten Kennzeichen beschäftigen. Aber eines gleich Vorab: Das rote Kennzeichen ist, wie auch das Ausfuhrkennzeichen, NUR gewerblichen Autohändlern vorbehalten. Privatpersonen dürfen damit nicht allein umherfahren im Gegensatz zum roten H-Kennzeichen (07er-Kennzeichen). Und auch nicht jeder Händler erhält ein rotes Nummernschild.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Rotes Kennzeichen gewünscht? Aber nur für Händler!

Bestimmungen für rote Kennzeichen werden seit dem Jahr 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dokumentiert. Davor hatte die StVO den Erhalt der Nummernschilder geregelt. Gemäß dem § 16 FZV gilt Folgendes:

  • Ein Fahrzeug kann, wenn es noch nicht zugelassen wurde, auch ohne die EG-Typgenehmigung, eine nationale Typgenehmigung bzw. eine Einzelgenehmigung, zu einer Prüfungs-, Probe- bzw. einer Überführungsfahrt betrieben werden, dann wenn eine nach dem Pflichtversicherungsgesetz geregelte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, kann man das Fahrzeug unbeschadet nach dem § 16a mit einem roten Kennzeichen führen.
  • Das rote Nummernschild dient Fahrzeugen, die noch nicht angemeldet, oder nicht zugelassen wurden. Private Käufer oder Verkäufer benötigen für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen.

Den gewerblichen Verkäufern spart das rote Nummernschild Kosten und Zeit. Daher wird das Autokennzeichen auch als Händlerkennzeichen betitelt. Aber nicht nur die gewerblichen Autoverkäufer dürfen das rote Autokennzeichen einsetzen. Amtlich anerkannte Prüfer, Sachverständige und Autohersteller dürfen es auch benutzen. Aber ein Autohändler muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um das rote Nummernschild zu erhalten. Und die Größe und die Form von Händlerkennzeichen müssen den bekannten Normen entsprechen. Allerdings sind sogar kurze Kennzeichen als rote Nummer erhältlich. Die Schrift ist natürlich Rot. Das Kennzeichen befindet sich in einem roten Rahmen am Rand des Kennzeichens. Dadurch sind die Kennzeichen im Verkehr schon aus der Ferne zu erkennen. Wie bei den amtlichen Kennzeichen beginnt auch darauf die Zahlenfolge mit dem Kürzel der Stadt- bzw. der Landkreiskennung. Die Nummern beginnen dann stets mit 06. Deshalb bezeichnet man die roten Nummern unter anderem auch noch als 06-Kennzeichen. Der 06 folgen dann maximal drei Zahlen. Die Kennzeichen haben mitunter eine besonders lange Laufzeit. Aus diesem Grund gibt es sie in mehreren Ausführungen, die unterschiedlich aussehen.

Die Vorteile – Rotes Kennzeichen für Autohändler

Rotes Kennzeichen gewünscht? Aber nur für Händler!
Bildquelle: kennzeichenheld.de
  • rote Kennzeichen sind für Händler bezüglich der Versicherung relativ günstig
  • rote Kennzeichen sind insbesondere für gewerbliche Verkäufer konfiguriert. Denn sie haben eine große Fluktuation an verschiedenen Kfz, die sie in der Regel unangemeldet abstellen, versichern und im Straßenverkehr nutzen können
  • potenzielle Käufer können die Fahrzeuge ausgiebig testen, ehe sie einen Kaufvertrag unterzeichnen. Dafür kann man ein rotes Kennzeichen einsetzen. An Bord muss allerdings der Versicherungsnehmer der roten Nummer sein. Es kann sein das dieser sogar das Fahrzeug fahren muss
  • Schilder die nicht fest an ein Fahrzeug gebunden sind, kann der Verkäufer für alle Fahrzeuge nutzen. Das spart Nerven, Geld und Zeit

Händlerkennzeichen sind an den folgenden Verwendungen gebunden:

  • Probefahrten, die dazu dienen, dem Käufer zu beweisen wie funktionsfähig ein Auto ist. Eine Kaufabsicht muss beim Probefahrer bestehen.
  • Überführungen von der Werkstatt zur Prüfstelle oder zur Zulassungsstelle durch den Händler
  • Überführungsfahrten – Nach einem Autokauf liefern viele Händler das Auto aus. Innerhalb der EU dürfen rote Kennzeichen hierbei eingesetzt werden

Hersteller oder Händler bieten mit roter Nummer auch manchmal kostenfrei Fahrproben in einem Kfz an, um eine Kauflust für das Fahrzeug zu erwecken. Diese Fahrten sind keine Probefahrten. Das gewerbliche Kennzeichen ist hierfür also nicht zulässig!

  • Prüfungsfahrten – Damit sind nicht die Fahrten der Fahrschüler, die gerade eine Führerscheinprüfung ablegen, gemeint, sondern Fahrten, von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern, die die Funktionsweise eines Kfz überprüfen. Das ist bei einer Sicherheitsprüfung von Lkws auch der Fall. Die Hin- sowie Rückfahrt bis zum Prüfungsort – beispielsweise zu einer Hauptuntersuchung – darf mit dem roten Nummernschild gefahren werden
  • Fahrten gegen Bezahlung sind mit einem roten Kennzeichen unzulässig! Das gilt auch für Nutz- bzw. Zweckfahrten mit der Ausnahme der weiter oben genannten Verwendungszwecke. Die gewerblichen Verkäufer dürfen Autos mit Händlerkennzeichen nicht privat zu Einkaufsfahrten oder auf ihrem Weg zur Arbeit benutzen

Voraussetzungen für rote Nummernschilder

  • eine Grundvoraussetzung ist Zuverlässigkeit für die Roten Nummernschilder
  • nicht alle Händler können ein rotes Kennzeichen erhalten
  • es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Schilder
  • ihre Zuteilung erfolgt nach dem Ermessen des Sachbearbeiters
  • zum roten Kennzeichen gehört ein Fahrtenbuch

Die „Zuverlässigkeit“ nachweisen

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Auszug des Verkehrszentralregister KBA
  • eine Auskunft des Gewerbezentralregisters

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Zuverlässigkeitsnachweis
  • einen Nachweis ihrer Gewerbeanmeldung
  • einen formlosen Antrag oder ein Formular
  • ein Bedarfsnachweis
  • gültiger Personalausweis oder ein Reisepass
  • den Versicherungsnachweis

Rotes Kennzeichen – Versicherung, Steuern

Rotes Kennzeichen gewünscht? Aber nur für Händler!

Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen haben keine andere Zulassung, fahren aber doch im Straßenverkehr. Deshalb müssen auch Sie versichert sein. Wie bei einem gewöhnlichen Kfz kann ein Händler dieses Kennzeichen über seine Haftpflichtversicherung bzw. über seine Teil- bzw. Vollkasko absichern. Erst wenn man die entsprechende Steuern entrichtet hat, bekommt man das rote Nummernschild. Kosten die dafür anfallen sind überschaubar und abhängig von den Fahrzeugtypen. Motorradkennzeichen kosten 46,02 Euro im Jahr – für die anderen Fahrzeugtypen müssen Sie 191,73 Euro jährlich bezahlen. Die Zulassungsbehörde kann den korrekten Einsatz der roten Kennzeichen jederzeit überprüfen und unangemeldet beim Händler vorstellig werden. Dabei kontrolliert man sowohl die Kennzeichen als auch die Papiere. So kann ein Missbrauch schnell festgestellt werden. Der ist nämlich strafbar.

zusammenfassend die wichtigsten Informationen:

  • rotes Nummernschild ist kein Überführungkennzeichen für Privatpersonen
  • Kennzeichen ist für gewerbliche Verkäufer reserviert
  • das Überführungskennzeichen für Händler wird für den Transport nicht zugelassener Kfz genutzt und zu Probefahrten für den Händler
  • das rote Kennzeichen ist NICHT fahrzeuggebunden
  • Schrift ist Rot und ein gleichfarbiger Rahmen ist am Rand des Kennzeichens aufgebracht
  • Bestimmungen sind seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten
  • Kfz darf, wenn nicht zugelassen, ohne EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung, Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden
  • Pflichtversicherungsgesetz zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss eingehalten werden
  • Nutzung ist auch für Sachverständige, Prüfer und Autohersteller zulässig
  • Autohändler müssen Voraussetzungen erfüllen und dürfen damit nicht Einkaufen fahren oder den Weg zur Arbeit bestreiten
    – es besteht kein Rechtsanspruch auf das rote Kennzeichen
    – Zuteilung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters
    – Händler müssen ihren Bedarf an Händlerkennzeichen nachweisen und sogar belegen
  • Motorradkennzeichen kosten 46,02 Euro Steuern jährlich, Kfz 191,73 Euro
  • zum roten Kennzeichen gehört ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft (alle Fahrten müssen dort aufgeführt werden)
  • Zulassungsbehörde kann den Gebrauch jederzeit überprüfen
  • Erteilung kann von der Zulassungsbehörde widerrufen werden
  • Neuzuteilung kann ausgeschlossen werden
  • Missbrauch der Kennzeichen gilt als Straftat oder Ordnungswidrigkeit
  • Versicherungsschutz gilt nur für zugelassene Fahrten

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Über Thomas Wachsmuth

Thomas Wachsmuth - Seit 2013 ist er ein integraler Bestandteil von tuningblog.eu. Seine Leidenschaft für Autos ist so intensiv, dass er jeden verfügbaren Cent darin investiert. Während er von einem BMW E31 850CSI und einem Hennessey 6x6 Ford F-150 träumt, fährt er aktuell einen eher unauffälligen BMW 540i (G31/LCI). Seine Sammlung an Büchern, Heften und Prospekten zum Thema Autotuning hat mittlerweile solche Ausmaße erreicht, dass er selbst zu einem wandelnden Nachschlagewerk der Tuningszene geworden ist.  Mehr über Thomas

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